Benutzer Diskussion:Robi.kraus/Anträge/BTW 2013/kommunalesAuslaenderwahlrecht

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Gerade, wo der nächste BPT in Schlewig-Holstein stattfindet...auch wenn nicht sicher ist, dass der Antrag dort drankommt: Schleswig-Holsten hatte ein kommunales Wahlrecht für alle Ausländer, das vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde.
Kommunalwahlrecht ist übrigens Ländersache, kann sein, dass Korinthenkacker mit dem Argument auf einem BPT kommen.
Entsprechende Kommunalwahlgesetze müssen mit dem Urteil des BVerfG abgeglichen werden, damit sie wasserdicht sind.

-- Danebod 19:45, 19. Feb. 2012 (CET)

robi.kraus: Ich habe zwar schon überlegt, ob es sinnig ist, Programmanträge schon in Schleswig-Holstein einzureichen, aber bisher plane ich Anträge erst zum BPT2012.2 zur Abstimmung zu stellen. Wenn ich es gerade korrekt im Hinterkopf habe, dann wurde das kommunale Wahlrecht aufgrund eines Bezuges zum Grundgesetz "gekippt". Gerade auch deswegen ist das Anliegen, dann eben nicht nur Ländersache, sondern bundespolitisch zu betrachen.