BW/Themenbeauftragter Inklusion Bericht 17-11-08

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  • Inzwischen durch die UN Behinderten Konvention die vom Land BW seit nunmehr 6 Jahren ratifiziert.
  • Hat den eigentlichen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung zu nicht behinderten Menschen und aller Behindertenarten, wie körperliche, geistige und seelische Behinderung, sowie derer Kombinationen auch untereinander definiert. Daraus ergibt sich ein unmittelbarer Rechtsanspruch, der auch einklagbar ist.
    • Als Beispiel ist hier der Anspruch (der für nicht behinderte Menschen als selbstverständlich klingt) sein Leben, seinen Wohnort, die eigene Arbeit entsprechend selber zu gestalten.
  • Die Landesregierung hat in den letzten Jahren durch das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) vom 17. Dezember 2014 versucht der UN Konvention Rechnung zu tragen. Um es kurz zu fassen, es ist beim Versuch geblieben, alles was im Großen und Ganzen kein Geld kostet ist in Ordnung.
    • Ein Beispiel ist die Schulwahl die Landesregierung möchte hier Schwerpunktschulen schaffen und an den Behindertenschulen weiter festhalten, was eindeutig der Konvention widerspricht. Auch die Einrichtung der Stelle des Kreisbehindertenbeauftragten in den Landkreisen ist eine Lachnummer, da die Landkreise diese Aufgabe auch ehrenamtlich vergeben können. In meinem Landkreis ist dies nicht so, die Stelle wird aber vom Land nur 2 Jahre bezuschusst und muss dann bei hauptamtlicher Fortführung von den Landkreisen selbst finanziert werden.
  • Es gibt noch viele Punkte die nicht mit der Konvention vereinbar sind, wie die Sozialgesetzbücher oder das Teilhabegesetz, was Nahles als ihren großen Wurf bezeichnet. Letztendlich werden die Gerichte hier wieder in langen Klagewellen die Rechte von behinderten Menschen definieren müssen.
  • Letztendlich stellt sich die Frage, was können einzelne Piraten tun. Hier ein Beispiel aus meiner Stadt Göppingen, durch mich als Stadtrat haben wie die städtische Verwaltung unter Einschaltung der örtlichen Presse gezwungen, das L-BGG im Bausektor die Kreisbehindertenbauftragte bei allen entsprechenden Neubauten bzw. Umbauten mit zu beteiligen. Hier kann man öffentlichkeitswirksam einiges erreichen.
  • Ausblick, wenn nichts aktuelles dazwischen kommt werde ich beim nächsten Bericht auf die Ungerechtigkeiten unter den verschiedenen Behinderungsarten eingehen. Auch eine Form der Inklusion die hier vernachlässigt wird. Auch die Rolle von Behinderteneinrichtungen die in BW zu über 90 % in den Händen der beiden christlichen Kirchen sind werde ich aufführen.