Benutzer:Fenhir/BzV-Stuttgart Gründungsversammlung2009/Satzungserweiterungsanträge/Vorschlag für Frist zum nächsten ordentlichen Bezirksparteitag

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Vorschlag für Frist zum nächsten ordentlichen Bezirksparteitag §9a(3)

1. Vorschlag

Erweiterungsantrag Nr.
9a/3-001 (Version 20091024-002)
Beantragt von
Erik 'fenhir' Kuch
Betrifft
Rohsatzung zur Gründungsversammlung des Bezirksverband Stuttgart / §9a(3)
Beantragte Änderungen (Geänderte Satzungsteile in Rot.)

Es wird beantragt, den §9a(3) von

(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Bezirksparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Bezirksparteitag gewählt.

wie folgt zu erweitern:

(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Bezirksparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Bezirksparteitag gewählt. Der nächste ordentliche Bezirksparteitag findet spätestens 13 Monate nach dem Letzten statt.
Begründung
Es ist in der Rohsatzung nicht festgelegt, wie lange genau die Amtsperiode des Vorstandes bis zum nächsten ordentlichen Bezirksparteitag dauert. Sollte der Vorstand beschließen, ewig im Vorstand bleiben zu wollen, beruft er einfach keinen nächsten ordentlichen Bezirksparteitag mehr ein. Dieser Satzungsmangel wird durch diese Satzungserweiterung gelöst.

Die Festlegung auf 13 Monate sollte bestehen, damit der nächste ordentliche Bezirksparteitag innerhalb von 13 Monaten (also knapp über einem Jahr) nach dem Letzten stattfindet. Damit könnte der Bezirksparteitag auf Wunsch in Zukunft immer im gleichen Monat stattfinden. Bei einer Festlegung auf 12 Monate würde der Bezirksparteitag womöglich immer weiter nach vorne gerückt. Dies betrifft keine ausserordentlichen Bezirksparteitage, die eventuell einberufen werden müssten.
Vorteile
  • Ein nicht gewollter Vorstand kann vom Bezirksparteitag spätestens nach 13 Monaten ausgewechselt werden. Der Vorstand müsste ansonsten nach §9a(10/2) als handlungsunfähig bestimmt werden, indem ihm mehr als 50% der Piraten im Bezirk schriftlich das Misstrauen aussprechen -- was sich sehr schwierig gestalten könnte.
Nachteile
  • Der Vorstand ist in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt.



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