Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA066

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80px Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Vorlage:Baustein2

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA066
Einreichungsdatum
Antragsteller

Markus Gerstel

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §6
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 27.04.2011
Status des Antrags

Vorlage:Prüficon

Abstimmungsergebnis

Vorlage:Abstimmungsergebnis

Antragstitel

Schiedsgerichtsreform: Ordnungsmaßnahmen dürfen abgeändert werden

Antragstext

In §6 Absatz 3 der Bundessatzung wird nach dem 3. Satz folgender Satz eingefügt:

Das Schiedsgericht kann statt dem Parteiausschluss eine mildere Ordnungsmaßnahme verhängen.

In §6 der Bundessatzung wird vor Absatz 6 folgender Absatz eingefügt:

Gegen Ordnungsmaßnahmen kann vor dem Schiedsgericht Einspruch erhoben werden. Das Schiedsgericht kann die Ordnungsmaßnahme aufheben oder durch eine mildere Maßnahme ersetzen.

Antragsbegründung

Bisher kann das Schiedsgericht eine Ordnungsmaßnahme nur aufheben oder bestätigen. Meistens ist das Leben aber nicht schwarz oder weiß, sondern langweilig grau. Daher soll den Richtern explizit ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, innerhalb dessen sie auch ausgesprochene Ordnungsmaßnahmen abschwächen und verkürzen können - den Parteiausschluss also auch in eine Verwarnung umdeuten können.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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