Antrag:Bundesparteitag 2019.1/Antragsportal/SÄA002

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80px Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Vorlage:Baustein2

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA002
Einreichungsdatum
Antragsteller

Thomas Ganskow

Mitantragsteller
  • Marie Salm
  • Ullrich Slusarczyk
  • Patrick Krawczyk
  • Claudia Schumann
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §3
Zusammenfassung des Antrags Um die Leistung verstorbener Mitglieder zu würdigen, soll die Möglichkeit der Ehrenmitgliedschaft eingeführt werden.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 27.04.2019
Status des Antrags

Vorlage:Prüficon

Abstimmungsergebnis

Vorlage:Abstimmungsergebnis

Antragstitel

Ehrenmitgliedschaft einführen

Antragstext

Satzungsänderungsantrag auf Einfügung eines § 3a Ehrenmitgliedschaft

§ 3a Ehrenmitgliedschaft

1. Ehrenmitglieder können vom Bundesvorstand auf Antrag eines Landesverbandes oder aus eigenem Antrieb ernannt werden. 2. Die Ehrenmitgliedschaft ist begrenzt auf verstorbene Mitglieder. 3. Darüber hinausgehende Voraussetzungen für die Ehrenmitgliedschaft regeln die Landessatzungen. 4. Ehrenmitglieder werden in geeigneter Form geehrt. 5. Alle Ehrenmitglieder sind in der gleichen Form zu ehren. 6. Bei Bekanntwerden grober Verfehlungen, die zu einem Ausschluss geführt hätten, kann eine Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft durch den ursprünglich beantragenden Landesverband eingeleitet werden. Über die Aberkennung entscheidet der Bundesvorstand. Von ihm selbst vorgeschlagenen Ehrenmitgliedern kann auf Antrag von mindestens der Hälfte der Landesverbände die Ehrenmitgliedschaft aberkannt werden.

Antragsbegründung

Wohl jeder von uns kennt wenigstens ein verdientes Parteimitglied, das uns ungewollt verlassen hat. Es ist an der Zeit, diesen Mitgliedern eine über das Gedenken hinaus zu schaffende Ehrung zukommen zu lassen.

Es werden absichtlich keine weiteren Vorgaben über die Form der Ehrung gemacht. Diese sollen in einem gemeinsamen Verfahren der Landesverbände mit dem Bundesvorstand erarbeitet und festgelegt werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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