2020-10-12 - Protokoll Vorstand Hamburg

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Vorstand Landesverband Hamburg | Vorstandssitzung #/2020

Der amtierende Vorstand wurde auf dem 27. Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg, am 15.08.2020, für ein Jahr gewählt.

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Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Festsetzung der Tagesordnung

Die Sitzung wird eröffnet um 19:15. Die Beschlussfähigkeit ist mit 4 von 7 Vorstandsmitgliedern gegeben. Die Tagesordnung wird festgesetzt. Ein 5. Vorstandmitglied ist hunzu gekommen.

Bekanntgabe von Umlaufbeschlüssen

Nachholen von konstituierenden Aktionen

Beschluss der Geschäftsordnung

René stellt folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag

 Die bestehende Geschäftsordnung des letzten Vorstandes bleibt bestehen.

Die Geschäftsordnung wurde zuletzt Anfang 2018 geändert, konkret ging es hier um die Umlaufbeschlüsse. Dieser Stand liegt den Mitgliedern vor.

Abstimmung: 4/0/0 -> Angenommen

René stellt folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag

 In § 7 wird folgender Absatz gestrichen: 
 # Einmal im Quartal erfolgt die Vorstandssitzung unter Einbeziehung der Vorstände aller Bezirksverbände. 

Begründung

 Macht so in der Form keinen Sinn mehr.

Abstimmung: 4/0/0 -> Angenommen

Beschluss Geschäftsverteilungsplan

Gemäß GO geben wir uns einen Geschäftsverteilungsplan. Der letzte GVP liegt den Mitgliedern vor.

Situation im Landesverband, in den Kreisverbänden und Bundesverband

  • Corona

Bundestagswahl 2021

  • UUs sind beantragt
  • läuft

Bundesparteitag 2020.1

  • vielleicht, wird aber ggf. abgesagt (Corona)

Anträge zur Beschlussfassung

Änderung der Geschäftsordnung / 4 Augen-Prinzip

bb Martin stellt folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag

Die Geschäftsordnung ist zu ändern:

 §9 Verträge und Haushalt
 a) Das Zeichnungsrecht wird von zwei Vorstandsmitgliedern kollektiv ausgeübt (4-Augen-Prinzip).
 b) Jedes rechtsverbindliche Dokument des Hamburger Landesverbandes der Piratenpartei Deutschland 
 muss von mindestens zwei gewählten Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet werden. Das 
 Zeichnungsrecht endet mit der Wahl eines neuen Vorstandes.
 c) Alle Maßnahmen, die für den Landesverband wirtschaftlich eine Belastung von mehr als 150,00 € 
 im Einzelfall zur Folge haben oder der Abschluss von Verträgen bedürfen der Zustimmung durch den Vorstand.
 d) Für Transaktionen auf dem Girokonto gilt das 4-Augen-Prinzip ebenfalls. Es werden 3 Vorstandsmitglieder bestimmt, von denen jeweils 2 gemeinsam gegenüber der Bank handeln.

Begründung

Die gegenwärtig geltende Fassung des § 9 lautet:

 §9 Verträge und Haushalt
 a) Das Zeichnungsrecht wird von zwei Vorstandsmitgliedern kollektiv ausgeübt (4-Augen-Prinzip).
 b) Jedes rechtsverbindliche Dokument des Hamburger Landesverbandes der Piratenpartei Deutschland 
 muss von mindestens zwei gewählten Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet werden. Das 
 Zeichnungsrecht endet mit der Wahl eines neuen Vorstandes.
 c) Alle Maßnahmen, die für den Landesverband wirtschaftlich eine Belastung von mehr als 150,00 € 
 im Einzelfall zur Folge haben oder der Abschluss von Verträgen bedürfen der Zustimmung durch den Vorstand.
 d) Für Transaktionen auf dem Girokonto gilt die kollektive Ausübung und die Beschränkung des 
 Gesamtwertes nicht, da entsprechende Transaktionen an einen Kontobevollmächtigten im Voraus durch den
 Vorstand zu beauftragen sind.

Der Vorstand ist Treuhänder des gesamten Parteivermögens. Er hat dabei die Sorgfalt eines Treuhänders anzuwenden. Diese Sorgfaltspflicht bezieht sich auch auf die Verhinderung dubioser oder krimineller Handlungen, diese sollen durch das 4-Augen-Prinzip erschwert werden. Verhindert werden können sie nicht. Da das 4-Augen-Prinzip bereits in § 9 Ziffer 1 statuiert ist, gibt es keinerlei Begründung, dies nicht auch auf das Geldvermögen anzuwenden.

Abstimmung 3/1/1 -> Angenommen

Zugriff auf Konto

René stellt folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag

René Pönitz und Arthur Kaiser erhalten Zugriff und Gewalt zum Konto der Piratenpartei Hamburg sowie aller Bezirksverbände.

Begründung Durch den neuen Vorstand brauchen wir neue Zugriffe. Mit dem Beschluss können wir zur Bank rennen.

Abstimmung: 5/0/0 -> Angenommen

Reisekostenordnung LV Hamburg

René stellt folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag

Für den Landesverband Hamburg gilt die Reisekostenordnung des Bundes in der jeweils gültigen Fassung mit folgender Ergänzung:

  • Bei der Durchführung von Transport- und Plakatierfahrten mit einem eigenen Fahrzeug beträgt die Erstattungspauschale 0,30 ct pro gefahrenen Kilometer.
  • Bei Plakatierfahrten ist keine Routenplanung nötig, lediglich die Angabe von Startpunkten und verteilten Gebieten

Begründung:

Nach meinem Kenntnisstand haben wir derzeit keine Reisekostenordnung im Landesverband. Kommissarisch würde ich als Schatzmeister im Zweifel die vom Bund annehmen, zu finden hier: https://wiki.piratenpartei.de/Schatzmeister/Reisekostenordnung

Grund dieser Ergänzung: Gerade Plakatierfahrten oder Transporte belasten ein Fahrzeug übermäßig durch ständige Start- und Bremsvorgänge. Ein Nachweis über eine Routenplanung ist irrwitzig, wenn man ständig im Kreis um Bäume und Laternen sucht. Wenn ich nach so einer Fahrt noch straßengenau dies abbilde (und das habe ich ein paar Mal in Berlin gemacht), so macht das keinen Spaß. Da kommen schon locker mal 50 Kilometer zusammen, wenn man Außenbereiche dekoriert.

Abstimmung: 5/0/0 -> Angenommen

Offizielle Einweihung des Marktmeisterhäuschens als kleiner Event

Sonstiges

Beschlussbuch

Als Schatzmeister möchte ich ein Beschlussbuch gerne etablieren - um finanzwirksame Beschlüsse erkennen zu können, siehe HH:Vorstand/Beschlussbuch

Finanzanträge

Als Schatzmeister bitte ich künftig, bei finanzwirksamen Anträgen jeweils in den Beschlusstext mit zu erfassen:

  • Von welchem Budget wird das Geld genommen?
    • Als Option kommt Landesverband sowie die Bezirksverbände, ggf. aber auch ein konkretes Budget
  • Wer ist für die Ausgabe verantwortlich?
    • Neben einer fest benannten Person kann es auch ein Parteiamt oder eine Beauftragung sein.