Benutzer:Jan/LQFB/Polizeirecht

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Die strafrechtlichen Regelungen für den Fall das Kennzeichen/Zuordnungen/Aufnahmen "verschwinden" dienen dazu, Corpsgeist unattraktiv zu machen. Wenn keinem etwas droht, solange man sich gegenseitig deckt, nehmen die Prügelpolizisten die Kennzeichen halt ab oder verdecken sie unglücklich bevor sie prügeln gehen. Der Kollege nebenan wird zwar wissen, wer das war, es aber nicht verraten.

Wenn nun aber der Polizisten, der neben dem Täter gesehen wurde und sich kurz zuvor mit ihm unterhalten hat, für die Deckung des Kollegen eine Strafe zu erwarten hat, ihm (für seine eigene Tat, nämlich das Decken!) die gleiche Strafe wie dem eigentlichen Täter droht, wird er es sich zweimal überlegen. Ebenso wird ein Vorgesetzter peinlich darauf achten, die Listen nicht "leider verlegt" zu haben, wenn er damit rechnen muss, für den Mist den er gedeckt hat auch tatsächlich einstehen zu müssen. Anders ist dem Problem wohl leider nicht beizukommen. Eine ähnliche Regelung findet sich übrigens in § 323a StGB: Wer sich bis zur Schuldunfähigkeit besäuft bevor er eine Straftat begeht, wird zwar für die Tat nicht bestraft, da schuldunfähig, dafür aber fürs Besaufen.


Hallo, ich finde deine Weiterentwickelung gut. Ich bin deshalb so tief in die Technische Implementierung eingestiegen, wegen der Argumentation weg von Streamers wegen vorgetragenen Bedenken zur Zuverlässigkeit. Technisch ist eine lokale Aufzeichnung zuverlässiger als ein Stream - Aber ein Stream ist sehr viel resistenter gegen "Verschwinden" der Daten.
Ich habe es nicht groß thematisiert, aber ich dachte bei der Überwachungsgeschichte auch an den Schutz der Polizisten. Zum einen gegen Beschuldigte, die gezielt versuchen einen oder mehrere Polizisten zu diskreditieren, z.B. dadurch das gezielt gegen eine Wand läuft oder den Kopf gegen eine Tischkante zu schlagen, um dann dreist zu Behaupten, die Polizisten hätten ihn misshandelt. Das ist ein gutes Mittel, eine Aussage eines Beamten unglaubwürdig zu machen. Zum andren werden Polizisten immer öfter auch Ziel eines Angriffs. Die Stream Technologie ist ein Weg der selbst dann noch die Tat dokumentieren würde, wenn der Täter das Fahrzeug auch noch in Brandt gesetzt hätte.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/polizistinnenmord-von-heilbronn-mehr-als-hinweise-1.920646

Um diese Bedenken zu zerstreuen habe deshalb meine Überlegungen zu einem "digitalen Beweissicherungsverfahren" mit einfließen lassen. Dabei geht es darum, das rechts treuen aber mittellosen Menschen zwar Prozesskostenhilfe zusteht, aber es gibt keine "Detektivkostenhilfe". So kommt es, das Aufgrund des Schutzes widerstreitenden Rechtsgüter, diese Menschen von einer Preiswerten technologischen ausgeschlossen werden. Außerdem ist leider zu Sagen, das technische Umsetzungen in unserem Staat bisher meist Mangelhaft sind. (Toll Collect, De-Mail, ... ) Wenn man Gesetzesvorschläge im bisherigen Stiel macht, dann muß man davon ausgehen, das die Umsetzungen im bisherigen Stiel stattfinden, weil Erfahrung mit Ausschreibungsverfahren bei der Auftragsvergabe wichtiger sind als ein gutes technisches Konzept für ein Problem. Man wird also die gleichen Akteure wie bisher bei der Umsetzung bekommen.
Beispiel: Ich habe eine Bekannte, die zugegebenen eine überdurchschnittliches Interesse an Fragen der Ästhetik hat. Aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen liegt sie im Dauerstreit mit Ihrem Nachbarn. Beiden gehört ihr Anwesen, und beide können und wollen es sich nicht leisten, Ihr Haus zu verkaufen und anderenorts neu anzufangen.
Leider ist der Streit der Parteien, was die Handlungen des Nachbarn angeht, auf ein Illegales Niveau abgesackt. So fliegen Gegenständen vom Nachbargrundstück gegen das Gebäude meiner Bekannten, was z.B. bei faulen Eiern einen Reparaturbedarf mit sehr erheblichen Kosten nach sich zieht. Ein Fleck an der Hauswand ist so was von inakzeptabel, das ich es nicht in Worte zu fassen vermag.
Das blöde ist, obwohl eigentlich klar ist, wer das war, es nicht Beweisbar ist. Das Nachbargrundstück und die Straße dürfen nicht überwacht werden. Da die Einfahrt des Nachbarn von der Straße aus zu betreten ist, weist dieser jeglichen Anfangsverdacht strickt von sich - und beharrt aber stur darauf, das sein Persönlichkeitsrechte nicht durch Aufzeichnung eingeschränkt werden darf. Da der Mann Polizist im verdeckten Einsatz ist, kann man sogar nachvollziehen, das das für Ihn wichtig ist - obschon immer dann wieder was passiert, wenn meine Bekannte Ihn mal wieder per Verfügung dazu zwingt sich an die rechtlichen vorgaben der Gartengestaltung zu halten (Bäume an der Grundstücksgrenze, Unkraut, .... )
Die Gegeninitiative, man solle so etwas mit Reden lösen ist Schizophren. Natürlich ist eine Einigung im Gespräch die Beste aller Lösungen. Aber die zivilrechtlichen Verfahren sind ja gerade dazu da, herauszufinden was der Richtige Weg ist, wenn die Kontrahenten sich eben nicht einigen können. Das Gespräche der beste Weg sind ist ja schon durch die obligate Güteverhandlung Rechnung getragen. Wenn das aber nichts hilft, dann muss ein Urteil her, und dafür sind die Gesetze schlussendlich ja auch da. Wie kann man nur, wenn jetzt jemand der seinen verlorenen Prozess nicht verwinden kann und dem Gewinner der Klage(n) einen massiven Schaden von 20% seines Einkommens so zufügt das das Auffinden von Beweisen aufgrund einschlägiger Erfahrungen höchst unwahrscheinlich ist, behaupten, das Problem bedürfe einer Gesprächstherapie!? Das ist der pure Hohn. Der Verfasser der Initiative und seine Unterstützer sollen bitte mal darlegen, wie sie sich eine Umsetzung des Rechtsstaates vorstellen! Ich möchte betonen, das die Bekannte alle Prozesse gewonnen hat und selbst erst gar nicht verklagt wurde.
Auch bei Stalking kommt es Regelmäßig zu einem Vergleichbaren Problem ...
Eventuell können wir die beiden Initiative in Thema #13 zusammenführen (Dein Text als Gesetzesvorschlag - Meinen Text als Ausführungsbestimmung.) und Thema #26 gemeinsam als Initiator verbessern. (Sprache ist nicht so mein Ding) --Carlos 16:12, 13. Aug. 2010 (CEST)