Benutzer:Bodo Thiesen/Satzungsänderungen/BPT-2008.1-BT5 Klarifizierung der 2 von 3 Mehrheitsregel bei Satzungsänderungen

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Änderungsantrag BPT-2008.1-BT5: Klarifizierung der 2/3 Mehrheitsregel bei Satzungsänderungen

§12 - Satzungs- und Programmänderung Abs 1

Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 
2/3 Mehrheit beschlossen werden.
Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei 
Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 
der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich 
einverstanden erklären.

§12 Abs 1 Sätze 1 und 2 werden jeweil um das Wort "einfache" ergänzt. Das Wort wird jeweil vor der Verhältnisangabe "2/3" eingefügt. Der Absatz lautet dann wie folgt:

Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 
einfachen 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei 
Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 
einfachen 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung 
schriftlich einverstanden erklären.

Begründung: Auf dem ersten Bundesparteitag hat der Wahlleiter aufgrund der bisherigen Formulierung eine sehr merkwürdige Auffassung bzgl. der Auslegung einer 2/3-Mehrheit vertreten. Er führte insgesamt 5 Wahlzustände ein. Gewählt werden konnte eine der folgenden fünf Entscheidungen: JA, NEIN, AKTIVE ENTHALTUNG, PASSIVE ENTHALTUNG und ABWESENHEIT. Wer während der Abstimmung nicht im Raum war (was auch auf ca. 80% aller Piraten zutraf, die garnicht erst zum Parteitag erschienen sind) wurde als ABWESENHEIT gewertet. Wer an der Wahl nicht teilgenommen hat (also zu keinem Zeitpunkt die Hand hob) wurde als PASSIVE ENTHALTUNG gewertet. Wer die Hand bei JA, NEIN oder ENTHALTUNG hob wurde als JA, NEIN oder AKTIVE ENTHALTUNG gewertet. AKTIVE ENTHALTUNG (aber nicht PASSIVE ENTHALTUNG oder ABWESENHEIT) wurde dann wie eine NEIN-Stimme gewertet. Begründet wurde dieses abstruse Verfahren, daß ja eine 2/3 Mehrheit keine einfache Mehrheit sei. Nach meiner Auffassung gibt es eine Einfache (auch relative genannt) und eine Absolute Mehrheit. Relative Mehrheit bezieht nur die JA und NEIN Stimmen mit ein, die Absolute bezieht NUR die JA-Stimmen mit ein, und vergleich sie mit allen theoretisch Wahlberechtigen (ob Anwesend oder nicht). Durch diesen Satzungsänderungsantrag soll nun geklärt werden, daß zukünftige Satzungsänderungen eine EINFACHE 2/3 Mehrheit benötigen, in der Hoffnung, daß sich derartige Vorkommnisse nicht widerholen.