Benutzer:TurBor/Kommentare Offenbach Urheberrecht

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Gesamtkonzepte

Reform des Urheberrechts - Stärkung der Interessen von Urhebern und Allgemeinheit (Wahlprogramm / Positionpapier)

Ein extrem gut recherhierter und ausgearbeiteter Antrag – schließlich haben über 50 Leute daran mitgearbeitet - mit 84 einzelnen Änderungsvorschlägen zum jetzigen Urheberrechtsgesetz. Dieser Antrag ist auch einer der extrem seltenen echten Wahlprogrammsanträge der Piraten, da präzise formulierte Forderungen aufgestellt werden, welche bei einem Einzug in den Bundestag sofort in Gesetzesentwürfe gegossen werden können.

Inhaltlich ist der Antrag in seinem Titel „Stärkung von Urheber und Allgemeinheit“ zusammengefasst und enthält alle entscheidenden Piratenforderungen, darunter die Legalisierung von Tauschbörsen (p. 37), die Ausweitung der Schranken für Privatkopie (pp. 33, 34) und der Schaffung abgeleiteter Werke (pp. 12, 13), die Stärkung von Bildungseinrichtungen (p. 31, 32, 35), die Verkürzung von Schutzfristen (pp. 47-49, 62, 66), die Eindämmung der Abmahnindustrie (pp. 69, 70), und die Stärkung von Urhebern gegenüber Verwertern (pp. 15-21).

Sicherlich gibt es bei einem so umfassenden Antrag auch zweifelfahte Punkte; mit der Annahme des Antrags in seiner Gesamtheit bekommen wir aber (endlich!) ein grundsolides Fundament im Urheberrechtsbereich, welches in Einzelpunkten bis zur Wahl noch kleinere Korrekturen erfahren kann, falls Bedarf besteht.

Fazit

Einer der besten Anträge überhaupt, die ich in 3 Jahren Piratenaktivitä gelesen habe, und die mit Abstand beste Positionierung zum Urheberrecht, welche die Urpositionen der Piraten mit hoher Fachkompetenz und Sachkenntnis vereint. Sollte sowohl als Wahlprogrammpunkt als auch als Positionspapier angenommen werden.

Für ein modernes Urheberrecht + Änderungsantrag ./. Für ein modernes Urheberrecht II (Wahlprogramm)

Eigentlich sollten diese Anträge mit dem Verweis auf PA149 abgetan sein, da sie im Vergleich dazu qualitativ hoffnungslos unterlegen sind; dennoch werde ich einige Worte dazu verlieren.

Der Originalantrag PA151 und der Alternativantrag PA331 sind in 4 von 6 Punkten identisch („Allgemeines“, „Private Nutzung“, „Besondere Stellung von öffentlich finanzierten Werken“ und „Schranken des Urheberrechts“). Diese Punkte finden sich aber allesamt schon in unserem Grundsatzprogramm wieder und bieten somit weder einen Mehrwert noch eine Konkretisierung, die von einem Wahlprogramm zu erwarten wäre. Auch der Punkt „Gemeinfreiheit als Standardfall“ bzw. „Urheberpersönlichkeitsrechte“ sind sehr allgemein gehalten; die Forderung von PA151, der Standardfall solle „Freie Nutzung“ und nicht „Alle Rechte vorbehalten“ sein, ist zwar vertretbar (wenn auch nicht unstrittig – Patenttrolle machen vor, wie Anmeldepflichten zugunsten großer Unternehmen auf Kosten kleiner Erfinder missbraucht werden können), aber wirklich nicht bahnbrechend.

Der Knackpunkt an PA151, welcher den Antrag für mich untragbar macht, liegt in den vorgeschlagenen Schutzfristen, die mit 5 bis höchstens 25 Jahren lächerlich kurz sind. Interessanterweise findet sich unsere eigentliche Kernforderung, nämlich die sofortige Freigabe nichtkommerzieller Vervielfältigung, im Antrag gar nicht; dafür soll nach einer viel zu kurzen Zeit auch die kommerzielle Nutzung jedem freistehen. Auch der eingebaute Vorbehalt eventueller Entlohnung für den Urheber nach Auslaufen der Schutzfrist rettet die Situation nicht.

PA331 nimmt sich des kontroversen Punktes an und stellt zumindest keine konkrete Zahlen für die Schutzfristdauer auf; das macht ihn inhaltlich vertretbar, nimmt leider aber auch weitgehend den Mehrwert des Antrags gegenüber dem Grundsatzprogramm.

Schließlich zielt der Änderungsantrag zu PA151 darauf ab, DRM-geschützte Werke komplett aus dem Geltungsbereich des rheberrechts auszuschließen; während DRM tatsächlich ein Problem darstellt, ist der vorgeschlagene Weg von allen möglichen Lösungsvorschlägen wohl der schlechteste.

Fazit

Wird PA149 angenommen, sind alle drei Anträge überflüssig und erledigt. Falls PA149 abgelehnt wird – was äußerst enttäuschend wäre – könnte ich PA331 als Wahlprogramm akzeptieren, obwohl wir damit nicht weiter wären als vor 3 Jahren. PA151 samt Änderungsantrag ist inhaltlich nicht akzeptabel.

Einzelfragen

Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten (Grundsatzprogramm + Wahlprogramm + Positionspapier)

Die Forderung ist eine durchaus sinnvolle Erweitrung der bereits im Programm verankerten Gedanken von OpenAccess und Informationsfreiheit. Gerade wegen der sehr allgemeinen und umfassenden Fomulierung gehört der Antrag aber gar nicht in den Bereich "Urheberrecht".

Fazit

Dafür - aber in anderem Themenbereich.

Beauftragter für Gemeinfreiheit (Wahlprogramm)

Sehr gut begründeter Antrag zur Übertragung des Konzept eines Datenschutzbeauftragten auf den Urheberrechtsbereich ("Beauftragter für Gemeinfreiheit").

Fazit

Dafür.

Aufbereitung des Grundsatzprogramms (Grundsatzprogramm)

Fazit

Ein unstrittiger redaktioneller Antrag, sollte durchgewunken werden.

Reform des § 53 UrhG (Grundsatzprogramm)

Ein sehr klar fomulierter Antrag, der mit der Forderung, urheberrechtliche Einschänkungen im Ausbildungs- sowie Wissenschaftsbetrieb zu lockern, an der Schnittstelle zwischen unseren Kernthemen Urheberrecht und Bildung liegt. Nach meinem Geschmack ist es allerdings ein Punkt für das Wahlprogramm - für das Grundsatzprogramm ist es zu konkret. Weitgehend dieselbe Forderung ist allerdings in PA149 enthalten (p. 35).

Fazit

Inhaltlich voll dafür, formell als Wahlprogrammantrag geeigneter. Wird PA149 angenommen und somit die Forderung ins Wahlprogramm übernommen, werde ich gegen diesen Antrag als Grundsatzprogrammpunkt stimmen.

Stärkung der Kulturschaffenden gegenüber der Verwertungsindustrie (Grundsatzprogramm)

Ein klassisches Beispiel für einen Antrag mit einer grundsätzlich richtigen Intention (auch wenn Einschnitte in die Vertragsfreiheit, und der Politik in die Gestaltung von Geschäftsmodellen allgemein, stets einer Hinterfragung bedürfen), der zu konkret für das Grundsatzprogramm, aber zu diffus und unausgearbeitet für das Wahlprogramm ist. Hinzu kommt, dass die Punkte 15-17 und 19-21 von PA149 dasselbe Thema weitaus tiefgründiger und detaillierter behandeln.

Fazit

Wird PA149 angenommen, enthält dieser Antrag keinen Mehrwert, da das Thema dort viel ausführlicher behandelt wird. Wird PA149 abgelehnt, kann dieser Antrag als Positionspapier angenommen werden mit dem Ausblick, es weiterzuentwickeln und später als Programmantrag einzureichen.

Freiwillige fair-creation Zertifizierung ermöglichen (Grundsatzprogramm)

Ein interessanter Antrag, der die Einführung eines Gütesiegels (ähnlich den Bio- oder FairTrade-Siegel) für Kulturwerke fordert. Allerdings sehe ein Problem, dass eine freiwillige Zertifizierung ist an sich keine politische Forderung, sondern von privater Stelle kommen sollte; wir als Partei können natürlich entsprechende Vorstöße unterstützen (oder selber in die Wege leiten), ein politisches Thema im Sinne von „Programmatik“ ist es aber nicht.

Fazit

Dafür, aber nur als Positionspapier (und auch dass mehr im Sinne von „Absichtserklärung“ als „politische Forderung“).

Aufhebung der Forderung "Freie Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken nach 10 Jahren"

Da der Antrag von mir stand erlaube ich mir, einfach die Begründung hierher zu kopieren:
Die Anträge PA151, PA331 (p. X.4) und PA149/Q025 (pp. 47-49) enthalten bereits Forderungen zur Verkürzung von Schutzfristen, die im Vergleich zum bestehenden Positionspapier um Welten differenzierter und begründeter sind. Zudem widerspricht das Positionspapier in der konkreten geforderten Dauer den Programmanträgen, kann also bei Annahme eines dieser Anträge auf jeden Fall nicht weiter geführt werden.

Fazit

Dafür (Überraschung!;)