Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/61

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Satzungsänderung §16 Abs. 1 Satz 2

Antragsnummer: 061
Satzungsänderungsantrag: §16 Abs. 1 Satz 2
Eingereicht am 20.04.07 per email (per Fax durch GS nachgereicht)
Antragsteller: Michael Rasenberger / Mitglied der Piratenpartei
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Falls die Entwürfe des 1. Satzungsworkshops eingegangen sind, sind diese unten stehenden Texte hinfällig, da schon vorhanden. Jedoch habe ich noch einige Bemerkungen/Anträge dazu, diese nun extra zu Beginn. Ich habe auch die entsprechenden Paragrafen des RLP Antrags heraus gesucht und begefügt.

§16 Abs. 1 Satz 2 RLP § 37 Abs 2

(1) Mitgliedsbeiträge: Der Grundbetrag beträgt 20 Euro/Jahr. Darüber hinaus wird ein freiwilliger Beitrag in Höhe von 1% des Nettomonatsgehalts empfohlen. Der Mitgliedsbeitrag ist für 12 Monate im Voraus zu entrichten. In § 16 Abs. 1 Satz 2 wird „Nettomonatsgehalts“ durch „Nettojahresgehalts“ ersetzt. Kommentar: Da es um den jährlichen Beitrag geht, muss das Jahresgehalt Bemessungsgrundlage sein.

Antrag von Michael Rasenberger

Auf jeden Fall sollte von Einkommen gesprochen werden, da es verschiedene Einkunftsarten gibt (z. B. Gage, Gehalt, Heuer, Lohn, Vergütung, Entgelt aus Vermietung und Verpachtung usw.)