Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA038

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80px Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Vorlage:Baustein2

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA038
Einreichungsdatum
Antragsteller

NHense

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §7
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.05.2011
Status des Antrags

Vorlage:Prüficon

Abstimmungsergebnis

Vorlage:Abstimmungsergebnis

Antragstitel

Begrenzung von Geldspenden

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Satz an § 7 Abs. 5 der Finanzordnung anzufügen: "Geldspenden von juristischen und natürlichen Personen dürfen nur bis zum Betrag von 10.000 € pro Person und Kalenderjahr angenommen werden."

Antragsbegründung

Der Einflussnahme von finanzstarken Gruppen in der Politik muss Einhalt geboten werden. Firmenspenden zu verbieten reicht aber nicht aus und verlagert das Problem nur. Ein Blick in Rechenschaftsberichte größerer Parteien zeigt, dass nicht nur die Unternehmen spenden, sondern auch deren Besitzer/Vorstände.

Deshalb macht es Sinn allgemein Spenden auf 10.000€ pro Person (juristisch wie natürlich) zu begrenzen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

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