Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/51

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Satzungsänderung §4 Abs. 1 Satz 4

Antragsnummer: 051
Satzungsänderungsantrag: §4 Abs. 1 Satz 4
Eingereicht am 20.04.07 per email (per Fax durch GS nachgereicht)
Antragsteller: Michael Rasenberger / Mitglied der Piratenpartei
Zurück

Falls die Entwürfe des 1. Satzungsworkshops eingegangen sind, sind diese unten stehenden Texte hinfällig, da schon vorhanden. Jedoch habe ich noch einige Bemerkungen/Anträge dazu, diese nun extra zu Beginn. Ich habe auch die entsprechenden Paragrafen des RLP Antrags heraus gesucht und begefügt.

§4 Abs. 1 Satz 4 (RLP) §4 Abs. 1

(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt. Satz 4 in §4 Abs.1 lautet: Eine Ämterkumulation ist nur außerhalb von Schiedsgerichten und nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt. Kommentar: Nach §14 Abs.2 Satz 2 PartG ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in einem Vorstand und einem Schiedsgericht unzulässig. Eine weitere Regelung wird in der Schiedsgerichtsordnung getroffen.


Antrag von Michael Rasenberger

Es wird „ und die Pflicht“ gestrichen.

Kommentar:

Engagement ist freiwillig. Engagement und Unterstützung kann auch sein, seinen Mitgliedsbeitrag zu zahlen um die finanzielle Basis der Partei zu stärken. Wie weit die aktive Unterstützung eines Piraten geht, muss jedem selbst überlassen bleiben.