Benutzer Diskussion:TheCitizen/Antrag Überwachungssoftware

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Antrag

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Diskussion

Hackerparagraf, der 2.

  • Ähnlich wie beim Hackerparagrafen wollte der Gesetzgeber Werkzeuge verbieten, mit denen "böse" Dinge getan werden können - und ging dabei völlig am Ziel vorbei. Die Tat oder die Absicht ist das 'Böse'. Auch die Anstiftung (was dann bspw. den Vertrieb von Software angeht).
  • Unter der Definition im Antragstext, was eine Überwachungssoftware ist, denke ich an eine Hackersoftware. Wo ist die Grenze?
  • Was ist mit Grauzonen? RFID kann die Logistik vereinfachen und bspw. Barcodescanner ersetzen, kann aber auch zur Überwachung von Menschen eingesetzt werden. Ist RFID dann verboten?
    • Im Antrag ist ja eben nicht von Verboten die Rede, sondern von Quellcode-Offenlegung (siehe Open Source) und voller Transparenz über alle Vertragspartner (z.B. Unrechtsregimes/Weiterverkaufende/BKA/...). Und im Sinn von "Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen" wird eben auch eine Grenze gezogen zwischen Software, die den Zweck hat, ohne das Wissen des Nutzers private Daten abzurufen, und Software, die den Nutzer z.B. darüber informiert etc. Und den Wert "Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen" wollen wir als unsere Position ja in die Debatte bringen. Dieser Wert (z.B. plus informationelle Selbstbestimmung) kann übrigens auch auf RFID angewandt werden, um Grenzen zu ziehen, um ethisch verschiedene Software-Zwecke / RFID-Systeme zu unterscheiden.


Ich interpretiere deinen Antrag deutlich als Verbot. Im ersten Satz formulierst du eine deutliche ablehnende Position zur Software. Im zweiten Absatz beginnst du mit: "Um aktiv gegen Überwachungssoftware vorzugehen". Alles weitere erschließt sich mir als Mittel zum Zweck.

Du willst Hersteller zwingen, sich zu "outen", damit mit dem Outing gegen sie vorgegangen wird. Das Problem ist: Welche Firma würde sich dann outen?

Als Hersteller hast du keinen direkten Einfluss darauf, wie deine Software eingesetzt wird. Nach deiner Definition ist es entscheidend, ob der Nutzer informiert wird.

Nur ein Beispiel: Angenommen ich stelle eine Lohnbuchhaltung her. Diese ermöglicht es, dass auch externe (z.B. der beauftragte Steuerberater) Zugang zu bestimmten Daten erhalten kann.

  1. Wenn eine Firma, die meine Software einsetzt, ihre Mitarbeiter in Kenntnis setzt, dass der externe Steuerberater auf Teile der Daten zugreifen darf, ist alles in Ordnung.
  2. Setzt diese Firma ihre Mitarbeiter nicht in Kenntnis, ist meine Lohnbuchhaltung nach deiner Definition bereits eine Überwachungssoftware

Aus meiner Sicht sind zwei denkbare, sinnvolle Positionen möglich:

  1. Wer Software herstellt oder vertreibt, die möglicherweise zur Überwachung geeignet sein könnte, hat dies aufzuzeigen (damit die Öffentlichkeit diese Software kritisch verfolgen kann)
  2. Wer Software zum Zweck der Überwachung anpreist, begeht Anstiftung zur Straftat (auch wenn die Überwachung selbst in anderen Ländern stattfindet)

Nur damit du mich nicht falsch verstehst: Inhaltlich gehe ich mit dir mit. Nur Definitionen sind eine heikle Sache

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