Benutzer Diskussion:Hanscarlos/Gundrechte für Kinder

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Aus LQFB /Jan

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Ok Piratenwiki ist vielleicht besser, aber Anonym halte ich wegen Pflicht zum Impressum für rechtlich nicht ok.
Piratenwiki oder Pad sind völlig in Ordnung. --Jan 02:11, 9. Aug. 2010 (CEST)


Anregungen sind nicht für eine Diskussion gedacht und geeignet. Um auf die Schulverweis-Frage zu antworten: Wenn er z. B. beim zweiten Vorfall die klare Androhung eines Schulverweises bekommt und beim nächsten mal dann tatsächlich fliegt - völlig in Ordnung. Es soll nur kein zwingender Automatismus sein, und der Verweis sollte nicht direkt beim ersten Vorfall passieren. Sonst rastet z. B. der Schüler, der sonst Opfer ist, einmal vor Augen des Lehrers aus, während der Klassentyrann sich vorher nicht erwischen lässt, und schon fliegt das Opfer von der Schule - und bei einem Automatismus ggf. selbst dann, wenn ALLE wissen, dass es falsch ist. Die Androhung eines Schulverweises könnte durchaus (wenn klar ist, dass sie beim nächsten Vorfall auch definitiv umgesetzt wird) ne bessere Wirkung haben als dem Schläger einfach neue Opfer vorzusetzen.

Wenn alle es Wissen das es eine Reaktion auf einen Angriff ist, ist ja klar, das es sich um Notwehr handelt - und die muss natürlich auch einem Kind zustehen. Der pädagogische Teil, das man mittels Zeugenaussage zur "Rechtspflege" im einem Rechtsstaat unmittelbar beitragen kann und muss, darf nicht Vergessen werden. Natürlich hat der Täter, nach einem Schulverweis neuen potentielle Opfer. Aber er hat ähnlich einem Erwachsenen auch einen nachwirkenden Einfluss seiner Verurteilung, er muss erst mal weiter Fahren, also auch früher aufstehen. Des weiteren kommt er als einzelner an eine Schule, was meiner Erfahrung nach eine deutliche Einschränkung darstellt, weil sich die Hierarchien langsam entwickeln. Im Wiederholungsfall muss dann über eine Spezialeinrichtung nachgedacht werden.
Ich rede nicht von einer Notwehrhandlung, sondern dass dem Opfer einfach der Kragen platzt, weil es ständig gedemütigt wurde und der Täter dann z. B. nur noch eine kleine Geste macht und das eigentliche Opfer auf ihn losgeht. Ein Automatismus geht deswegen gar nicht. In den USA gibt es solche "zero-tolerance" Regelungen z. B. für "Waffenbesitz" - und gute Schüler fliegen wegen kleinen Taschenmessern von der Schule. Daher muss es einen Ermessensspielraum geben. Das darf durchaus mal einen sofortigen Schulverweis in absoluten Ausnahmefällen beinhalten. Eine Regel werden sollte er aber nicht. "Gegenüber anderen Schülern straffällig werden" bedeutet nicht immer "Klassentyrann" - der wird i.d.r. desöfteren auffällig werden müssen. --Jan 02:11, 9. Aug. 2010 (CEST)
Dieses Szenario ist gegenwärtig leider nicht unwahrscheinlich. Im Erwachsenenalter ist das aber Selbstjustiz. Also ist das so auch absolute inakzeptabel. Im Bestenfalls für das Opfer würde man von einem "Minder schweren Fall" sprechen. Das könnte die Ausnahme sein, vor der du glaubst, das diese Gebraucht wird. Aber Selbstjustiz zu schützen, halte ich für Problematisch. Aus diesem Grund, sage ich ja auch, das zusammen mit der Maßnahme des Schulverweises zusammen mit dem neuen Grundrechtsunterricht zu erfolgen hat. Wenn Opfer sehen, das ihre Peiniger aus Ihrem Leben verwinden, dann "bringt" es auch was, den offiziellen Weg zu gehen. --Carlos 02:26, 9. Aug. 2010 (CEST)
Bleibt der Schüler an der Ausgangsschule, so hat er immer noch alle Optionen, alleine mit Drohgehabe und seiner bloßen Anwesenheit seinen Terror fortzuführen, auch wenn er längst eingesehen hat, das er es sich nicht leisten Kann, nochmal was zu tun. Entscheidend ist, das er alles daran setzen wird, das die Opfer nicht mitbekommen das er ein "Papiertiger" ist. Die Voraussetzungen dafür sind optimal: Die Jugendgerichtsprozesse finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, Arreste und Arbeitsauflagen sind typischerweise Freizeitveranstaltungen - er fehlt nicht eine Stunde in der Schule. Alles so, als sei nie was passiert. Strafen müssen für andere Jugendliche wahrnehmbar werden und als abschreckend empfunden werden! --Carlos 00:24, 9. Aug. 2010 (CEST)
Gilt das mit der Vertraulichkeit auch von die innerhalb der Schule verhängte Strafe (Androhung Schulverweis)? Ich würde ja vermuten, sowas spricht sich i.d.r. herum. Spätestens wenn der Lehrer bei der nächsten Drohgebärde, die der Täter macht, ihn lautstark darauf hinweist, dass er sich ja nichts mehr leisten darf. --Jan 02:11, 9. Aug. 2010 (CEST)
Lehrer reden viel Müll, wen der Tag lang ist. Wenn es um dein Gesicht geht, in dem die Fäuste landen, dann wirst du recht wenig auf Lehrergewäsch geben. Speziell dann, wenn du zum Beispiel eine Pause lang vor den Augen der Lehrern in dem Müllcontainer geworfen wirst, kräftig durch gerüttelt und mit Urin & Cola begossen wirst.
Das dürfte allerdings nichts sein, was man mit neuen Gesetzen regeln sollte - das sieht für mich nach einem glasklaren Fall von mindestens unterlassener Hilfeleistung durch den Lehrer aus, wenn nicht schlimmeres. Im Bezug auf diesen Antrag: Für solche Extremfälle hätte ich natürlich auch kein Problem mit einem sofortigen Rauswurf - er darf nur nicht die Regelmaßnahme sein. Jan 05:07, 9. Aug. 2010 (CEST)
Das mit der Unterlassenen Hilfeleistung ist Wohl richtig, das Problem ist nur, Schüler sind keine Juristen. Die sehen solche Optionen nicht. Der Grundrechteunterricht könnte dieses Problem etwas abmildern. Vielleicht sollte es an Schulen neben einem Vertrauenslehrer, der letztlich auch nur ein Lehrer ist, auch so was wie eine Anwaltssprechstunde geben. Außerdem gibt es auch keine Regel, die vorsieht, das ein beklagter Lehrer ein Kind nicht mehr Unterrichten darf, so das die Furcht vor "befangenen" Lehrern mehr als Berechtigt ist. Und von anderen Erwachsenen kommt oft nur so was wie "Wehr dich (du Weichei)". So das auch die eigenen Eltern auch nicht immer als Ansprechpartner geeignet sind. Für die Kinder muss es eine klares Signal geben, das so ein Verhalten wirksam unterbunden wird. So etwas kann ein Schulverweis leisten oder auch eine Einweisung in ein Internat, weil der Täter dann aus der Lebensumgebung des Opfers entfernt wird. Wie wichtig eine solche Maßnahme ist, kann man an der parallelen Entwicklung des Rechts im Familienrecht sehen. Auch dort wird bei Gewalt der Täter aus der Lebensumgebung des Opfers entfernt. Die Alternative wäre nur die elektronische Totalüberwachung sein, damit ein Täter nichts mehr machen kann. Wegen der Gewöhnung an diese Technologie halte ich diese Lösung aber für extrem gefährlich und unbedingt zu vermeiden. --Carlos 11:16, 9. Aug. 2010 (CEST)