Antrag:Bundesparteitag 2019.2/Antragsportal/SÄA004

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80px Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Vorlage:Baustein2

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA004
Einreichungsdatum
Antragsteller

Exception

Mitantragsteller
  • Gimli
  • Georgberlin
  • Melano
  • Elyday
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt C - §14
Zusammenfassung des Antrags Aufzeichnung von Verhandlung optional anstelle eines Protokolls
Schlagworte Schiedsgericht, Verhandlung, Protokoll, Aufzeichnung
Datum der letzten Änderung 11.11.2019
Status des Antrags

Vorlage:Prüficon

Abstimmungsergebnis

Vorlage:Abstimmungsergebnis

Antragstitel

Aufzeichnung von Verhandlung optional anstelle eines Protokolls

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, die Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern:

§ 14 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: "Das Gericht kann eine Tonaufzeichnung von einer Verhandlung erstellen. Das Gericht kann die Tonaufzeichnung zur Erstellung eines schriftlichen Protokolls oder anstelle eines Protokolls zur Verfahrensdokumentation verwenden. Die Aufzeichnung wird gelöscht, wenn die Verfahrensbeteiligten innerhalb eines Monats nach Erhalt eines schriftlichen Protokolls keine Einwände erhoben haben. Eine Pflicht zur Herausgabe der Tonaufzeichnung an die Verfahrensbeteiligten besteht nur, sofern kein schriftliches Protokoll erstellt wird."

Antragsbegründung

Das Transkribieren von Aufzeichnungen macht unnötige Arbeit. Manche Schiedsgericht möchten jedoch weiterhin keine Tonaufzeichnungen zu den Akten nehmen und stattdessen weiterhin Protokolle anfertigen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: Marina SG


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