Diskussion:Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 036

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Es ist in jedem Fall zu berücksichtigen, dass die Stimmberechtigung in eine Mitgliederversammlung zur Kandidatenaufstellung dem Wahlgesetz entsprechen muss - d.h. es dürfen nur Piraten mit abstimmen, die auch in der entsprecheden Region wahlberechtigt sind - d.h. für die Bundestagswahl eutsche und volljährig.

Sonst ist die Aufsstellung anfechtbar!

Gruß

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Das ist uns bekannt und wird an anderer Stelle berücksichtigt. Danke--Ex-32 22:14, 16. Apr. 2012 (CEST)