Arbeitspapier Grundlagen Homeoffice

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!!! DIESE SEITE DIENT ALS GRUNDLAGE FÜR DIE ARBEITEN ZUM THEMA HOMEOFFICE DES NRW RESSORT DIGITALES SOWIE DER AG DIGITALES !!!

Was ist HomeOffice?

HomeOffice bedeutet nicht, dass von Zuhause gearbeitet wird, sondern in der Nähe des Wohnsitzes. HomeOffice unterscheidet sich dabei von "Work from Everywhere", da für das Homeoffice ein Dienstort festgelegt werden sollte, an dem Beschäftigte tätig sind, wenn sie nicht unterwegs sind. Bei der Festlegung des Dienstortes ist zu berücksichtigen, dass

1. den Beschäftigten die Feiertage am Dienstort zustehen. Beispiel: wenn der Hauptsitz der Firma in Niedersachsen ist, dann haben Beschäftigte mit einem Dienstort in NRW zwar Fronleichnam und Allerheiligen frei, aber müssen am Reformationstag arbeiten.

2. der Bildungsurlaub ist ebenfalls länderspezifisch gerecht.

3. das zuständige Arbeitsgericht für die Beschäftigten ist das für den Dienstort zuständige Gericht. Beispiel: Selbst wenn die Firma in Bayern sitzt ist bei Beschäftigten mit Dienstort Bielefeld das Arbeitsgericht in Bielefeld zuständig

4. die Kirchensteuer wird vom Dienstort berechnet ? Ist das so?

5. Bei internationalen Unternehmen gelten die Mindestregelungen für Urlaub, Kündigungsfristen usw. vom Dienstort

HomeOffice bedeutet, arbeiten in der Nähe vom Wohnort. Es steht dabei dem Arbeitnehmenden frei, ob er in seiner eigener Wohnung einen Büroraum einrichtet, oder sich in ein Gemeinschaftbüro einmietet oder sein altes Kinderzimmer im Elternhaus zum Büro wandelt oder sich im Baumhaus einen Arbeitsplatz kreiiert oder wie auch immer.

Beim Thema Homeoffice muss zwischen drei Varianten unterschieden werden:

1. Kein HomeOffice (0HO): wenn die Arbeitgeberin ihren Beschäftigten einen Dientort stellt, der von den Beschäftigten zu 100% genutzt wird, sofern sie nicht dienstlich unterwegs sind.

2. 100% HomeOffice (100H0): Der Dienstort ist in der Nähe des Wohnortes der Beschäftigten. Die Beschäftigten arbeiten zu 100% an diesem Dienstort, sofern sie nicht dienstlich unterwegs sind. Es bleibt der Arbeitgeberin hierbei freigestellt, ob sie zusätzlich ein paar Büroräume quasi als Co-Working-Space für ihre Beschäftigten bereit stellt, falls die Dienstreise die Beschäftigten an den Ort des Sitzes der Arbeitgeberin verschlägt.

3. Teil-HomeOffice (TeilHO): Die Beschäftigten haben sowohl bei der Arbeitgeberin einen eingerichteten, voll funktionfähigen Arbeitsplatz, als auch in der Nähe des Wohnortes. Sie arbeiten mal an dem einen, mal an dem anderen Ort. Klassische Beispiele: Im Wechsel: 2 Wochen daheim, 1 Wochen vor Ort oder Montags, Mittwochs, Freitags vor Ort und Dienstags, Donnerstags, Samstags daheim oder andere Kombinationen.

Steuerrecht

Bei 0HO und bei 100HO ist der Fall klar. Bei 100HO können Beschäftigungen Aufwendungen für den Raum steuerlich geltend machen. Bei 0HO können Beschäftigte keine Kosten für private Büroräume geltend machen.

Für TeilHO ist die Lage ungeregelt. Hier bräuchten wir ein Positionspapier.

Dienstortabhänige Vorschriften

Feiertage und zuständiges Arbeitsgericht sowie bei Deutschland übergreifenden Kombinationen auch Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch usw. richten sich nach dem Dienstort. Üblicher Weise richten sie sich nach dem Ort, an dem überwiegend gearbeitet wird. Was ist aber bei einer Teilung von 50:50? Hier sollte ein Positionspapier ausgearbeitet werden.

Dienstreisen zum Sitz der Arbeitgeberin

Auch das ist bei 0HO und bei 100HO klar. Bei 0HO ist die Reise zum Sitz der Arbeitgeberin keine Dienstreise sondern Arbeitsweg. Bei 100HO ist jede Reise zum Sitz der Arbeitgeberin eine Dienstreise. Hier gelten dann die Gesetze und Vorschriften zu Dienstreisen.

Bei TeilHO ist auch das nicht geregelt. Hier bräuchten wir ein Positionspapier.

Zum Thema Dienstreisen ansich (Stichwort Arbeitszeit und Aufwandsentschädigung), können wir auch mehrere Positionspapiere gebrauchen, aber das ist ein anderes Thema.

Anforderungen an den Raum

Der Raum, den Beschäftigte zum Dienstort erklären, muss jedoch ein paar Bedingungen erfüllen: Zum einen sollte ergonomisches Arbeiten möglich sein. Zum anderen müssen die Beschäftigten eine Vertrauliche Umgebung schaffen in der keine Geschäftsgeheimnisse nach außen gelangen können. Auch Familienmitglieder sollten möglichst nicht die Geschehnisse des Unternehmens verfolgen können. Sämtliche vom Unternehmen vorgegeben Sicherheitsrichtlinien sind einzuhalten.

Das Unternehmen hat natürlich das Recht, bei Verdacht auf eine Nicht-vertrauliche Arbeitsumgebung bzw. Verletzung der Sicherheitsrichtlinien eine Überprüfung durchzuführen. Da das Unternehmen eine Verantwortung hat, dass Beschäftigte während der Arbeitszeit gesund bleiben, hat es das Recht, bei Verdacht auf einen nicht ergonomisch eingerichten Arbeitsplatz eine Überprüfung durchführen.

Kosten für das HomeOffice

In der Regel kommt die Arbeitgeberin für sämtliche Aufwendungen, die für die Arbeit benötigt werden auf. Das ist allerdings eine arbeitsvertragliche Regelung. Egal ob Stifte, Papier, der Locher, der Laptop, der Stuhl, der Schreibtisch usw. die Arbeitgeberin stellt alles zur Verfügung. Bei 0HO ist hier auch kein Handlungsbedarf.

Bei 100HO sollte die Arbeitgeberin natürlich auch für alles aufkommen. Anfallende Kosten für Miete, Strom, Gas, Wasser, Internet und Telefon sollten genauso übernommen werden, wie für Laptop, Drucker usw. Auch sollten Tisch, Stuhl und andere Möbel sowie die ggf. anfallende Renovierungskosten von der Arbeitgeberin übernommen werden. Hierfür gibt es nur bedingt Richtlinien, daher sollten wir hier ein Positionspapier ausarbeiten.

Auch hier ist bei TeilHO wieder das Problem, dass kein wirklicher Dienstort festgelegt ist. Hierrüber sollten wir uns Gedanken machen

Erreichbarkeit der Beschäftigten bzw. Kommunikation mit den Beschäftigten

Befinden sich Beschäftigte im HomeOffice so ist es ratsam einen Firmenchat einzurichten, den alle Beschäftigten nutzen sollten. Der Chat darf in keinem Fall aufgezeichnet werden (Stichwort: Datenschutz, Mitarbeiterüberwachung). Der Chat sollte so gestaltet sein, dass es für jedes Team einen separaten Raum gibt. Beschäftigte sollten zwischen den Chaträumen frei hin- und herspringen können, genauso wie sie bei einer Büroetage auch von einem Büroraum in einen anderen wechseln können, weil sie zum Beispiel etwas mit dem Kollegen im anderen Büroraum besprechen möchten. Der Chat simuliert quasi die Büro-Raum-Landschaft. Statt von einem realen Raum zum nächsten zu gehen, gehen die Beschäftigten von einem Chatraum zum anderen. Niemand der nicht in dem Chatraum ist, sollte die Unterhaltung im Raum mitlesen können. Es empfiehlt sich auch einen Raum namens Teeküche oder Raucherecke einzuführen, genauso wie Meetingräume.

Selbstverständlich sollte so eine Chat Ende-zu-Ende verschlüsselt sein, nicht aufzeichnen und den Beschäftigten muss die Aufzeichnung verboten werden. Die Chat-Kommunikation darf auch nicht an Dritte weitergeleitet werden. Freie Software ist daher zwingend erforderlich.

Offizielle Kommunikation, wie Einladungen zum Meeting, Arbeitsanweisungen usw. sollte über ein asynchrones Kommunikationsmittel laufen. E-Mail hat sich hier bewährt. Für derartige Kommunikation haben wir in Deutschland sogar Aufbewahrungspflichten. Jeder Beschäftigte sollte von der Arbeitgeberin eine persönliche E-Mail-Adresse bekommen, die für die dienstliche Kommunikation genutzt werden muss. Es sollte Richtlinien zur Aufbewahrung von E-Mails geben. Niemals sollten Beschäftigte über private E-Mail-Adressen dienstlich erreicht werden.

Meetings per Video

Generell fällt eine ständige Video-Übertragung von den Rechnern der Beschäftigten in die Mitarbeiter-Überwachung. Die Kamera des Beschäftigten sollte möglichst immer aus sein. Es sei denn, es gibt kurzzeitige Video-Meetings, für die die visuelle Übertragung zwingend erforderlich ist. Also Konferenzen, die nicht per Telefon, Mumble oder mit Hilfe anderer reinern Audio-Mittel durchgeführt werden können. Dazu zählen unter Umständen auch Schulungen.

Das Folgende gilt generell – also nicht nur für HO: Sofern Beschäftigte telefonisch erreicht werden müssen, ist eine dienstliche Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Beschäftigte sollten niemals mit ihrer privaten Telefonnummer bei Kunden anrufen müssen. Auch sollte die Arbeitgeberin zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von den privaten Telefonnummern der Beschäftigten haben (Nachweisgesetz, Datenschutz).

Der Beschäftigte ist nur für die im Arbeitsvertrag festgelegt Zeit beschäftigt. Ausserhalb dieser Zeit hat die Arbeitgeberin kein Recht ihn während der Ruhe- bzw. Erholungszeiten zu stören.

Arbeitszeit

HomeOffice bedarf einer gewissen Eingewöhnung. Selbstdiszplin ist hier eine wichtiger Faktor. Beschäftigten sollten die ersten drei Monate Zeit gegeben werden, sich an die Situation zu gewöhnen. Es gibt hier zwei Typen von Menschen: Entweder wird zu viel gearbeitet oder die Person lässt sich zu viel ablenken und bringt bei weitem nicht das Pensum der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auf.

Generell lässt sich die Arbeitszeit im HomeOffice flexibler gestalten. Jedoch hilft es einigen Beschäftigten, wenn bis zur Hälfte der Arbeitszeit als Kernzeit vorgegeben wird. Schön ist natürlich, wenn Beschäftigte diese Kernzeit noch selbst festlegen können. Zum Beispiel: Jeder hat von seiner Arbeitszeit vier Stunden am Stück von montags bis freitags zwischen 6 und 18 Uhr festzulegen und die restlichen 20 Stunden pro Wochen kann er sich frei einteilen.

Auch zu Meetings sollten natürlich alle eingeladenen Beschäftigten erscheinen.

Selbstverständlich sollten Beschäftigte im HomeOffice ihre Stunden kontrollieren. Ob sie das handschriftlich machen oder sich dafür eine kleine Software selbst schreiben, spielt dabei keine Rolle. Der Stundenzettel bzw. die selbstprogrammierte Stechuhr dient erst einmal nur zur Selbstkontrolle. Die Arbeitgeberin kann den Stundennachweis bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug jedoch unverzüglich anfordern. Das gilt für alle Beschäftigten, nicht nur für die im Homeoffice.

Im HomeOffice herrschen leicht andere Areitszeiten. Beschäftigte sind hier freier in ihrer Arbeitszeitgestaltung. Statt mittwochs mittags arbeiten sie vielleicht samstags vormittags. Oder sie fangen schon um 5 oder um 6 Uhr an und nicht erst um 8 Uhr während wieder andere erst um 12 Uhr anfangen. Wichtig ist, dass die Arbeitgeberin die Beschäftigten im HomeOffice darauf hinweisst, dass die werktägliche Arbeitsezeit acht Stunden nicht überschreiten darf, dass sie die elf Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn am Folgetag sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen einhalten. Die gesetzliche vorgeschriebenen Pausenzeiten zählen auch im HomeOffice selbstverständlich zur Arbeitzeit. Der klassische 9-17 Uhr Job beinhaltet mindestens 30 Minuten Pause. In anderen EU-Ländern sind hier sogar 60 Minuten Pause enthalten.

Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes und somit eine Anpassung an unsere Nachbarländer ist erstrebenswert. Hierzu müsste ein Programmantrag ausgearbeitet werden.

Raucherpausen außerhalb der offiziellen Pausen zählen natürlich auch im HomeOffice nicht zur Arbeitszeit; genausowenig wie Beschäftigte das: "mal eben kurz Wäsche aufhängen" während der Arbeitszeit von ihrer Arbeitszeit abzuziehen haben.

Bei einigen Beschäftigten im HomeOffice sind lange Mittagspausen zum Beispiel von 11:30 bis 14:30 üblich. Einige gehen während dieser Zeit ihren Besorgungen nach, andere kümmern sich um den Haushalt und wieder andere nutzen die Zeit für die Zubereitung des Mittagessens, dass die Familie dann gemeinsam mit den Kindern einnimmt, nachdem die Kinder mittags von der Schule zurück sind.

Es gibt auch Beschäftigte im HomeOffice, die lieber samstags ein paar Stunden arbeiten und dafür unter der Woche zum Beispiel mehr Zeit für Familie, Ernährung, Haushalt, Garten und Hobbies zu haben.

Die Einhaltung der Arbeitszeit beruht auf Vertrauen. Natürlich hat auch im HomeOffice die Arbeitgeberin das Recht, bei begründetem Verdacht auf Arbeitszeitbetrug die Einhaltung der Arbeitszeit zu überprüfen.

HomeOffice mit Kindern

Die einen sagen, HomeOffice ist super, wenn die Kinder noch klein Kind. Andere sagen, HomeOffice mit Kindern geht gar nicht. Natürlich sollten Kinder so erzogen werden, dass, wenn die Tür zu ist, das Elternteil nur noch im absoluten Notfall oder nach expliziter, vorheriger Ansage: z.B. "sage bitte kurz Hallo, wenn Du aus der Schule kommst." stören dürfen. Eine Beschäftigung im HomeOffice sollte natürlich, wie jeder andere Job auch, von der Familie unterstützt werden. In klassischen Familien, bei denen Oma, Opa, vielleicht noch die eine oder andere Tante oder Onkel und mit Glück auch noch Urgroßeltern sowie Eltern und Kinder unter einem Dach wohnen, ist das in der Regel gar kein Problem, denn hier lässt sich die Haushalt, Ernährung und auch Erziehung mit den anderen gemeinsam gestalten. Auch kein Problem ist es, wenn sich Nachbarn oder Wohngemeinschaften quasi familienähnlich zusammenschliessen. Schwierig wird es, wenn die Kinder der im HomeOffice beschäftigte Person weder ein zweites Elternteil noch Großeltern, Onkel, Tanten oder Nachbarn beziehungsweise andere Mitbewohner haben, die sich um sie kümmern könnten. Das Problem haben andere Beschäftigte aber auch. Fällt die KiTa aus, ist die Tagesmutter krank oder was sonst so passieren kann, stehen Beschäftigte vor der Frage: "nehme ich das Kind jetzt mit ins Büro? Oder wer könnte sich kümmern?" Der Vorteil im HomeOffice, die Frage, ob der Chef erlaubt, das Kind mitzubringen, stellt sich nicht. Auch im HomeOffice Beschäftigten steht es natürlich frei, ihre Kindern in Ganztages-Einrichtungen unterzubringen. Jetzt mag der eine oder andere hier die Nase rümpfen und das Argument bringen, dass die Kinder dann aus dem Familienleben gerissen werden, nicht mehr lernen, was Familie ist usw. Aber, die Kindererziehung ist ja zum Glück im Grundgesetz einzig den Eltern zugesprochen und es ist ganz allein ihre Sache, wie sie ihre Kinder erziehen, solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist. Eine weitere Möglichkeit sind natürlich Au Pairs oder Leihomas / Leihopas. Oder auch die Haushaltshilfe, die die Erziehung mit übernimmt. Hier wieder herum ist das größte Problem, dass viele Familien, wo nur noch ein Elternteil da ist und sonst niemand, nicht gerade wohl betucht sind. Häufig sind es nach wie vor Frauen in schlecht bezahlten Jobs. Häufig sind die Jobs sogar so schlecht bezahlt, dass sie darüber hinaus noch von staatlicher Unterstützung abhängig sind.

Hier müssten noch Lösungen gefunden werden und zwar nicht nur für im HomeOffice Beschäftigte, sondern generell für alle Beschäftigte, bei denen die Arbeitgeberin keine Lösungen hat. Hierzu sollten wir Positionpapiere bzw. Programmanträge ausarbeiten.

Meetings

Wöchentliche Meetings (Sprints) haben sich seit Jahrhunderten bewährt. Treffen sich zum Beispiel die Ingenieure vom Bau montags morgens um 6:30 um die Woche zu besprechen und dann noch mehrfach in jeweils anderen Gruppenzusammensetzungen zu anderen Uhrzeiten und an anderen Tagen, um sich zu koordinieren, machen die ITler vielleicht nur mittwochs um 10 ein Meeting. Tag und Uhrzeit ist dabei eigentlich irrelevant, solange regelmäßig einmal wöchentlich die Teams sich kurz austauschen, jeder nicht nur seinen Status berichtet, sondern auch, wo es ggf. hakt, was gut lief usw. Darüber hinaus sollten die ToDos für die kommende Woche festgelegt werden. Natürlich sollten derartige Meeting virtuell sein. Mumble ist zum Beispiel ein hervorragendes Tool dafür. Von Videokonferenzen ist hier abzuraten. Es gibt viele Menschen, die nicht gerne gefilmt werden. Der übliche Kommentar von einigen männlichen Beschäftigten im HomeOffice, wenn Videokonferenzen vorgeschlagen werden: "Ihr wollt mich nicht unrasiert im Jogger sehen.", während einige Frauen unnötig Zeit in ihren Badezimmern verbringen, um gestyled vor die Kamera zu treten.

Davon abgesehen ist jedes Einschalten der Kameras auch wieder ein IT-technisches Sicherheitsrisiko.

Auch andere Meetings, wie Gespräche zur Urlaubsplanung oder das Gespräch mit der Personalabteilung kann virtuell erfolgen.

Bewährt hat sich, dass Meetings die Dauer von einer Stunde niemals überschreiten. Gibt es Themen, die länger dauern, sollte trotzdem nach 60 Minuten das Meeting beendet und ein neuer Termin angesetzt werden. Das gilt natürlich auch für alle und nicht nur für HomeOffice.

Wir könnten einen Programmantrag bzw. ein Positionspapier dazu schreiben.

Es hat sich jedoch bewährt, dass sich die Teams mindestens einmal im Jahr real treffen. Das dient vor allem der Motivation. Aber lassen sich bestimmte Dinge auch einfach besser in realen Meetings lösen. Die Kollegen besser kennen lernen. Schön ist, wenn die Meetings immer in der Nähe eines anderen Kollegen stattfinden können, so dass die Kollegen auch mal untereinander die Regionen kennen lernen, aus denen ihre Kollegen kommen. Generell sollten einzelne Beschäftigte aber auch nicht mehr als vier derartige Meetings pro Jahr haben. Zum Beispiel trifft sich einmal im Jahr nur das Team, dann noch mal die gesamte Abteilung und dann wird der Beschäftigte vielleicht auch noch zu einem anderen Team-Treffen mit eingeladen. Spätestens alle drei Jahre sollte es ein reales All-Company-Meeting geben. Spätestens alle zwei Jahre ein Meeting mit einem größeren Firmenverbund, so dass die Beschäftigten auch mal die Kollegen aus anderen Teams, mit denen sie enger zusammenarbeiten kennen lernen.

Derartige reale Teammeetings sollten über mehrere Tage mit entsprechendem abendlichen Rahmenprogramm gehen. Einen Social Day einzuplanen, an dem nicht gearbeitet, sondern einfach nur alle Spaß haben, ist von Vorteil. Ansonsten sollte bei den Meetings jeder seine Arbeit vorstellen, ein Rückblick stattfinden sowie gemeinsam gearbeitet werden und gemeinsam die Zukunftspläne für das kommende Jahr ausgearbeitet werden.

Selbstverständlich sollten zu den realen Treffen auf eigene Kosten Familienmitglieder und Kinder mitgenommen werden können. Die Arbeitgeberin sollte ein "Spouse-Programm" ausarbeiten.

Finden derartige Treffen während der Schulzeit statt, ist das auch hier wieder ein Problem, wenn die Kinder noch nicht alt genug sind, dass sie allein daheim bleiben können, aber sie nur das eine Elternteil und sonst niemanden, auch keine Freunde haben, bei denen sie die paar Tage unterkommen könnten.

Auch hier sollten wir ein Positionspapier ausarbeiten. Die Kinder könnten ja zum Beispiel einfach Aufgaben von der Schule bekommen und mitreisen.

Krankheit

Auch Beschäftigte im HomeOffice können krank werden. Hier gilt es eine Regelung zu finden, wie es mitgeteilt wird. Hierbei ist auch zu bedenken, dass der Zustand der Beschäftigten es evtl. nicht zulässt, es selbst zu melden, da er nicht wach oder nicht bei klarem Verstand ist. Daher sollte es eine Regelung geben, die es zulässt, dass Familienangehörige die Arbeitgeberin informieren können.


Bestehende Programmatik der Piratenpartei

Bundestagswahlprogramm 2017

Flexible Wahl des Arbeitsorts

Die moderne Arbeitswelt fordert vom Arbeitnehmer ein hohes Maß an Flexibilität. Im Gegenzug fordern wir PIRATEN auch vom Arbeitgeber Flexibilität. Daher soll ein Arbeitnehmer, sofern es seine Tätigkeit erlaubt, auf eigenen Wunsch seine Arbeitsleistung von zu Hause aus erbringen können. Der Arbeitgeber hat für die notwendige technische Infrastruktur zu sorgen. Ein Telearbeitsplatz mit der notwendigen Ausstattung soll nur bei dauerhafter Nutzung vorgeschrieben sein, damit eine gelegentliche Inanspruchnahme von Telearbeit, z. B. bei Erkrankung eines Kindes, unbürokratisch möglich ist. Gelegentliche Heimarbeit darf der Arbeitnehmer kurzfristig und formlos anzeigen. Gleichzeitig darf Heimarbeit nicht zur Überwachung, zu einer Ausweitung der Arbeitszeit oder dem Unterlaufen der Arbeitsschutzvorschriften führen. Zur Vermeidung von leistungsbedingten Erkrankungen wie Burnout ist auch ein informeller Druck zur fortwährenden dauernden Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit nicht zulässig. - **Einklang von Erwerbs- und Privatleben:** Wir PIRATEN setzen uns für flexible, elternfreundliche Arbeitsbedingungen und Betreuungsmöglichkeiten in Unternehmen und Betrieben ein. Kindererziehung und Erwerbstätigkeit müssen für beide Elternteile gleichermaßen miteinander vereinbar sein. Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Besetzung von Stellen in bundeseigenen öffentlichen Verwaltungen und Betrieben alleinerziehende Elternteile mit Kindern unterhalb des schulpflichtigen Alters bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden. Der Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung ist besonders zu berücksichtigen. Weitere organisatorische Ansätze zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zu fördern.

Landtagswahlprogramm NRW 2017

Mehr Firmen sollen Heimarbeitsplätze (Homeoffice) anbieten Wir wollen dafür sorgen, dass mehr Heimarbeitsplätze angeboten werden. Viele Arbeitsplätze benötigen keine dauerhafte Präsenz vor Ort. Der verstärkte Einsatz von Heimarbeitsplätzen würde unnötige Fahrzeiten und damit verbundene Kosten einsparen. Ein im ländlichen Bereich gut ausgebautes Breitband-Internet würde mehr Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit zum Home Office bieten. Allerdings dürfen Telearbeitsplätze nicht zu einer Ausweitung der Überwachung am Arbeitsplatz führen.

Piratenpartei.de

Gefahr für Home Office durch das „Darknet-Gesetz“? https://www.piratenpartei.de/2019/04/13/darknet-gesetz-das-ende-des-home-office/