AG Justizpolitik/TG/Zivilrecht

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Kampf gegen Mobbing - Mitstreiter gesucht!

Hallo, liebe AGler,

da es ja Ziel dieser AG ist, Nägel mit Köpfen, sprich: konkrete Vorschläge für das Partei- bzw. Wahlprogramm zu erarbeiten, mache ich heute mal den Anfang und stelle Euch das Anti-Mobbing-Gesetz vor, nachzulesen auf der Seite der AG Anti-Mobbing-Gesetz.

Worum geht es? Um Transparenz, um Bürgerrechte und um Menschlichkeit - alles keine Fremdwörter für uns Piraten.

Mobbing am Arbeitsplatz soll durch ein Schlichtungsverfahren im Betrieb thematisiert und beigelegt, bei Erfolglosigkeit vor Gericht geklärt und vor allem unter Strafe gestellt werden. Ziel ist es, Mobbing aus der modernen Zivilgesellschaft zu verbannen. Dazu haben sich in der AG Anti-Mobbing-Gesetz Betroffene sowie Experten aus der Praxis, vor allem helfenden Berufen zusammengefunden. Jetzt kommt es darauf an, diesem wegweisenden Projekt zum Durchbruch zu verhelfen. Deshalb wünschen wir uns eine rege Diskussion und viel konstruktive Kritik. Sobald die Funktion wieder verfügbar ist, erstelle ich ein Pad zum Drin-Rumkritzeln ;-)

Da Mobbing auch in vielen anderen Lebensbereichen zum Problem geworden ist, liegt uns ein allgemeiner Straftatbestand besonders am Herzen (siehe TG Strafrecht C) Nebengesetze zum Strafrecht). Hat jemand Ideen, wie man das rechtlich formulieren könnte? Ist eine solche allgemeine Regelung sinnvoll? Gibt es Alternativen zu einer strafrechtlichen Regelung? Diese AG könnte der think tank sein, der einen Gesetzentwurf kreiert. Also, alle Mann an Deck ... R2Dine 17:33, 7. Jul. 2012 (CEST)

Etwa 20% aller Suizide werden auf Mobbing zurückgeführt (vgl. DER SPIEGEL Nr. 16 vom 16.04.2012, S. 56 ff. "Kollege Feind").

Mobbing ist jedoch nicht nur auf die kriminelle Durchsetzung von wirtschaftlichen Interessen beschränkt. Es werden auf diese Weise teils Einfluss auf die Personalpolitik in der Justiz und der Exekutive mit Erfolg ausgeübt.

Mobbing ist jedoch nicht nur auf die kriminelle Durchsetzung von wirtschaftlichen Interessen beschränkt. Es werden auf diese Weise teils Einfluss auf die Personalpolitik in der Justiz und der Exekutive mit Erfolg ausgeübt. Ein Beispiel aus der Zumwinkel Affaire: "Oberstaatsanwalt Bernd Schulte ist der Leiter der Bochumer Behörde, zu der auch die Schwerpunktabteilung 35 gehört. Er will Lichtinghagen die Fälle in der Liechtensteiner Steueraffäre entziehen. Mitarbeiter sprechen von einem "System des Mobbings" in der Behörde." Zit. n. [3] TheHutt 21:17, 13. Jul. 2012 (CEST)

Deutschlands zweit bekanntester investigativer Journalist Jürgen Roth, berichtet eine Vielzahl von Fällen von "Rausmobben" unbequemer Beamter z.B. Staatsanwälte. Er resümiert wiederholt, dass wo normaler Druck nicht ausreicht, Funktionsträger weggemobbt werden. Es sind Fälle bekannt geworden, bei denen Richter von Teilen ihres eigenen Kollegiums nicht übertrieben freundlich behandelt wurden und ihren Posten geräumt haben.

Mobbing als zweite Säule der Machtausübung, vorbei an, und in klarem Bruch des Grundgesetzes, StGB, BVG, BayVG, und des "Hochmobbens" von Seilschaften in vielen Bereichen gesellschaftlicher Macht? vgl.

[3] Deutschlands zweit bekanntester investigativer Journalist Jürgen Roth, berichtet eine Vielzahl von Fällen von "Rausmobben" unbequemer Beamter z.B. Staatsanwälte. Er resümiert wiederholt, dass wo normaler Druck nicht ausreicht, Funktionsträger weggemobbt werden. Es sind Fälle bekannt geworden, bei denen Richter von Teilen ihres eigenen Kollegiums nicht übertrieben freundlich behandelt wurden und ihren Posten geräumt haben.

Diese Berichte belegen, dass hier das zentrale Anliegen der Piraten, der Schutz der bürgerlichen Freiheiten, der demokratischen und rechtsstaatlichen Spielregeln auf gravierendste Weise gefährdet ist. Trotz vieler Initiativen von Betroffenen fehlen bisher in Deutschland wirksame rechtliche Instrumente im Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz.

Die Beweislage für die Opfer ist oft schwierig, da Mobbing selten offen, sondern verschleiert oder sogar gemeinschaftlich und konspirativ betrieben wird. Die einzelnen Mobbinghandlungen (z. B. Beleidigung, Bedrohung oder Nötigung) sind außerdem für sich betrachtet oft nicht schwerwiegend genug, um eine Bestrafung zu rechtfertigen. Erst in der Gesamtschau offenbart sich ein systematisches und strafwürdiges Täterverhalten.