AG Migration/Anträge/Modulantrag Migration

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Modul 1: Präambel

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Bezeichnung Einwanderungsland tatsächlich verdient. Sie setzt sich dafür ein Zuwanderung und Migration als Chance und nicht als Bedrohung wahrzunehmen und die Rahmenbedingungen derart zu ändern, dass Zuwanderer nicht mehr benachteiligt werden. Hierzu möchte sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen derart verändern, dass die Förderung von Migration statt die Gängelung von Migranten im Vordergrund steht.

Modul 2: Abschaffung der Visa-Warndatei

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein die, am 30.11.2011 beschlossene, Visa-Warndatei wieder abzuschaffen.

Begründung Modul 2: Abschaffung der Visa-Warndatei

Die Visa Warndatei [1] ist aus Datenschutzsicht nicht akzeptabel weil unverhältnismäßig in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Visaantragstellern und Einladern in Deutschland eingegriffen wird.

Nicht nur auffällige Visaantragsteller, sondern sämtliche Einlader in Deutschland sollen gespeichert werden: Wirtschaftsunternehmen, Sport- und Musikvereine, Verbände für den Jugendaustausch, kulturelle und humanitäre Organisationen, sowie Personen, die für diese Stellen tätig sind. Wer Ausländer von außerhalb Europas nach Deutschland privat einlädt, wird ebenfalls erfasst. Betroffen sind insbesondere eingewanderte und binationale Familien.

"Es handelt sich bei der VWD um eine Datei mit äußerst sensiblen Daten mit Angaben über personelle internationale Kontakte. Derart sensible Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedürfen einer Rechtfertigung im überwiegenden Allgemeininteresse sowie besonderer organisatorischer und verfahrensrechtlicher Vorkehrungen (BVerfG NJW 1984, 419). In Ermangelung einer überprüfbaren empirischen Begründung der Erforderlichkeit und Wirkung bestehen starke Zweifel an der Zweck- und Verhältnismäßigkeit der geplanten VWD. Soweit Informationen verfügbar sind, sprechen die dafür, dass die Einladungstätigkeit nach § 68 AufenthG weitgehend rechtskonform erfolgt. Zweifellos gibt es Missbrauchsfälle; diese sind aber Einzelfälle, erfolgen zumeist in organisierter Form und lassen sich mit einem verdachtsbezogenen Datenaustausch aufklären."[2] Die Daten werde zentral gespeichert, eine wirkliche Kontrolle der Speicherung ist nicht vorgesehen. Absolut inakzeptabel ist, dass auch Sicherheitsbehörden, also Polizei und Strafverfolger und sogar die Geheimdienste Zugriff auf diese Daten erhalten sollen. [3]

Was als Warndatei gegen Visamissbrauch eingeführt wurde, ist nichts anderes als eine gigantische Vorratsdatenspeicherung all der Menschen und Organisationen, die mit Menschen außerhalb der EU Kontakte pflegen wollen.

Mit der Datei profiliert sich Deutschland als Kontroll- und Abschottungsstaat. Die Visadatei ist eine Gefahr für all diejenigen, die den wirtschaftlichen, kulturellen und persönlichen Austausch mit anderen Ländern anstreben. Menschenhändler und Terroristen arbeiten ohnehin mit gefälschten Identitäten und Strohmännern, denen mit der geplanten Datei nicht begegnet werden kann.[3]

Modul 3: Abschaffung der verpflichtenden Sprachkurse für Ehepartner aus dem Nicht-EU Ausland

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein die Absolvierung eines Deutschkurses im Ausland als Bedingung für die Genehmigung zur Einreise nach Deutschland für Ehepartner aus dem Nicht-EU Ausland abzuschaffen.

Begründung Modul 3: Abschaffung der verpflichtenden Sprachkurse für Ehepartner aus dem Nicht-EU Ausland

Seit August 2007 muss jeder Zuwanderer, der aus einem Nicht-EU Land stammt und mit einem Deutschen verheiratet ist, einen Sprachnachweis vor der Einreise nach Deutschland erbringen. Weitere Information zu dieser Praxis finden sich unter [4]. Die Stellungnahme der Bundesregierung ist unter [5] zu finden. Wer sich selbst ein Bild der Verzweiflung vieler Betroffener machen möchte, sei auf [6] (und insbesondere auf die Kommentare zu diesem Eintrag) verwiesen. Die verpflichtenden Deutschkurse für ausländische Ehepartner (aus einem Nicht-EU Staat) vor der Einreise nach Deutschland sind reine Gängelei und dienen in der Praxis leider in keinster Weise dazu die Integration ausländischer Mitbürger zu fördern, sondern bereiten im Gegenteil eher noch weitere Unannehmlichkeiten für beide Ehepartner. Die wichtigsten Argumente gegen solche Sprachkurse sind:

  • Sie sind nicht zielführend, da eine Sprache am besten im Land selbst gelernt wird. Welchen Sinn sollte es haben die Deutsche Sprache in einem Land zu lernen, das eventuell fernab der EU liegt, wenn dort niemand sonst in der Lage ist Deutsch zu reden und somit keinerlei Möglichkeiten zum Üben der Sprache gegeben sind?
  • Sie nehmen keinerlei Rücksicht auf die momentane Lage der antragstellenden Person. In vielen Fällen muss ein, im Ausland lebender, Ehepartner zur Bestreitung des Lebensunterhalts arbeiten gehen. Die Kurse finden in den meisten Fällen bereits früh morgens statt und können sich über einen Großteil des Tages erstrecken. In vielen Fällen werden ebenfalls überhaupt erst keine Abendkurse angeboten. Auch die psychische Situation des Antragstellers wird einfach ignoriert: Eventuell vorhandene Prüfungsangst, Leistungsminderung in Stresssituationen, Legasthenie, Lernstörungen, etc... spielen keine Rolle bei der Erteilung des Zertifikats.
  • Sie verzögern die Familienzusammenführung unnötigerweise um mehrere Monate. Um nach Deutschland als Ehepartner einreisen zu dürfen muss ein Zertifikat vorliegen, welches sprachliche Kenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 belegt. [7] Um dieses zu Erlangen muss zunächst ein Goethe-Institut [8] (oder ein anderes, von der jeweiligen deutschen Botschaft anerkanntes, Sprachinstitut) aufgesucht werden. Dort müssen die erforderlichen Kenntnisse zunächst in mehreren Wochen (oft auch Monaten) erlangt werden und danach eine Prüfung geschrieben werden, die nur zu festgelegten Terminen überhaupt möglich ist.
  • Sie bringen zusätzliche Mehrkosten für die Ehepartner mit sich. In vielen Ländern existiert lediglich nur ein Goethe-Institut, welches oft in der jeweiligen Hauptstadt bzw. der größten Stadt des Landes zu finden ist. Stammt die Person, die einen solchen Sprachkurs ablegen muss, aus einer anderen Gegend dieses Landes, so muss sie sich zunächst einmal um eine Wohnung in der Nähe dieses Institutes bemühen. Ebenso fallen natürlich auch noch weitere Nebenkosten für Wasser, Strom, Nahrungsmittel, Transport, etc. an. Auch die Kurse selbst müssen natürlich bezahlt werden. Die Kosten hierfür liegen in den meisten Fällen bei rund 200 Euro pro Versuch, was in vielen Entwicklungsländern ein beträchtlich hoher Betrag ist.
  • Sie sind viel zu schwer, was in vielen Ländern zu sehr niedrigen Bestehensquoten führt. [9] Dadurch drängt sich der Verdacht auf, dass diese Sprachkurse von der Bundesregierung lediglich dazu genutzt werden die Anzahl der erteilten Visa stärker zu regulieren, indem einfach weniger A1-Zertifikate ausgestellt werden.
  • Sie sind nach Ansicht mehrerer Juristen verfassungswidrig (Zur Begründung siehe [10] und [11]). Leider wurde eine entsprechende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht jedoch im März 2011 abgelehnt. [12]
  • Sie sind diskriminierend, da diese Kurse nur von Zuwanderern aus Staaten außerhalb der EU verlangt werden. [13]
  • Sie sind redundant, da es in Deutschland bereits verpflichtende Integrationskurse für Ausländer gibt. [14]
  • Sie nehmen keinerlei Rücksicht auf die lokalen Gegebenheiten in dem jeweiligen Land. Lernen mit Medien (z.B. aus dem Internet geladene Übungsdateien, interaktive Webseiten, etc.) in Entwicklungsländern ist sehr viel schwieriger, weil es nur wenige schnelle Internetzugänge gibt (die sich nicht jeder leisten kann) und wenn diese doch vorhanden sind, dann vor allem in den großen Städten.
  • Sie fördern Monopole. Die Goethe-Institute sind in den meisten Fällen die einzigen Institute, von denen ein Abschluss anerkannt wird. Dadurch wird eine Machtposition dieser Institute untermauert, die anfällig für Willkür ist. Wer kontrolliert z.B., dass nicht Teilnehmer absichtlich durchfallen gelassen werden, weil es Geld bringt, wenn sie den Kurs wiederholen müssen?

Modul 4: Multiple Staatsbürgerschaft

Die Piratenpartei fordert die Einführung einer gesetzlichen Grundlage zur Gewährung von multiplen Staatsbürgerschaften.

Begründung Modul 4: Multiple Staatsbürgerschaft

Zur Vermeidung von Konflikten bei doppelter Staatsbürgerschaft, die zum Beispiel bei Wahlrecht, Wehrpflicht, Strafrecht, Scheidungsrecht oder Eigentumsrecht entstehen könnten, ist verbindlich eine aktive und ruhende Staatsbürgerschaft festzulegen. Dabei muß davon ausgegangen werden, daß zum Zeitpunkt der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit der Hauptwohnsitz in Deutschland ist und damit auch die aktive Staatsbürgerschaft die deutsche ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, daß in internationalen Abkommen Lösungen gefunden werden, die der Interessenlage der Einbürgerungswilligen entspricht und die Konflikte der Mehrfachstaatsangehörigkeit reduziert. [15]

Modul 5: Bedingungsloses Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland

Die Piratenpartei setzt sich für ein bedingungsloses Recht aller in Deutschland geborener Menschen, egal welcher Abstammung, auf die deutsche Staatsangehörgkeit ein.

Begründung Modul 5: Bedingungsloses Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland

Der Wikipedia-Artikel zur Deutschen Staatsbürgerschaft (de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangehörigkeit) zeigt, dass die momentane Regelung zu diesem Thema mehr als nur verwirrend und undurchsichtig ist. Es gibt keinen Grund einem, in Deutschland geborenen, Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft vorzuenthalten, selbst wenn eines oder beide Elternteile Ausländer sein sollten. Wer hier geboren wird sollte auch das Recht haben hier aufzuwachsen und zu leben. Einem Menschen den Schutz des deutschen Rechtsstaates zu verwehren und eventuell der Gefahr einer Abschiebung in ein Land, welches er noch nie zuvor gesehen hat, auszusetzen ist verantwortungslos und gefährlich.

Quellen

[1] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/066/1706643.pdf
[2] Siehe die Stellungnahme des Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerung14/Stellungnahmen_SV/Stellungnahme_01.pdf
[3] http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerung14/Stellungnahmen_SV/Stellungnahme_02.pdf
[4] http://www.goethe.de/lrn/prj/egn/deindex.htm
[5] http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/das-zuwanderungsrecht.html?nn=437032#doc125472bodyText1
[6] http://www.jurblog.de/2007/03/29/der-nachweis-von-sprachkenntnissen-bei-ehegattennachzug/
[7] http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Europ%C3%A4ischer_Referenzrahmen
[8] http://www.goethe.de/
[9] http://www.migazin.de/2010/03/26/bundesregierung-macht-prufungsteilnehmer-fur-hohe-durchfallquoten-verantwortlich/
[10] http://www.jurblog.de/2007/03/29/der-nachweis-von-sprachkenntnissen-bei-ehegattennachzug/
[11] http://www.jurblog.de/2007/10/24/klage-vor-dem-bundesverfassungsgericht-gegen-deutsch-nachweis-bei-ehegattennachzug-angekuendigt/
[12] http://www.migazin.de/2011/04/06/bundesverfassungsgericht-bverf-sprachnachweis-beim-ehegattennachzug-verfassungskonform/
[13] http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-europa-und-eu/1059-sprachanforderungen-visum-ehegatten-eu-buerger.html
[14] http://de.wikipedia.org/wiki/Integrationskurs
[15] http://www.cdu-bonn.de/Ziele/ziel5.htm