Benutzer:Fenhir/BzV-Stuttgart Gründungsversammlung2009/Satzungserweiterungsanträge/Vorschlag zur Auflösung und Verschmelzung des Bezirksverbandes

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Vorschläge zur Auflösung und Verschmelzung des Bezirksverbandes §12

3. Vorschlag

Erweiterungsantrag Nr.
12-001 (Version 20091024-001)
Beantragt von
Erik 'fenhir' Kuch
Betrifft
Rohsatzung zur Gründungsversammlung des Bezirksverband Stuttgart / §12
Beantragte Änderungen (Geänderte Satzungsteile in Rot.)

Es wird beantragt, den §12 wie folgt zu erweitern:

(1) Die Verschmelzung des Bezirksverbandes kann nur durch einen Beschluss des Landesparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Landesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden.
(2) Die Auflösung des Bezirksverbandes kann nur durch einen Beschluss des Landesparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Landesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden.
(3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.
(4) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
(5) Der Bezirksverband hat eine Bestimmung in seine Satzung aufzunehmen, wonach Beschlüsse über seine Auflösung oder Verschmelzung zur Rechtskraft der Zustimmung eines Landesparteitages bedürfen.
Begründung
Die Bundessatzung oder Landessatzung regelt nicht die Auflösung oder Verschmelzung von etwas anderem als Bundespartei oder Landesverbänden. Rest wird nachgereicht.

Nachgereicht nach Fristüberschreitung: Zwischen "regelt" und "nicht" ein "momentan". Zwischen "als" und "Bundespartei" ein "der". Zwischen "oder" und "Landesverbänden" ein "den". Zusätzlich nachgereicht: Deshalb hier jetzt der aus der Bundessatzung für den Bezirksverband angepasste Paragraph. Konzes 1. Vorschlag "Die Auflösung oder Verschmelzung regelt die Bundessatzung." ist also sinnlos, da die Bundessatzung überhaupt keine Auflösung oder Verschmelzung des Bezirksverbandes regeln kann. Konzes 2. Vorschlag gefällt mir überhaupt nicht, wegen §12(1) "Die Auflösung des Bezirksverbandes oder seine Verschmelzung mit einer anderen Partei kann nur durch einen Beschluss des Bezirksparteitags mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden." Eine Auflösung eines Landesverbandes kann dieser auch nicht selbst bestimmen. Er braucht dafür den Bundesparteitag. Diese Regelung sollten wir auch für niedere Verbandsgliederungen aus der Bundessatzung übernehmen.

Vorteile
  • Wird nachgereicht. Nachgereicht nach Fristüberschreitung: Es ist kein leerer Paragraph mehr und die vormals nicht geregelte Auflösung oder Verschmelzung ist somit geregelt.
Nachteile
  • Wird nachgereicht. Nachgereicht nach Fristüberschreitung: Mir sind momentan keine Nachteile bekannt.



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