Auskunftsersuchen

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Allgemein

Jeder hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (gemäß § 34 BDSG). Die Auskunft kann einmal je Kalenderjahr unentgeltlich verlangt werden.

Die verantwortliche Stelle hat im Rahmen des Auskunftsersuchens nach § 34 BDSG die Identität des Auskunft Begehrenden zu überprüfen, um nicht Daten an einen Unbefugten gelangen zu lassen.

Zur Frage der Identitätsüberprüfung weisen wir auf die Auskunft der/dir Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen unter https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzrecht/Inhalt/Auskunfteien/Inhalt/Antworten_FAQ_Auskunfteien/Kopie_meines_Personalausweises_bei_Selbstauskunft.php hin. Dort heißt es u.a. "Hat die Auskunftei jedoch Zweifel an der Identität der betroffenen Person, darf sie eine Kopie des Personalausweises verlangen, um Übermittlungen personenbezogener Daten an Unbefugte zu verhindern."

Speicherfristen

Sofern selbst Eintragungen bei unseren Diensten getätigt wurden, müssten diese selbst entfernt werden, soweit das technisch möglich ist. Wir können auch nur insofern tätig werden, als diese gewünschte Löschung technisch möglich ist, diese gem. §35 Abs. 2 Ziffer 3 BDSG verhältnismäßig ist und nicht gesetzliche Vorschriften, z.B. die der Abgabenordnung und/oder des Parteiengesetzes entgegen stehen. Hierzu zählen zum Beispiel Name, Anschrift sowie Buchungsdaten der Mitgliedsbeiträge, die einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren unterliegen.

Auskunftsersuchen bei der Piratenpartei Deutschland

Ein Auskunftsersuchen bei der Piratenpartei Deutschland kann

  • für Mitglieder und ausgetretene Mitglieder per E-Mail via mitglieder_at_piratenpartei.de
  • für Spender / Lieferanten (ohne Mitgliedschaft) per E-Mail via schatzmeister_at_piratenpartei.de
  • postalisch oder per Fax bei der Bundesgeschäftsstelle
  • persönlich in der Bundesgeschäftsstelle

eingereicht werden.

Das Auskunftsersuchen sollte enthalten:

  • Vorname und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • bei Mitglieder optional: Mitgliedsnummer

Es wird empfohlen, zur eindeutigen Identitätsüberprüfung eine (optional bis auf Name, Geburtsdatum, Anschrift geschwärzte) Kopie des Personalausweis oder des Reisepass plus Meldebescheinigung beizulegen bzw. persönlich in der Bundesgeschäftsstelle vorzulegen.


Die Piratenpartei speichert zur Identitätsüberprüfung den Namen, Vornamen und Geburtsdatum ihrer Mitglieder sowie deren Adresse, weiterhin optionale Kontaktinformationen wie E-Mail Adresse oder Telefonnummer.

Erfolgt ein Auskunftersuchen eines Mitglieds oder ausgetretenen Mitglieds per E-Mail an mitglieder_at_piratenpartei.de und stimmt der Absender mit der gespeicherten E-Mail Adresse des (Ex-) Mitglieds überein, so erfolgt -falls keine Zweifel an der Identität der betroffenen Person bestehen- die entsprechende Auskunft an die gespeicherten E-Mail Adresse.

Andernfalls erfolgt das Auskunftersuchen postalisch an die Adresse des Mitglieds, falls die Identität der betroffenen Person entsprechend festgestellt werden kann.