Benutzer Diskussion:JensSeipenbusch/workspace/LF NB

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5.3

Punkt 5.3 ist sachlich falsch:

  • Es gibt keine CC-SA 3.0 Lizenz
  • Das deutsche Urheberrecht lässt eine Abtretung der Namensnennung nicht zu
  • Das deutsche Urheberrecht lässt durchaus pseudonyme und anonyme Werke zu. Die Formulierung in der NB ist also korrekt.
  • Die CC-BY-SA wurde wegen Kompatibilität zum Wiki gewählt, was Sinn macht.

--Trias 23:42, 2. Aug. 2010 (CEST)

OK, Danke für den Hinweis. Bleibt mir noch die Unklarheit wie Namensnennung funktioniert, wenn nur ein Pseudonym vorliegt, zumal eines, das man im Gegensatz zum Text nicht weltweit sehen kann. Das Tragen eines Pseudonyms in LF kann ja auch nicht als Zustimmung zur Abtretung der echten Namensnennung gewertet werden, denke ich. Ist aber insgesamt wahrscheinlich ohnehin mehr ein akademisch wichtiger Punkt als ein praktisch wichtiger. --JensSeipenbusch
Man muss den Namen angeben, der vom Urheber gewählt ist. Das muss nicht der reale Name sein. --Trias 15:31, 5. Aug. 2010 (CEST)

wigbold: Mein Senf

Ich finde diese NB wirklich sehr unglücklich: Die Nutzungsbedigungen sind sehr lang, teilweise widersprüchlich, stehen im Konflikt mit der verwendeten CC-Lizenz ... zudem charakterisieren sie nicht eine inhaltliche Zusammenarbeit der Autoren bzw. Piraten an einem gemeinsamen Werk.

Ein paar neue Formulierungen der alten Struktur folgend. Kommentierungen sind kursiv:

# 1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von „LiquidFeedback“, einem Dienst der Piratenpartei Deutschland ( im Folgenden als „PIRATEN“ oder "wir" bezeichnet ), durch die Benutzer (im Folgenden als „Piraten“ oder "euch" bezeichnet).

Plattform?! "PIRATEN" ist die offizielle Kurzform. PIRATEN als Erbringer von Leistungen?! - Ich denke, es ist mehr ein Dienst, der für die Piraten und eingeschränkt für Gäste zur Verfügung gestellt wird. Ein Dienst für die Benutzer.

1.2 --- gestrichen ---

Für mich vollkommen unverständlich, wieso hier differenziert wird. Computer, etc sind keine Immobilien.

# 2. LiquidFeedback

2.1 LiquidFeedback ist ein Angebot der PIRATEN an alle Parteimitglieder, sich verbunden durch das Internet unmittelbar an der Schaffung von Inhalten zu beteiligen. Diese dienen der Meinungsbildung unter den Piraten. Die Piraten können über Liquidfeedback gemeinsam Inhalte erarbeiten und diese validierend zeitnah auf den Konsens oder Dissenz der übrigen Piraten überprüfen. Es entsteht ein gemeinsames Werk, das die gesammte Datensammlung umfaßt: Inhalte sowie Entstehungsgeschichte.

Ein gemeinsamens inhaltliches Werk, an dem sich alle Piraten beteiligen, stellt schon urheberrechtlich die Beziehung untereinander klar

2.2 Hinweise zur Bedienung und Nutzung werden innerhalb des Dienstes gegeben.

Die Nutzungsmöglichkeiten bestimmt letztendlich jeder Benutzer für sich, besonders wenn man die SQL-Dumps berücksichtigt.

2.3 Nur vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die erarbeiteten Inhalte keine Aussagen der PIRATEN oder irgendwelche Beschlüsse darstellen. Die Entscheidungsfindung der PIRATEN und die entsprechenden Beschlüsse bleiben den satzungsmäßigen Organen vorbehalten. Auf der anderen Seite ist die Nutzung von LiquidFeedback selbstverständlich nicht Voraussetzung für die Ausübung der Rechte als Parteimitglied.

Betonung der gemeinsamen inhaltlichen Arbeit. Satzungsmäßige Gremien gibt es nicht.

# 3. Registrierung für LiquidFeedback

3.1 --- bleibt erhalten ---

3.2 Der Wahl deines Teilnehmernamens wie auch deines Anmeldenamens kann ein Pseudonym darstellen. Die von dir ggf. gemachten Angaben im Personenprofil dürfen keine Identität Dritter darstellen.

War Unsinn! Jedes Pseudonym könnte ein Name Dritter sein. Zudem erfolgt die Registrierung über den Invite-Code durch die PIRATEN selbst. Kein Fake im Personenprofil.

3.3 Die im Zuge der Registrierung erfragte E-Mail-Adresse muss erreichbar sein und dir gehören. Wir schicken dir zum Zwecke der Verifizierung der E-Mail-Adresse eine Bestätigungs-E-Mail, die einen von dir anzuwählenden Bestätigungslink und hilfsweise einen Link zu einer gesonderten Website zusammen mit einem dort einzugebenden Code enthält. Du bist verpflichtet, die von dir für die Verwendung innerhalb von LiquidFeedback bestimmte E-Mail-Adresse aktuell zu halten.

das Anzeigen von Veränderung bedarf unnötigen Support

3.4 Wenn du den Registrierungsprozess anhand des erhaltenen Invite-Codes durchläufst, und deine Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung und den Lizenzbedingungen für die eingestellten Inhalte bestätigt hast, gibst du durch das Klicken des Buttons „Registrieren“ ein Angebot auf Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dir und der Piratenpartei über die Nutzung von LiquidFeedback ab (im Folgenden „Nutzungsvereinbarung“ genannt). Dieses Angebot nehmen wir durch die Weiterleitung auf die LiquidFeedback-Startseite an.

Verifizierung der Person als Mitglied erfolgt bedingt durch das Erstellen des Invite-Codes. Referenzierung der DSE nicht nötig. Stimmberechtigung ist implizit der Mitgliedschaft. Der Ablauf der Registrierung stimmt nicht mit der Darstellung überein.

3.5 Jedes Miglied der PIRATEN wird nur einmal für LiquidFeedback registriert.

Eine gültige Mitgliedschaft wird in 3.1. vorrausgesetzt. Ausschlußprozeß ist unbestimmt (Reaktivierung des Accounts?! - Verweigerung einer Neuregistrierung scheint unsinnig, da ein gesperrter Account wieder freigeschalten werden kann. Die Aufhebung der Sperre kann verweigert werden.

# 4. Zugangsdaten

4.1 --- Abs1. bleibt erhalten ---

Teilnehmer, die aus in ihrer Person liegenden Gründen LiquidFeedback nicht uneingeschränkt nutzen können und dafür die Hilfe Dritter benötigen, stellen eine Ausnahme dar.

Ausnahmegenehmigung stellt Supportaufwand sowie eine Einstiegschwelle für den gehandicapten Benutzer dar.

4.2 Erhältst du Kenntnis von einem Missbrauch deiner Zugangsdaten oder hast du auch nur einen solchen Verdacht, musst du uns das umgehend mitteilen. Du haftest für alle Folgen der Drittnutzung, sofern der Missbrauch der Zugangsdaten von dir zu vertreten ist. Zu vertreten hast du den Missbrauch insbesondere auch dann, wenn du die unbefugte Nutzung der Zugangsdaten auch nur fahrlässig möglich gemacht hast. Deine Haftung endet erst, wenn du uns über die unberechtigte Nutzung bzw. die Kompromittierung der Zugangsdaten informierst.

Abhandenkommen?! - Die Kompromittierung der Zugangsdaten läßt ggf. eine Änderung des Passwortes nicht mehr zu.

# 5. Inhalte der Benutzer und Nutzungsrechte

# 5.1 Nutzungsrechte für den Betrieb von LiquidFeedback

ich spare mit mal die Rezitierung - hier muß grundlegend überarbeitet werden, gerade im Hinblick auf das Urheber- und Nutzungsrecht. Dieser Artikel berücksichtigt z.B. nicht das gemeinsame Werk (§8 UrHG) der DatenSammlung (§4 UrHG) sowie das unverzichtbare "Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung" (§42 UrHG). Das eine unwiderruflich Nutzungsvereinbarung ausschließt.
Auch die "Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft" (§10 UrHG) wird nicht berücksichtigt, die im Falle einer realen Anonymisierung von Datensätzen greift.
Es ist immer wieder erstaunlich, daß CC-Lizenzen, die aus der Angloamerikanischen Rechtstradition (Copyright) übersetzt werden und direkt auf den Rechtsraum der BRD angewandt werden, ohne die Besonderheiten der kontinentaleuropäischen Rechtstradition zu berücksichtigen: Das Urheberrecht!

jedoch bestimmt das UrHG entsprechende Regelungen: für Miturheber, Urheber verbundener Werke, unentgeltliches einfaches Nutzungsrecht für Jedermann, Datensammlungen, ... . Die Lizenzsierung gemäß einer Copyleft-Lizenz greift nur, soweit sie kompatibel zum Urheberrecht ist.
Die Absichtserklärungen, was man alles mit den Daten zu tun gedenkt und was nicht, sind nur unwesentliche Absichtserklärungen und können gestrichen werden. So ist z.B. die Beschränkung der eingeräumten Rechte auf die Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten von LQFB im Hinblick auf die CC-Lizenz fragwürdig, da die CC-Lizenz bestimmt: "Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz gewährten Rechte beschränken.", etc

# 5.2. Nutzungsrechte für wissenschaftliche Zwecke und Wahlkämpfe

--- gestrichen - unsinnig im Bezug auf die CC-Lizenz ---

Die besonders erwähnten Persönlichen Daten des Profils sind Objekte des Datenschutzes, und in der Datenschutzerklärung zu behandeln.

5.3 Nutzungsrechte an den Inhalten der Benutzer für Benutzer und Dritte

5.3.1 Alle Anträge, Initiativen, Kommentare, Bewertungen, Stimmabgaben und sonstige Beiträge die Du in LiquidFeedback einbringst sind als „Inhalte“ genannt und wie die Datensammlung unter der "Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany-Lizenz" veröffentlicht. Der vollständige Lizenztext ist abrufbar unter http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode.

die Nutzungrechte werden umfassend in der CC-Lizenz bestimmt, was m.E. ausreichend ist. 5.3 kann allein als Punkt 5. gelten.

# 6. Generelle Regeln für die Nutzung von LiquidFeedback

würde ich ggf. als flexibe "Hausordnung" definieren, die den Politischen Aussagen der PIRATEN und ihren Sitten angepaßt ist. Hier in den Nutzungsbedingungen würde ich nur auf diese verweisen (Nettikette) ...
Ich verstehe allerdings die Bestrebungen der Übertragung von Verursacher-Haftung auf den Benutzer, die diese Verbote bzw. Verpflichtungen vorbereiten sollen. Jedoch ist der Urheber implizit der Haftende für seine veröffentlichten Inhalte, daß es für diesen LQFB keine Redaktionelle Verantwortung gibt / geben kann, ist verständlich und entspricht der Nutzung von LQFB.
Zudem ist es für die PIRATEN unsinning, generelle Straftatbestände in diese Regeln mit aufzunehmen, oder "richtige Zwecke" (6.2.) der Inhalte zu fordern, sowie "unzulässige Inhalte" (6.3.) über Straftatbestände sowie geltendes Recht hinaus zu definieren.

# 6.4. Fotos

überflüssig! - fallen unter die gemachten Angaben im Personenprofil (s.o: 3.2).

# 6.5. Links

unsinnig - Links und ihre (dauerhafte) Sicherstellung sowie Validierung von Inhalten ist unpraktikabel bzw. unmöglich für die Benutzer. So lediglich eine Abwälzung der Verantwortung auf den Piraten. Im Grunde ist diese Bedingung ein Politikum.

# 6.6 Personenbezogene Daten anderer Teilnehmer

überflüssig - da geltendes Recht.

# 6.7 Viren und anderer Schadcode

uberflüssig - ebenso im Rahmen des geltenden Rechtes. Genauso kann es notwedig werden, Schadcode inhaöltlich zu diskutieren.

# 7. Gewährleistung und Haftung des Benutzers / Freistellung mit Blick auf rechtswidrige Inhalte

unnötig
Verpflichtung zu rechtmäßigen Inhalten (7.1) überflüssig, da geltendes Recht greift.
Übertragung der Haftung (7.2.) auf den Benutzer überflüssig, da die Urheber für ihre Publikationen auf LQFB haften. - Es sollte im Impressum klargestellt sein, das keine Redaktionelle Verantwortung besteht, da LQFB lediglich die Inhalte der Urheber in unverfälscht wiedergibt. Analog zu Foren, Maillisten, etc.
Schadensfreistellung (7.2) der PIRATEN ist widersprüchlich zum Zweck der PIRATEN, da die Partei den Rahmen für die Politische Arbeit und eine freie inhaltlich Auseinandersetzung bzw. Meinungsbildung stellt. Im Strafbaren Kontext, etc besteht sowieso die Verursacherhaftung. - Wenn es nur darum geht die Rechnungen der Anwälte gleich dem /Verursacher/ abzutreten, halte ich das gerade im Zusammenhang mit der verfassenden Kanzlei für unseriös (Interessenkonflikt) ... Hier wird eine Verantwortung der Partei für ihre Mitglieder aufgeweicht und eine Leichtfertigkeit für rechtliche Auseinandersetzungen erzeugt.
7.3. - ist überflüssig - Da die Datenschutzerklärung hier greift.


... wigbold 11:20, 3. Aug. 2010 (CEST)

Anmerkungen Michael Ebner

Vorbemerkung: Ich weiß durchaus, dass ich mit meinen Anregungen spät dran bin, und ich bestehe auch nicht darauf, dass das vor dem Start von LF alles gefixt wird. Möchte man aber die NB ohnehin vorher noch mal anfassen, dann sollte man es auch ordentlich machen.

Fehlendes

Es fehlt vor allem ein Verfahren, um Meinungsbilder anfechten zu können. Es ist zwar erfreulich, dass jedes Mitglied die Datenbank herunterladen kann und die Ergebnisse nachprüfen, das hat aber solange keinen praktischen Nutzen, solange kein Verfahren für die "Meinungsbildbeschwerde" existiert.

Ebenso wird ein Verfahren benötigt, falls ein Pirat behauptet, er hätte anders abgestimmt, als in der Datenbank vermerkt ist.


Zu 3.

Du bist verpflichtet, uns jede Änderung der von dir für die Verwendung innerhalb von LiquidFeedback bestimmten E-Mail-Adresse anzuzeigen.

Diese E-Mail-Adresse ist nicht für die Verwendung innerhalb von LiquidFeedback bestimmt. Die Adresse ändert sich üblicherweise auch nicht.

Formulierungsvorschlag: Sobald du unter dieser E-Mail-Adresse nicht mehr erreichbar bist, bist Du verpflichtet, uns eine andere E-Mail-Adresse zu nennen, unter der Du erreichbar bist.

Zu 4.

Hilfe Dritter

Teilnehmer, die aus in ihrer Person liegenden Gründen LiquidFeedback nicht uneingeschränkt nutzen können und dafür die Hilfe Dritter benötigen, können Ausnahmen beantragen.

Man sollte konkretisieren, wo sie dies beantragen können. Ich schlage hier den Vorstand vor, da die meisten dieser Personen für die BuVo-Telkos nicht antragsberechtigt sind und es ihnen meist auch nicht zuzumuten sein dürfte, die besagten Gründe offenzulegen, schlage ich eine eMail an der Vorstand vor.

Formulierungsvorschlag: Teilnehmer, die aus in ihrer Person liegenden Gründen LiquidFeedback nicht uneingeschränkt nutzen können und dafür die Hilfe Dritter benötigen, können unter vorstand@piratenpartei.de Ausnahmen beantragen.

Missbrauch

Erhältst du Kenntnis von einem Missbrauch deiner Zugangsdaten oder hast du auch nur einen solchen Verdacht, musst du uns das umgehend mitteilen. Du haftest ...

  • Hier sollte eine E-Mail-Adresse rein, an die das mitzuteilen ist. Diese sollte nicht das Vorstandspostfach sein, da hier eine Verzögerung für die Weiterleitung an die Administratoren entsteht.
  • Es ist auch unklar, ab welchem Grad eines Verdachtes eine Mitteilung erfolgen muss. Ebenso ist nicht sofort ersichtlich, welchen Umfang die Haftung hat, zumal wirtschaftliche Schäden nicht direkt auf der Hand liegen...

Zu 5.

Nutzungsrechte für wissenschaftliche Zwecke und Wahlkämpfe

5.2.1 Zudem räumst du uns das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, deine Inhalte (ausgenommen natürlich die Profilinhalte (zu diesen siehe hier))

Wo ist 'hier'?

5.2.2 Vor der Verwendung deines Teilnehmernamens werden wir dich jedoch um Zustimmung bitten.

Ist die Bitte hinreichend?

Formulierugnsvorschlag: Deinen Teilnehmernamen werden wir jedoch nur mit Deiner Zustimmung verwenden.

Zu 6.

Stalking und Mobbing

dass er von dir nicht bzw. nicht mehr kontaktiert werden will

Gibt es eine Kontaktierungsmöglichkeit innerhalb von LF oder ist eine solche konkret geplant?

Kein Teilnehmer darf andere Teilnehmer oder auch Dritte ständig bzw. wiederholt und regelmäßig schikanieren, psychisch quälen oder seelisch verletzen.

  • Für die Beschränkung der Meinungsfreiheit gibt es Beschränkungen durch die Gesetze, die ausreichend wissenschaftlich kommentiert sind und zu denen es umfangreiche Judikatur gibt. Es erschließt sich mir nicht, warum hier davon abweichende Regeln gesetzt werden sollen, bei denen dann erst (durch die Schiedsgerichte?) ermittelt werden muss, wo die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und nicht zulässiger Schikane, psychischer Qual und seelischer Verletzung verläuft.
  • Ebensowenig ist klar, wo die Grenze zwischen 'ständig bzw. wiederholt und regelmäßig' durchgeführter Handlung und (nach den NB ja zulässiger) 'gelegentlicher oder seltener oder wiederholt, aber unregelmäßiger' Handlung besteht. (Warum jedoch gelegentliche seelische Verletzungen nach diesen NB zulässig sein sollen, erschließt sich mir auch nicht...)

Porno und so

Inhalte, die pornografisch sind oder die – ganz egal, ob sie pornografisch sind oder nicht – Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder beschreiben oder auch nur einen Bezug zu solchen Inhalten herstellen;

  • Mich wundert etwas, mit welchen Problemen hier rein präventiv gerechnet wird, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in LF bis auf das Benutzerbild ja keine Blder eingestellt werden können. Aber wer weiß, vielleicht bastelt ja ein Teilnehmer per ASCII-Grafik die Darstellung von einem Kind in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung (egal, ob das jetzt pornografisch ist oder nicht...)
  • Die Abgrenzung zu "Bezug zu solchen Inhalten" würde mich jetzt interessieren. Darf es LF-Initiativen zu Internetsperren geben, oder haben die schon einen solchen Bezug? Darf es LF-Initiativen zu den einschlägigen Strafrechtsparagraphen geben?
  • Vor dem Hintergrund, dass jugendgefährdende Inhalte nicht durch die NB ausgeschlossen sind, ist die Prioritätensetzung - nun ja - interessant...

Tendenzen

und/oder rassistische oder ausländerfeindliche Tendenzen aufweisen

Wo verläuft die Grenze zwischen erlaubter Meinungsäußerung und ausländerfeindlichen Tendenzen?

Raubkopien

Inhalte, die urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich geschützte Positionen Dritter verletzen (z.B. „Raubkopien“ von Musik, Filmen und Software zum Gegenstand haben).

  • Das Einstellen solcher hier als "Raubkopien" bezeichneter Inhalte dürfte schon technisch nicht ganz einfach werden. Nun ja, vielleicht stellt jemand einen Bushido-Titel als Hex-Dump rein...
  • Die Piratenpartei sollte den Begriff "Raubkopie" als sachlich unzutreffend vermeiden. Ein Raub ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Gewalt oder Drohung. Die Kopie von Daten nimmt nichts weg, es handelt sich nicht um eine Sache, und Gewalt oder die Drohung damit ist auch nicht im Spiel.
  • Als urheberrechtlich geschützte Positionen kommen primär Texte in Betracht. Warum diese dann in der beispielhaften Aufzählung fehlen, ist mir auch nicht restlos klar.