Benutzer Diskussion:Feal/SMV-Selbstverpflichtung

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Hinweis bezüglich "demokratisch legitimiert"

Die Ergebnisse aus offiziellen Liquid Feedback Instanzen der Piratenpartei sind laut der Entwickler des Softwaresystems nicht vertrauenswürdig und können beliebig manipuliert werden. Selbst die Wunscheinstellungen der Entwickler halten keiner Überprüfung nach informationswissenschaftlichen Kriterien stand. In diesem Zusammenhang von "demokratisch legitimiert" zu sprechen ist bestenfalls schlecht informiert. Liquid Feedback ist eine mit demokratischen Maßstäben nicht vereinbare Software. -Justus 14:01, 5. Mär. 2013 (CET)

Antwort von Feal

Ich finde LQFB in vielerlei Hinsicht immer noch demokratischer als unsere derzeitigen Parteitage. Das ist sicherlich eine Abwägungsfrage und damit ein Wicked Problem. Ja, es fällt mir leicht, mir eine bessere Version von LQFB vorzustellen, die bekannte Fehler der aktuellen Version ausmerzt. Ja, wir können weiterreden, wenn Du diese bessere Version anbringst. ;-) Aber bis dahin vergleichen wir entweder die aktuellen Parteitage mit den aktuellen LQFB-Instanzen oder aber Parteitage, wie sie theoretisch sein könnten, mit Liquid Democracy, wie sie theoretisch sein könnte. Und in beiden Fällen »gewinnt« für mich die Liquid-Democracy-Lösung. --Feal 00:51, 6. Mär. 2013 (CET)

Antwort

Wir sprechen hier nicht von Softwarefehlern, sondern von grundsätzlichen systeminhärenten Fehlentscheidungen. Liquid Feedback ist nicht in der Lage auch nur einen einzigen der demokratischen Grundsätze zu erfüllen, damit ist eine SMV mit dieser Software schlicht keine Option. Du kannst gerne deine Entscheidungen daran ausrichten - du darfst sie schließlich auch auswürfeln - aber du solltest dir bewusst machen, dass du möglicherweise nur der Meinung einer einzigen Person folgst die das System manipuliert. -Justus 10:23, 6. Mär. 2013 (CET)

Hinweis bzgl. Bindung an Beschlüsse

zum Glück gibt es folgende Paragraphen, die uns zumindest theoretisch vor solch einer Räterepublik (imperatives Mandat) und Fraktionszwang schützen:

  • Art 38 GG Abs 1. "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
  • Art. 21 GG Abs 1. S. 3 "Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen."
  • §15 (3) S. 3 PartG "Bei Wahlen und Abstimmungen ist eine Bindung an Beschlüsse anderer Organe unzulässig."

--Thomas 14:25, 5. Mär. 2013 (CET)

Antwort von Feal

Ja, sind hier nur leider nicht von Belang. Abgesehen davon, dass wir auf Parteitagen nicht als Abgeordnete des Deutschen Bundestags agieren (Art. 38 greift somit nicht), folgt bei einer freiwilligen Selbstverpflichtung die Stimmabgabe der Empfehlung einer anderen Entität, die nicht bezüglich meiner Stimmabgabe weisungsbefugt ist, womit – anders als von Dir beschrieben – kein imperatives Mandat vorliegen kann. (LQFB ist übrigens derzeit kein satzungsmäßiges Parteiorgan.) Fraktionszwang liegt ebenso nicht vor, da obige Selbstverpflichtung erstens freiwillig ist und zweitens eine Parteitagsteilnahme in keinster Weise davon beeinflusst wird. Was ich mit meiner Stimme mache, ist absolut meine Sache. Ob ich meine Stimmabgaben auspendel oder einfach immer abstimme wie mein Tischnachbar oder ob ich dem Ergebnis einer anderen Entität folge (vgl. Bundestagsausschüsse), ist rechtlich absolut unerheblich, weswegen all diese Gesetzesstellen hier unerheblich und die Dysphemismen für meine freie Entscheidung unangebracht sind. --Feal 00:51, 6. Mär. 2013 (CET)