Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA006
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA006 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Ron |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9b / §12„Satzungsabschnitt A - §9b / §12“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §9a - Der Bundesvorstand, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 04.05.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelBeschlussfassung AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen den folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer des §9b im Abschnitt A anzufügen: Des weiteren wird beantragt in § 12 Abs. 1 in den Satz 1 nach dem Wort "Mehrheit" folgende Worte einzufügen: AntragsbegründungAktuelle Fassung § 12 (1): Neue Fassung § 12 (1): Im Prinzip ist keine Änderung nötig, da die Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof dies klar gestellt hat, allerdings gab es vor dem Bundesschiedsgericht eine Klage und der BGH empfiehlt eine Regelung zur Klarstellung in der Satzung Damit keine Missverständnisse aufkommen:
Diskussion
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