Benutzer:Kaba/Ideensammlung

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Initiativenvorbereitung: Bundestagsabgeordnete - Nebentätigkeiten anrechnen und mehr Transparenz

Titel A: Zeitbedarf für Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten transparent machen

Text:

Der nächste Bundesparteitag möge die folgende Forderung an eine geeignete Stelle in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 aufnehmen.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass

  1. alle Bundestagsabgeordneten regelmäßig darüber Auskunft geben müssen, wie viel Arbeitszeit sie mit Nebentätigkeiten verbringen.

Das Abgeordnetengesetz und die Geschäftsordnung des Bundestages sehen vor, dass Abgeordnete neben ihren Mandaten zusätzlich beruflichen oder sonstigen Tätigkeiten nachgehen dürfen. Das ist sicherlich in vielen Fällen verständlich, in anderen weniger. Trotzdem sollen die Wähler in allen Fällen das Recht bekommen, nachzuvollziehen wie viel Energie die Abgeordneten in diese Nebentätigkeiten stecken. Die bisherigen Anzeigepflichten der Abgeordneten bleiben dabei unberührt.

Die Piratenpartei fordert eine Ergänzung von §44b, AbgGes um den neuen Punkt "2b. die Fälle eine Pflicht zur Anzeige der für Nebentätigkeiten aufgewandten Arbeitszeit oberhalb festgelgter Mindestzeiten;"

Die Geschäftsordnung des Bundestages (insbesondere Anlage 1) ist entsprechend anzupassen, wobei

  • die aufgewendeten Arbeitsstunden pro Quartal, angegeben für die einzelnen Monate, mit der üblichen Frist (§1(6)) anzuzeigen sind;
  • die aufgewendeten Arbeitsstunden pro Nebentätigkeit kaufmännisch auf volle Stunden zu runden sind; die Bagatellgrenze liegt bei 10 Stunden pro Monat in der Summe aller Nebentätigkeiten;
  • die aufgewendeten Arbeitsstunden, mit ihrer Monatssumme, unter die Veröffentlichungspflicht (§3) fallen;

Begründung:

Das Grundsatzprogramm sagt "Wir Piraten setzen uns für mehr Freiheit und Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten in den Parlamenten ein." (Punkt 2.4) und detailliert dann in Richtung größeren Einfluss' der Wählerschaft.

Der Entwurf des Wahlprogramms für die Bundestagswahl 2013 enthält hierzu noch nichts.

Art. 48 (3) des GG bestimmt "Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.". §44a AbgGes zieht dann folgerichtig den Schluss, dass es die Ausübung des Mandats für die Abgeordneten im Mittelpunkt stehen soll, schränkt aber ein "Unbeschadet dieser Verpflichtung bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig."

Direkt an dieser Stelle setzt die Forderung an. Die Wähler sollen in die Lage versetzt werden, sich ein eigenes Bild darüber machen zu können, ob ein Abgeordneter sein Mandat wirklich in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit stellt. Eine Aufstellung seiner Einzeltätigkeiten im Rahmen seines Mandats kann sicherlich unter notwendige Schweigepflichten fallen; außerdem soll das Mandat frei ausgeübt werden können. Allerdings kann der Wähler Auskunft darüber verlangen, wie viel Zeit ein Abgeordneter mit seinen Nebentätigkeiten verbringt. Hieraus sind dann in begrenztem Maße Rückschlüsse auf sein Engagement für sein Mandat ableitbar.

Titel B: Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten auf Bezüge anrechnen

Text:

Der nächste Bundesparteitag möge die folgende Forderung an eine geeignete Stelle in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 aufnehmen.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass

  1. alle Einkünfte, die ein Bundestagsabgeordneter neben seinem Mandat erzielt auf seine Abgeordnetenentschädigung und die Geldleistungen seiner Amtsausstattung angerechnet, d.h. von diesen abgezogen werden und
  2. entsprechend auch die Altersentschädigung reduziert werden.

Abgeordnete des Bundestages erhalten eine Abgeordnetenentschädung und eine Amtsausstattung, die ihnen die unabhängige Ausübung ihres Mandates ermöglichen sollen. Darüber hinaus erhalten sie unter gewissen Bedingungen eine Altersentschädigung. Abgeordnete, die Teile ihrer Zeit aufwenden, um zusätzliche Einkommen durch Nebentätigkeiten zu erzielen, haben keinen höheren Finanzbedarf zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit, als Abgeordnete ohne zusätzliche Einnahmen. Diese Zusatzeinnahmen können also ohne Schaden für die Demokratie und die Unabhängigkeit der Abgeordneten verrechnet werden. Ebenso kann die Altersentschädigung entsprechend gemindert werden, da davon auszugehen ist, dass über die Nebentätigkeiten unabhängige Ansprüche erworben werden.

Die Piratenpartei fordert deshalb

  1. einen neuen §14a, AbgGes: "Die nach §44b anzugebenden Einkünfte werden von den Leistungen nach §11 und §12 einbehalten und fließen wieder dem Bundeshaushalt zu."; und
  2. einen neuen Absatz 2 zum §20, AbgGes: "Der Steigerungssatz nach (1) verringert sich um den selben Anteil, der dem Mitglied nach §14a für das betreffende Jahr einbehalten wurde.", der bisherige Text von §20 wird mit "(1)" gekennzeichnet.

Die Geschäftsordnung des Bundestages (insbesondere Anlage 1) ist entsprechend anzupassen, wobei

  • die erzielten Einnahmen pro Quartal, angegeben für die einzelnen Monate, mit der üblichen Frist [5] anzuzeigen sind; die Einnahmen werden rückwirkend verrechnet;
  • die die Monatssummen der Einnahmen unter die Veröffentlichungspflicht [6] fallen;

Begründung:

Das Grundsatzprogramm sagt "Wir Piraten setzen uns für mehr Freiheit und Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten in den Parlamenten ein." (Punkt 2.4) und detailliert dann in Richtung größeren Einfluss' der Wählerschaft.

Der Entwurf des Wahlprogramms für die Bundestagswahl 2013 enthält hierzu noch nichts.

Art. 48 (3) des GG bestimmt "Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.". In diese soll auch nicht eingegriffen werden, die Möglichkeit der Unabhängigkeit der Abgeordneten ist ein hohes Gut und dort zu schützen, wo sie vorliegt.

§44a AbgGes bekräftigt dies dadurch, dass es die Ausübung des Mandates für die Abgeordneten in den Mittelpunkt stellt, schränkt aber ein "Unbeschadet dieser Verpflichtung bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig."

Die obige Forderung berücksichtigt, dass es verschiedene Gründe für Nebentätigkeiten neben einem BT-Mandat geben kann und dass deshalb Nebentätigkeiten nicht grundsätzlich verboten sind. Allerdings kann die Wählerschaft Nebentätigkeiten aus rein finanziellen Gründen nicht akzeptieren. Um hier die Attraktivität zu senken, sollen Abgeordnete aus Nebentätigkeiten keinen finanziellen Vorteil ziehen können; deshalb sind sie voll auf die Summe aus Abgeordnetenentschädigung und die geldlichen Teile der Amtsausstattung anzurechnen.

Die Unabhängigkeit der "Teilzeit-Abgeordneten" wird durch diesen Schritt nicht gefährdet, da sie

  1. genau so viel Mittel zur Verfügung haben, wie alle ihr (Vollzeit-)Kollegen, und sie
  2. auch durch einen späteren potentiellen Verzicht auf die Nebentätigkeiten keinen finanziellen Nachteil erleiden werden (anders als jetzt).

Der zweite Punkt zeigt, dass sie Unabhängigkeit der Abgeordneten durch die Anrechnung der Nebeneinkünfte sogar unterstützt wird.