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Schutz von Menschenrechtsverteidigern – Leitlinien der Europäischen Union.
Rat der Europäischen Union: „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2008 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Quelle: https://www.consilium.europa.eu
Stichwörter des Rechtsakts
- Menschenrechtsverteidiger: Einzelpersonen, Gruppen und Organe der Gesellschaft, die allgemein anerkannte Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere Bürgerrechte, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, einschließlich der Rechte von Angehörigen ethnischer Minderheiten auf friedvolle Weise fördern und schützen.
- EU-Mission: Die Botschaften und Konsulate von Mitgliedstaaten der EU und die EU-Delegationen.
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aktuell | 03:22, 13. Dez. 2020 | (73 KB) | Maintenance script (Diskussion | Beiträge) |
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