Antrag:Bundesparteitag 2019.2/Antragsportal/WP002

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80px Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Vorlage:Baustein2

Antragsübersicht

Antragsnummer WP002
Einreichungsdatum
Antragsteller

Sandra Leurs

Mitantragsteller
  • Pascal aka SilentNinja
  • Ysann
  • die_socke
  • Gary Kolnisko
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Gesundheit
Zusammenfassung des Antrags Viele Menschen warten manchmal bis in den Tod auf ein neues Herz oder eine neue Niere. Der Wille, ein Organ zu spenden, ist in der Bevölkerung nicht groß.
Schlagworte Neue Regelungen beim Organspendeausweis
Datum der letzten Änderung 06.11.2019
Status des Antrags

Vorlage:Prüficon

Abstimmungsergebnis

Vorlage:Abstimmungsergebnis

Antragstitel

Organspendeausweis

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, im Bundestagswahlprogramm nachstehenden Text im Abschnitt 13 Gesundheitspolitik als neues Kapitel unter dem Titel "Organspendeausweis" am Ende des Abschnittes hinzuzufügen:

Die Piratenpartei unterstützt die von der Bundesärztekammer favorisierte Widerspruchslösung bei der Organspende. Der mögliche Widerspruch soll dabei auf einem Organspendeausweis vermerkt sein. Eine formlose Erklärung, die mitgeführt wird, soll dabei genauso Gültigkeit haben. Eine Registrierung in einem Widerspruchs- oder Organspenderegister lehnen wir ab.

Weitere Änderungen des Transplantationsgesetzes, die eine Schwächung der Rechte von Organspendern beinhalten, lehnen wir ebenfalls ab. So soll auch weiterhin die Hirntodfeststellung von zwei unabhängigen Ärzten, die nicht an der Transplantation beteiligt sind, nach einem festen Ablauf durchgeführt werden. Ebenso beibehalten soll die Informationspflicht der Krankenkassen werden.

Antragsbegründung

Fast 10.000 Organe [1] werden derzeit in Deutschland benötigt. Dem entgegen stehen im Durchschitt ca. 1000 Spender im Jahr [2018: 955], obwohl einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über 84% der Befragten [2] einer Organ- oder Gewebespende positiv gegenüber stehen. Den Schritt die eigene Entscheidung schriftlich (z. B. auf einem Organspendeausweis) zu dokumentieren haben dagegen nur 39%. Die Widerspruchslösung soll hier die Spende erleichtern. Wie auch bei der Entscheidungslösung bleibt jeder frei in der eigenen Entscheidung. Angehörige können weiterhin angehört, sowie an der zu erfolgenden Hirntodfeststellung [3] beiwohnen. Da ein Widerspruch nicht begründet werden muss, ist auch der Schritt der Rechtfertigung nicht notwendig.

[1] https://www.dso.de/SiteCollectionDocuments/DSO_Jahresbericht_2018.pdfis

[2] https://www.organspende-info.de/fileadmin/Organspende/05_Mediathek/04_Studien/BZgA_Studie_Organspende_2018_Ergebnisbericht.pdf

[3] https://www.organspende-info.de/organspende/hirntod.html

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: In der AG Gesundheit auch mit Organempfängern


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