Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/09

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Satzungsänderung Doppelmitgliedschaft

Antragsnummer: 09
Satzungsänderungsantrag: Doppelmitgliedschaft
Eingereicht am 19.04.07 per Fax
Antragsteller: Bernd Brinken / Mitglied der Piratenpartei

Doppelmitgliedschaft

§3 Abs.6 hinzufügen: "Mitglieder müssen bei Neuantrag und und bei laufender Mitgliedschaft eine evt. Mitgliedschaft in anderen deutschen Parteien dem Landesvorsitzenden bekanntgeben."

Begründung:

In anderen Parteien ist eine Doppelmitgliedschaft ganz ausgeschlossen. Dies macht insofern Sinn, als von einem Mitglied ein besonderes Engagement für diese Partei erwartet werden kann. Solange die Piraten aber nicht alle Themen abdecken, wollen wir die Möglichkeit zulassen, dass ein Mitglied einer anderen Partei durch seine Mitgliedschaft die Piraten unterstützt - daher soll die Doppelmitgliedschaft nicht veröffentlicht, was den Betreffenden zu einer eindeutigen Entscheidung gezwungen hätte. Andererseits soll durch die Kenntnis des LV-Vorsitzenden einem Bewerber deutlich gemacht werden, dass diese Situation ein Ausnahmefall sein soll.