Antrag:Bundesparteitag 2019.2/Antragsportal/SÄA015

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Vorlage:Baustein2

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA015
Einreichungsdatum
Antragsteller

Rony

Mitantragsteller
  • Borys Sobieski
  • Lorena May
  • Daniel Mönch
  • Sascha Ruschel
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - neuer §
Zusammenfassung des Antrags Sonderbeiträge
Schlagworte Sonderbeiträge, Finanzen
Datum der letzten Änderung 11.11.2019
Status des Antrags

Vorlage:Prüficon

Abstimmungsergebnis

Vorlage:Abstimmungsergebnis

Antragstitel

Sonderbeiträge

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, in Teil B Finanzordnung nachstehende Änderungen vorzunehmen:

1. Nach dem Bereich "Mitgliedsbeitrag" und dem Bereich "Spenden" wird ein neuer Bereich "Sonderbeiträge" eingefügt.

2. In diesem Bereich "Sonderbeiträge" wird nachstehender Text als neuer § 9a mit dem Titel "Sonderbeiträge" eingefügt.

"(1) Personen, die auf Vorschlag der Piratenpartei Deutschland oder unter ihrer Beteiligung ein Mandat oder Amt erlangt haben, leisten neben ihren satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen Sonderbeiträge (Mandatsträgerbeiträge).
(2) Die Leistung der Sonderbeitrage von Amts- und Mandatsträgern gilt für neu errungene Mandate, deren Listenaufstellung nach dem Inkrafttreten der Bundesatzung stattgefunden haben.
(3) Die Mandatsträgerbeiträge auf Bundes- und Europa-Ebene betragen 10% der mit dem Mandat verbundenen Bezüge."

3. Am Ende von § 9a wird als neuer Absatz eines der beiden nachstehenden Module eingefügt:

Modul 1 (konkurrierend zu Modul 2)
"(4) Die Landesverbände regeln in eigener Verantwortung durch Satzung, ob und in welcher Höhe die Amts- und Mandatsträger der Piratenpartei Deutschland auf Kommunal- und Landesebene Sonderbeiträge leisten. Sie können dieses Recht durch Satzungsbestimmung auf die Bezirks- und Kreisverbände übertragen, soweit es die Sonderbeiträge der jeweiligen kommunalen Amts- und Mandatsträger der Piratenpartei Deutschland betrifft."
Modul 2 (konkurrierend zu Modul 1)
"(4) Die Höhe der Sonderbeiträge, die Amts- und Mandatsträger der Piratenpartei Deutschland auf Kommunal- und Landesebene leisten, beträgt, sofern dieses Recht nicht an Untergliederungen delegiert wurde, 10% der mit dem Mandat verbundenen Bezüge."

Antragsbegründung

-

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: Vorstand, mit vielen leuten und auf dem BPT16.1


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