Antrag:Bundesparteitag 2019.1/Antragsportal/PP013

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80px Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Vorlage:Baustein2

Antragsübersicht

Antragsnummer PP013
Einreichungsdatum
Antragsteller

Murgpirat

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Innen- und Rechtspolitik
Zusammenfassung des Antrags Was in der digitalen Welt gilt, muss auch in der realen Welt gelten. Law & Order überall.
Schlagworte Law & Order, Recht und Gesetz, Neuland, Altland
Datum der letzten Änderung 15.03.2019
Status des Antrags

Vorlage:Prüficon

Abstimmungsergebnis

Vorlage:Abstimmungsergebnis

Antragstitel

Keine rechtsfreien Räume in der analogen Welt

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgenden Text als neues Positionspapier beschließen:


Positionspapier zur Abschaffung rechtsfreier Räume in der analogen Welt

Die Piratenpartei steht für die Grundrechte und tritt für die Einhaltung von Recht und Gesetz ein. Es darf keine rechtsfreien Räume geben. Was in der digitalen Welt gilt, muss also auch in der analogen Welt gelten. Wir PIRATEN setzen uns daher dafür ein, dass folgende Punkte in neue Sicherheits-Gesetze einfließen, damit wir besser vor Terrorismus und Kinderpornographie geschützt werden:

Vorratsdatenspeicherung bei Postsendungen

ErpressungsBRIEFE und PAKETBomben sind bekanntlich gängige Kommunikationsmittel in der Welt des Verbrechens und der bösen Menschen. Zur besseren Aufklärung von Strafdaten schlagen wir daher eine umfangreiche Überwachung und Vorratsdatenspeicherung für postalische Sendungen vor.

Fortan sollen durch die Logistikdienstleister für alle postalischen Sendungen, also Briefe, Päckchen, Pakete etc. umfangreiche Daten erfasst und für mindestens drei Monate gespeichert werden. Hierzu sollen auszugsweise gehören:

  • Datum des Einwurfs/der Aufgabe der Sendung
  • Größe und Gewicht
  • Name und Adresse der Absender
  • Datum der Auslieferung
  • Name und Adresse der Empfänger

Durch diese Maßnahme können Straftaten besser aufgeklärt werden, was in unser aller Sinne ist.

Druck- und Sendefilter für Urheberechtlich geschütztes Material

Oftmals werden Urheber nicht anständig für gelieferten Content vergütet. Regelmäßig werden in Printmedien und Rundfunk z,B. Abbildungen von Tweets verwendet, Symbolfotos aus dem Internet raubmordkopiert oder auch Zitate ohne korrekte Kennzeichnung des Zitatgebers widergegeben. Dies kann so nicht angehen.

Wir fordern daher, dass eine Möglichkeit eingerichtet wird, die Wiedergabe und Verbreitung solch nicht lizenzierten Materials zu verhindern. Die Haftungspflicht für Urheberrechtsverstöße in Printmedien und Rundfunksendungen aller Art liegt künftig bei den Plattformanbietern, somit also bei den Druckereien und Buchhandlungen sowie Sendeanlagen- und Satellitenbetreibern.

Urheber müssen schließlich angemessen für ihre Werke vergütet werden. Sender können nicht einfach Inhalte Sozialer Netzwerke wiedergeben, Zeitungen nicht ungefragt Zitate aus Reden abdrucken, ohne dafür zu bezahlen.

Leistungsschutzrecht für Zitate

Regelmäßig werden in Printmedien und Rundfunksendungen Auszüge oder Volltexte von Reden abgedruckt, ohne die Urheber angemessen zu vergüten. Zukünftig sind vor Abdruck oder Sendung solcher Passagen Lizenzen mit den Urhebern abzuschließen und eine angemessene Vergütung zu vereinbaren.

Schutz personenbezogener Daten

Vor der medialen Nutzung von Zitaten und Abbildungen von Personen ist grundsätzlich deren schriftliche Einwilligung einzuholen. Von einer generellen Einwilligung kann nur ausgegangen werden, wenn Texte und Medieninhalte direkt von der betreffenden Person eingereicht wurde.

Ausweitung der Funkzellenabfrage auf Festnetztelefonie

In vielen Fällen wird bereits eine Funkzellenabfrage auf eingemeldete Mobiltelefone ausgeführt. Es ist dringend geboten, dies auch auf Festnetztelefone im abgefragten Bereich auszuweiten. Somit sind die Kontakt- und Kommunikationsdaten aller im Erfassungsbereich genutzten Festnetztelefone ebenfalls zu speichern. Nur so kann die flächendeckende Überwachung sichergestellt werden.

Bundestrojaner für Wohnungen und Gebäude

Bisher dürfen die Strafverfolgungsdienste lediglich in digitale Geräte einbrechen, um Daten zu sammeln. Dies ist auch auf Wohnungen auszuweiten. Zukünfitg muss es Polizei und Sicherheitsbehörden gestattet sein, jederzeit in Gebäude einzudringen, dort Daten zu erheben und ggf. zu verändern. Hierzu sind durch die gängigen Hersteller von Schlössern und Schließanlagen Generalschlüssel bereitzustellen. Ebenso muss das Baurecht dahingehend verschärft werden, dass jedes Gebäude und jede Wohnung zwingend eine Hintertür vorzuhalten hat.

Antragsbegründung

Das PP stellt eine Umsetzung der für die digitale Welt geschaffenen Gesetze in die analoge Welt dar. Warum sollten im Netz andere Regeln als in der echten Welt gelten?

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge