Benutzer:Wigbold/Whitepapers/Vorratsdatenspeicherung

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Kommunikation im Informationszeitalter

Kommunikation ist das Wesen jeder sozialen Beziehung und gesellschaftlicher Gestaltung. Kommunikation einigt Menschen auf etwas Gemeinsames. Kommunikation ist eine Sozialhandlung.

Die gesellschaftliche Entwicklung bzw. die zwischenmenschlichen Verständigung, auch Toleranz wird von Möglichkeiten zur Kommunikation entscheidend bestimmt. Das Medium bzw. das Hilfmittel, über das Kommunikation stattfindet, bestimmt hierbei maßgeblich das Wesen der Kommunikation wie auch die Möglichkeit der Verständigung.

Die Telekommunikationstechnik ermöglicht eine geographische Verbundenheit. Zudem beschleunigt sich der /Informationsaustausch/. Die Informationstechnik ermöglicht die Automatisierung des Kommunikationsprozesses sowie den Austausch von vereinbarten Datenstrukturen als technische abgebildete Information zwischenmenschlicher bzw. sozial vereinbarter Prozesse.

In der Telekommunikationstechnik "Telefon" z.B. wird automatisiert eine mediale Verbindung aufgebaut, als Laut-Übertragung, die nicht nur zur Sprachübertragung genutzt wird. Hierbei bemerken wir die Informationstechnik, die die Automation ermöglicht. Die hierbei anfallenden Verbindungsdaten werden im Automaten gespeichert, bis der mit dem Dienstleister vereinbarte Prozess der Telefonie abgeschlossen ist. Und wir bemerken den Inhalt der Kommunikation, der letztendlich unbestimmt ist.

Information (Einformung) ist die Abbildung eines Objektes in einem Medium. Wobei das Medium das Wesen der Information wesentlich mitbestimmt. Die Elektronische Datenverarbeitung sowie -übertragung manifestiert so die Struktur- und den Umfang der Kommunikations- bzw. Verbindungsdaten.

Aufgrund der mit der Technik zugenommenen Möglichkeiten, bestimmte Kommunikationsprozesse in der EDV abzubilden und zu automatisieren, fallen eine Fülle von Daten an, die die Verbindung von Menschen, die Art ihrer Beziehung sogar den Inhalt ihrer Einigung beschreiben. Denken wir nur an Geschäftsprozesse wie Geld- bzw. Kapitaltransfers, Versicherungen, Reisebuchungen, ... Steuererklärungen oder eben _auch_ Telefonverbindungen.

Diese Möglichkeit der Automation von zwischenmenschllch vereinbarten Prozessen sowie die umfassende Verfügbarkeit der Informationellen Objekte sowie der Einfluß auf die Gesellschaft der Menschen beschreibt das Informationszeitalter.

Sogesehen besteht auch ein Unterschied zwischen Kommunikation und Information: Kommunikation informiert. Information an sich ist keine Kommunikation - sie ist kann lediglich ein Mittel zur Kommunikation sein.


Kommunikation vs. Publikation

Kommunikation ist wesentlich eine Interaktion bestimmter Sender und Empfänger, wobei jeder Sender auch Empfänger ist. Alle beteiligen sich so an der Kommunikation, bilden eine Gesellschaft und schaffen ggf. Gemeinschaft. Kommunikation ist so initial auf den Kreis der Beteiligten beschränkt. Individuell existiert auch der Anspruch von Vertraulichkeit, daß die Kommunikation und ihre Inhalte nur für einen beschränkten Empfängerkreis vorgesehen ist. Dieser Individuelle Anspruch wird in der Regel von allen Beteiligten respektiert. Der Gesetzgeber erkennt so auch die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, des Briefgeheimnis, des Fernmeldegeheimnis sowie den allgemeinen Geheimnisverrat als straffähig an.

Die Beteiligten der Kommunikation können jedoch einvernehmlich ihre Kommunikation veröffentlichen, d.h. über ein bestimmtes Medium ihre Inhalte bzw. Meinungen publizieren, einer Öffentlichkeit zugänglich machen.

Bezüglich der unterstützenden Informationstechnik schließt der Begriff "Informationssicherheit" die "Vertraulichkeit" ein.


Vertaulichkeit und informationelle Selbstbestimmung

Die Grenze von Informationssicherheit und Datenschutz verschwimmt in der öffentlichen Wahrnehmnung. So wird Datenschutz oft als Schutz der Daten interpretiert. Jedoch soll Datenschutz insbesondere die Individuellen Rechte des Bürgers als Informationelle Selbstbestimmung gewährleisten. - "Informationssicherheit" hingegen soll die Vertraulichkeit, die Verfügbarkeit und die Integrität von Daten(-strukturen) gewährleisten.

Es ist dringend notwendig hier aufklärend zu wirken, besonders da zwischen Informationssicherheit und Datenschutz ein Interessenkonflikt besteht: Erkennbar ist dieser Interessenkonflikt z.B. in der Privatwirtschaft, wo Geschäftsführer oder IT-Administrator einer Firma nicht die Rolle des Datenschutzbeauftragten übernehmen dürfen: Das Datenvermeidungsgebot des Datenschutzes steht im Konflikt mit der Integrität der (beabsichtigter) Datenstrukturen, - speziell auch gerade die Verknüpfung von Daten im Personenbezug als Personenbezogene Daten. Oder eben gerade darin nur bestimmten Menschen, bestimmte Daten zugänglich zu machen.

Die Vertraulichkeit von Daten bezieht sich wie die IT-Sicherheit auf den Inhalt der Datenstrukturen wie auch auf die Struktur selbst.

Die Informelle Selbstbestimmung bzw. Datenschutz bezieht sich dagegen auf die Information (Einformung) von Personen als Datenstruktur bzw. der Bezug von beliebigen Datenstrukturen auf eine Person.


Publikation erfordert Anonymität der Kommunikation.

Wie obenstehend erklärt unterscheidet sich Kommunikation von Publikation durch ihre implizite Vertraulichkeit.

Die Neuen Medien der Informationstechnologie erlauben jedoch und fordern meistens eine Veröffentlichung der Kommunikationsinhalte auch mit Personenbezug. Besonders da bei Internet-Medien die Anzahl der Beteiligten unbeschränkt ist, und die Empfänger nicht nur auf den Kreis der unmittelbar Beteiligten beschränkt werden kann, hat der Benutzer dieser Medien keinen direkten Einfluß mehr auf den Empfängerkreis. Die einzige Möglichkeit die der Benutzer hat, den übergreifenden Personenbezug seiner Inhalte zu verhindern ist die Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung seiner Person und Anderer.

Vergleicht man die implizite Publikation von Kommunikationsinhalten im Internet mit der Publikation in Pressemedien im Bezug auf die Informanten, werden die Informanten der Presse geschützt bzw. die Anonymität des Informanten durch das Presserecht gewährt. Analog dazu muß gewährleistet sein, daß die Beteiligten veröffentlichter Kommunikationsinhalte sich als Informanten gegen einen Personenbezug der Inhalte schützen können.

Empfänger publizierter Inhalte sind in der Regel unbekannt, da eigentlich die Öffentlichkeit adressiert ist. Die Erfassung bzw. Ermittlung von Intressenten bestimmter Inhalte widerspricht ebenfalls dem Grundsatz der Informationellen Selbstbestimmung.

Besonders im Internet, wo international viele Rechtsräume und Rechtskulturen zusammenkommen, ist eine irreversible Anonymisierung das einzigen Mittel irgendeine willkürliche Repression auszuschließen.


Vorratsdatenspeicherung

"Vorratsdatenspeicherung" bezeichnet die staatliche Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen als personenbezogene Daten. - Jedoch ist diese Begrenzung nicht zutreffend. Es werden weitere Personenbezogene Daten von staatswegen auf Vorrat gehalten bzw. das Staatswesen erlaubt sich Zugriff auf eigentlich privatrechtlich vertrauliche und gesicherte Datenbestände. Bankdaten, Reisebuchungen sind Beispiele dieser Public-Privat-Partnerschaften staatlicher Vorratsdatenspeicherung.

Im Gegensatz des Zugriffs auf bestehende Datenbestände privatrechtlicher Organisationen hat die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten eine weitergehende Qualität. Geleitet durch die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten ist die Bundesregierung nun genötigt Grundrechte der Bürger weiter einschränken.bzw. politisch gesetzgebend umdeuten.

Inbesondere kritisch ist, daß hier nicht auf Datenbestände zugegriffen wird, die während der privatrechtlichen Beziehung zwischen Kunde und Telekommunikationsunternehmen zwangsläufig anfallen müssen, nach allen Geboten der Datensparsamkeit, sondern daß die Richtlinie bzw. Politik vorgibt, was für Daten erhoben werden müssen und wie lange.

Somit ermittelt der Staat nicht vorhandene Datenspuren, sondern er erzeugt sie per Dekret und verletzt so die aus den Grundrechten abgeleitete Informelle Selbstbestimmung der Bürger. - Das Staatswesen bzw. die herrschende Politik instrumentalisiert so Organisationen des Privatrechts - macht sie zu einer staatlichen Institution der Datenerhebung.

Geht man davon aus, das es auch zwischen der Telekommunikationsgesellschaft und dem Staatswesen zu einer Verständigung kommen muß, liegt der Verdacht nahe, daß Opportunismus regiert, Begehrlichkeiten addressiert und somit im vorauseilendem Gehorsam gewünschte Daten bzw. Applikationen erzeugt werden - ohne das eine entsprechende Veranlassung durch die privatrechtliche Geschäftsbeziehung gegeben wäre.

Vernetzt man nun die Datenströme aller staatlich institutionalisierten Datenkraken in ihrem Personenbezug entsteht das Bild einer Person gemäß willkürlicher Modelle, die jedoch nie dem eigentlichen Individuellen Menschen entsprechen können - sie können ihn nur innerhalb gewünschter Datenstrukturen attributieren.

Somit ist eine Ermittlung von Attributkombinationen in Datenbeständen immer eine verdachtsunabhängige willkürliche Rasterfahndung im Bezug auf die mit den Daten verknüpften Menschen.


Quick Freeze

Das Quick Freeze ist keine wirkliche Alternative zur Vorratsdatenspeicherung. Auch hier werden privatrechliche Organisationen als staatliche Datenkrake institutionalisiert. Ebenso werden Umfang und Zeitraum der zu speichernden Daten nicht mehr von der datenschutz- und privatrechtlich gebundenen Geschäftsbeziehung bestimmt sondern von den Begehrlichkeiten der herrschenden Politik.

Auch ein Quick Freeze erfaßt durch die informations- und kommunikationstechnischen Verknüpfungen von Person-Objekten (Dividuen) umfassend verdachtsunabhängig und ermöglicht eine willkürliche Auswertung der Daten. Ein Systembedingter Verdacht begehrt das Ermitteln von Informationellen (strukturellen) Ausreißern bzw. willkürlich verdächtigen Attributen. So wird daraus eine Rasterfahndung: "Ziel ist es, die Gruppe der zu überprüfenden Personen einzuschränken, da es im Gegensatz zu einer konventionellen Fahndung keine bekannte Zielperson gibt."[1]

Und so reicht lediglich ein begründeter Anfangsverdacht, um einen Quick Freeze zu aktivieren. Aufgrund der allgemeinen Vernetzung wird der Verdacht sich entsprechend systembedingt umfassend erweitern.

Die hier angestrebte Richterliche Aufsicht ist lediglich ein politischer Kompromiss für Bedenkenträger. Die Rechtspraxis zeigt, daß ein Anfangsverdacht systembedingt vereinfacht schnell gegeben ist. z.B. Zugriff auf eine WebSIte, Anruf einer Telefonnummer, Anwesenheit an einem Ort, Addressat einer eMail - Obwohl der erfasste Datensatz nur eine gesicherte Vermutung zuläßt, daß ein bestimmter Mensch ihn veranlaßt hat.

Auch ist Quick Freeze nicht neu - wie der Name erahnen läßt wird dieses Modell der Vorratsdatenspeicherung on Demand in den USA schon angewandt. Und die Bürger können nur vermuten, welche Multilateralen Gespräche diese EU-Richtlinie wie auch andere bürokratisch gestaltet haben.

Vorratsdatenspeicherung und Kontrollgesellschaft

Vorratsdatenspeicherung ist ein weiterer Schritt der Disziplinargesellschaft, in der die disziplinierenden staatlichen Institutionen jedoch über- und umsichgreifend vereinigt werden. Die elektronisch gestützten Systeme sind dabei nur ein wesentlicher Schritt zur Automation und führen überinstitutionell in eine Kontrollgesellschaft mit willkürlich drohender immerwährender Disziplinierung mittels Kontrolle - orientiert an informationell implementierten Gesellschaftsbildern und Person-Strukturen.

Besonders kritisch ist die Vorratsdatenspeicherung dahingehend, daß der Bürger in vereinheitlicheten Person-Strukturen abgebildet wird, seine Individualität verliert.

Das ist die eigentliche politische Konfrontation: Die Individuelle Freiheit der Menschen vs. einer politisch autoritären, mehrheitsdemokratisch legitimierten, staatlich organisierten Kontrollgesellschaft, die den Menschen in Strukturen teilt, Person-Strukturen die informationell (getrennt) erfaßt werden. Das Individuum (Unteilbare) wird so informationell gestützt zum Dividuum (Teilbaren). - Das Soziale Einzelwesen wird gespalten in definierte Fragmente bzw. Muster, informationelle Strukturen.

In Privatrechtlichen Beziehungen kann der Mensch zumindest der Idee des Datenschutzes nach frei entscheiden, in welchen informationellen Strukturen er sich einfügen läßt. Zudem sind diese Strukturen im SInne des Datenschutzes beschränkt nach einvernehmlichen Verwendungszweck! In Gegensatz dazu entziehen sich die durch Public-Private-Datenkraken erfaßten Daten den Datenschutzbestimmungen. Es wird willkürlich festgelegt welche personenbezogene Daten erfaßt werden - ein Akt der Staatsräson.

Diese selektive datenstrukturelle Wahrnehmung von Menschen ist Wesen der Kontrollgesellschaft. Die numerische Sprache der Kontrolle besteht aus Chiffren, die den Zugang zur Information kennzeichnen bzw. die Abweisung. Die Individuen sind dividuell geworden, und die Massen entsprechen bestimmten datenstrukturellen Ähnlichkeiten und nicht mehr einer Masse von (verschiedenen) Menschen.

Auch die implementierten (Daten-)Strukturen einer Voratsdatenspeicherung disziplinieren so unmittelbar den darin gefundenen / damit verbundenen Menschen - ebenso wie den nicht-gefundenen. Zudem führen diese Bestebungen zu einer systembedingten Macht der (Auf-)Teilung des Individuums. Das Individuum wird reduziert auf eine informationelle Ähnlichkeit. Diese Macht ist dann Teil des Systems und systemimmanent! Die Informationelle Selbstbestimmung des Menschen wird wie seine individuelle Integrität systembedingt gefährdet. Und aus der Perspektive des Systems ist das selbstbestimmte Individuum systemgefährdend. So wird durch Marketing dem Individuum die Auswahl unter verschiedenen Optionen als Freiheit verkauft, ohne daß es erkennen kann, daß es dennoch einer willkürlichen Programmatik folgen muß.

In dieser Technokratie geht dann weniger um den Schutz personenbezogener Daten als um den implementierten Machtanspruch dieser IT-Systeme bzw. der Implementatoren, die ihre derzeit politische Macht in den Systemen und Datenstrukturen zeitlich unbeschränkt manifestieren. Die Kontrollgesellschaften operieren mit Informationsmaschinen, deren passive Gefahr in der Störung besteht und deren aktive Gefahr Computer-Hacker und elektronische Viren bilden, aber auch Leaker und Filesharer, die beliebige Inhalte vervielfältigen und einer Öffentlichkeit zugänglich machen.

Um die Sicherheit der Informationsmaschinen zu gewährleisten, wie auch die Sicherheit des Politischen Systems werden dann verdächtige Subjekte und Objekte im Cyberspace ermittelt und aktiv bekämpft. Und hierbei spielen die Verbindungsdaten der Telekommunikation eine wesentliche Rolle.


Vorratsdatenspeicherung und die freiheitlich demokratische Grundordnung des demokratischen und sozialen Bundesstaates.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Akt der Staatsräson, die sich klar gegen die Grundrechte der Menschen richtet. Auch ein Quick Freeze ist Vorratsdatenspeicherung, nur das hier initial ein Verdacht begründet werden muß.

Da jede Vorratsdatenspeicherung implizit Menschen mit bestimmte Datenstrukturen mißt bzw. attributierte Datenstrukturen mit Menschen gleichsetzt wird ungeachtet aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Ideen die informationelle Selbstbestimmung des Menschen ignoriert.

Und das geschieht nicht in einem Privatrechtlichem Umfeld, wo sich der Bürger auf den Schutz des Staatswesens berufen kann, sondern in einem Staatsrechtlichen Zusammenhang, obwohl die Datenerhebung an sich den Privatrechtlichen Organisationen auferlegt wird.

Das Staatswesen, was eigentlich die freiheitliche und demokratische Grundordnung verteidigen muß, wie auch die Individuellen Freiheit der einzelnen Bürger, wird selbst von der herrschenden Politik instrumentalisiert.

Um die Ziele der mehrheitsdemokratisch legitimierten Macht legislativ zu verankern, werden informationsmaschinen implementiert sowie Funktionen, die die Macht dauerhaft in den Informationsstrukturen speichern. Diese im System implementierte Macht wird systemimmanent und ist so unabhängig von jeder staatlichen Gewalt bzw. Gewaltenteilung bzw. den Menschen. Nachfolgende politische und gesellschaftliche Entwicklungen, können sich nur in den vorgegebenen Strukturen bzw. der Automatisierten Kommunikation bewegen. Die Individuelle Freiheit wird zur Wahlfreiheit programmierter Optionen. mehr Freiheit bedeutet lediglich mehr Optionen.

Um diese IT-Infrastruktur zu schützen wird die IT-Sicherheit über die Informelle Selbstbestimmung und den Datenschutz gestellt. EIn wesentliches Symtom hierfür ist die angestebte Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsdaten, die nicht nur Telekommunikationsdaten einfriert sondern politisch bestimmte Daten erheben soll.

Die herrschende Politik ignoriert die für eine freiheitliche Grundordnung wesentliche Normative der Individuellen Freiheit der Menschen. Sie verletzt durch die informationelle Bestimmung die Integrität des Individuums und ordnet das Individuum einer informationellen Masse unter. Das Individuum verliert sich in dieser ihm bestimmten Masse. Zudem führt die Politik der Informationssysteme in eine Technokratie, die die Demokratie im Rahmen einer statistischen Mehrheitsfindung führen soll. Abstrakt betrachtet ensteht eine technokratisch geführte Demokratie, die den Bürgern eine Auswahl programmatischer Optionen als "Freiheit" verkauft und die klassischen Institutionen der Disziplinierung in einer Kontrollinstanz "Staat" vereinigt.

So kann man erkennen, daß der demokratisch und soziale Bundesstaat der bürgerlichen Gesellschaft entzogen wird und im Namen der Staatsräson über die bürgerliche Gesellschaft gestellt wird: Der Bürger ist so nicht mehr gleichberechtigt zum Staatswesen, wird dem Staatswesen untergeordnet.

Der Widerstand gegen die "Vorratsdatenspeicherung" der Tellekommunikationsdaten ist nun die letzte Bastion gegen eine politisch implementierte Technokratie, die Privatrecht und offentliches Recht verschmiert und somit freiheitliche Grundsätze ignoriert.


Die PIRATEN und die Vorratsdatenspeicherung

Die von der herrschenden Politik angestrebte verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten widerspricht nicht nur der Unschuldsvermutung, sondern auch allen Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Der vorherrschende Kontrollwahn stellt eine weitaus ernsthaftere Bedrohung der Gesellschaft dar als der internationale Terrorismus und erzeugt ein Klima des Misstrauens und der Angst. Flächendeckende Videoüberwachung öffentlicher Räume, fragwürdige Rasterfahndungen, zentrale Datenbanken mit unbewiesenen Verdächtigungen sind Mittel, deren Einsatz die PIRATEN ablehnen.

Aufgrund obenstehendener Position lehnen die PIRATEN ebenso die angeblich verfassungskonforme Alternative eines Quick Freeze ab. Sie sieht in diesem Verfahren lediglich Augenwischerei, da die einzufrierenden Daten nicht generell gegeben sind, sondern politisch von den Telekommunikationsunternehmen gefordert werden und weit über notwendige Daten hinausgehen, die der Dienstleister im Rahmen der Dienstleistung erheben muß. Somit greift die herrschende Politik tief in die informelle Selbstbestimmung des Menschen ein, die gerade durch den Datenschutz gewährleistet werden soll. Den im dem Quick Freeze geforderten Anfangsverdacht sehen die PIRATEN lediglich einen initialen Wert für eine Rasterfahndung, die jedoch ebenso verdachtunabhängig informationelle Strukturen abgleicht um weitere Verdachtsmomente zu schaffen - eine Kettenreaktion, die systembedingt ebenso zu einer dauerhaften willkürlich selektiven Vorratsdatenspeicherung führt.

Insbesondere sind die PIRATEN-Bayern von der FDP enttäuscht, die sich zwar als liberale Partei verkauft, jedoch in ihrer Politik das Verständnis Freiheitlicher Grundsätzen vermissen läßt. Die "Freie Demokratische Partei" macht ihrem Namen alle Ehre und nimmt sich die Freiheit dem Vorbild der USA folgend ein /Quick Freeze/ zu fordern, ohne auch nur zu erahnen oder zu erfassen, daß die Datenerhebung Privatrechtlicher Beziehungen auch hier von staatswegen institutionalisiert und bestimmt wird. - Die "Liberalistische Freiheit" oder auch der "Liberalismus" an sich scheint den Freien Demokraten im Sog ihrer Regierungsverantwortung fremd zu werden. Die PIRATEN jedoch werden gern in diese Bresche springen und die Normative der Individuelle Freiheit als Grundlage für den demokratischen Rechtsstaat fordern - für die Menschen und Bürger gemäß einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaftsordnung!

Die PIRATEN sehen in der herrschenden Politik das Bestreben, Macht an Informationssysteme zu deligieren. Das geschieht durch die Implementation bestimmter Datenstrukturen und Prozesse in vernetzte Informationsmaschinen. Diese implementierte Macht wird systemimmanent und übt so weiterführend strukturelle Gewalt auf die bürgerlichen Gesellschaften aus. Es entsteht eine Kontrollgesellschaft, die eine Auswahl aus Programmatischen Optionen als Freiheit versteht, - mehr Auswahl bedeutet mehr Freiheit. Die passive Gefahr für diese politischen initialisierten Informationssysteme besteht in der Störung. Deren aktive Gefahr bilden Computer-Hacker und elektronische Viren. Aber auch Leaker und Filesharer, die beliebige Inhalte vervielfältigen und unkontrolliert einer Öffentlichkeit zugänglich machen sind für das System schädlich. So wird mit dem Argument der Staatsräson die IT-Sicherheit über die Informationelle Selbstbestimmung der Bürger gestellt und die Vorratsdatenspeicherung gemäß einer bürokratisch geschaffenen internationale Richtlinie geschaffen, - wenn nicht freiheitliche Kräfte sich empören und sich dem lautstark entgegenstellen.

Politisch verfaßte Wunschlisten der Datenerhebung gerichtet an privatrechtliche Unternehmnungen - besonders im regulierten Umfeld - sehen die PIRATEN als vorsetzliche Verletzung der Würde des Menschen bzw. seiner einzigartigen Seinsbestimmung. Die PIRATEN fordern die Exekutive, wie die Judikative auf sich ebenfalls diesen Bestrebungen entgegenzustellen.

Die PIRATEN sehen die Notwendigkeit, kriminelle Machenschaften auch Mithilfe privatrechtlich erhobener Daten zu verfolgen. Diese privatrechtlich erhobenen Daten müssen sich jedoch an die Prämissen des Datenschutzes halten, der die Informationelle Selbstbestimmung sicherstellen soll. Eine Richterliche Anordnung zur Sicherstellung dieses Beweismaterials bei Dritten versteht sich von selbst, ebenso wie bei einem umfassenden Lauschangriff auf Verdächtige.

Die PIRATEN halten die bestehenden rechtlichen Regelungen der Strafverfolgung für ausreichend, wie die derzeitigen Aufklärungsquoten zeigen.

Die PIRATEN halten es jedoch für notwendig, die Exekutive insbesondere die Ermittlungsbehörden besser mit sachversändigem Personal und Ausrüstung auszustatten, damit der Sachverstand die Ermittlungen prägt und nicht politischer Machtanspruch Ermittlungsbehörden strukturell instrumentalisiert.

Für die PIRATEN stellt sich auch die Frage, ob und inwieweit die Freiheitlich Demokratische Grundordnung sowie der Demokratische und Soziale Bundesstaat dadurch gefährdet ist, daß Politik IT-Systeme sowie informationelle Datenstrukturen bezogen auf Personen gestaltet. Ist eine politisch implementierte Kontrollgesellschaft widersprüchlich zum Staatsrecht?


Links

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Rasterfahndung

[2] "Der Mensch wird zum Datensatz" - http://www.faz.net/-00m7fo

[3] "Postscriptum über die Kontrollgesellschaft" - http://www.coforum.de/?2181