Benutzer Diskussion:JensSeipenbusch/workspace/LF DSE

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Hallo Jens,

die DSE enthält - trotz Deiner guten Idee - noch sehr viel problematisches. Abgesehen davon dass in meinen Augen die Transparenz nicht über einem Gesetz stehen darf (Datensparsamkeit, Datenschutz), steht u.a. im BDSG, §6(2):

(2) Sind die Daten des Betroffenen automatisiert in der Weise gespeichert, dass
mehrere Stellen speicherungsberechtigt sind, und ist der Betroffene nicht in 
der Lage festzustellen, welche Stelle die Daten gespeichert hat, so kann er 
sich an jede dieser Stellen wenden. Diese ist verpflichtet, das Vorbringen des 
Betroffenen an die Stelle, die die Daten gespeichert hat, weiterzuleiten. Der 
Betroffene ist über die Weiterleitung und jene Stelle zu unterrichten. 

und in §34(1):

(1) Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu 
erteilen über

1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die 
Herkunft dieser Daten beziehen,
2. den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben 
werden, und
3. den Zweck der Speicherung.

Das heisst: bei jeden Dump den ihr rausgebt müsst Ihr - Allen Personen die angemeldet sind oder deren Daten ihr da rausgebt (Pseudonyme zählen dazu!) bescheidsagen _dass_ Ihr die Daten herausgebt und an wen(!) - dokumentieren dass Ihr die Daten herausgebt - und das auch für 3 Jahre und diese Liste auch jedem Betroffenen auf Verlangen ausgeben.

-- Rince, 03. August 2010, 09:34 (CEST)