Diskussion:Sonstiger Antrag - 00Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 004

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Der Antrag macht keinen Sinn. Einerseits fordern wir, dass Religionsgemeinschaften kein öffentlich-rechtlicher Status verliehen werden soll und jetzt sollen wir fordern, dass auch die Muslime öffentlich-rechtlich werden. Das ist doch ein Widerspruch in sich selbst. Der Antrag kann in dieser Form nur abgelehnt werden!

Außerdem ist die Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Status auf weiterer Religionsgesellschaften nur contraproduktiv im Hinblick auf unser Ziel des säkularen Staates. Je mehr Religionsgesellschaften diesen Status haben, desto mehr haben etwas zu verlieren und werden gegen unsere Forderung kämpfen.

Ich jedenfalls werde auf dem Bundesparteitag gegen den Antrag stimmen.--Homosapiens1957 12:29, 28. Feb. 2012 (CET)


Absolut unverträglich mit unserem sekulärem Anspruch ! Und was noch dazu kommt, wollen das die Muslime das überhaupt ? Hat die jemand gefragt ? buffalo

Den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechtes könnte "der Islam" durchaus haben, die Wege sind klar, die Voraussetzungen eigentlich gar nicht mal zu hoch, das einzige Problem erst einmal ist, dass es "den" Islam gar nicht gibt: da haben wir Sunniten, Schiiten, jede Menge Untergruppierungen, Salafisten, Wahabiten, Islam a la Kemal, Islam a la Taliban, Islam a la $$$ (NB: "Die" eine christliche Kirche gibt es in dem Status ja auch nicht, sondern unterschiedliche Konfessionen haben diesen Status beantragt). Die islamischen Gruppierungen in Deutschland sind in Moscheevereinen zersplittert und erfüllen damit nicht die Voraussetzung der Größe - da sie sich aber auch nicht auf einen Zusammenschluss einigen können, der irgendwie erkennbar von Dauer wäre, stellen sich die Muslime eher selbst ein Bein, als dass da irgend jemand seitens des Staates was verhindern würde. Was der Staat vor allem will, das ist ein Ansprechpartner - kannst Du einen benennen, der von allen auch anerkannt wird? --Kirchturmpirat 20:50, 20. Mär. 2012 (CET)

Ich habe Verständnis für diesen Wunsch, halte jedoch eine solche Forderung in ein christlich orientierten Land wie Deutschland für das falsche Zeichen. Jede Religionskultur und deren Förderung hat ihre Daseinsberechtigung in dem passenden Kulturkreis. Diese Vorstellung deckt sich ebenfalls mit der gelebten Praxis in isalamisch orientierten Ländern. Die christliche Kirche wird in vielen Ländern gedultet, ist jedoch kein offizieller Bestandteil der Religionskultur (wird somit auch nicht durch Steuermittel etc. gefördert).--ODJeen 00:05, 3. Apr. 2012 (CEST)
Diese Meinung ist bedenklich da sie die Muslime in Deutschland diskriminiert. --[Benutzer:Ajae61|Andreas]]

  • Mich erinnert dieser Beitrag von ODJeen auch eher an die Thesen eines Geert Wilders und die deutschen Entsprechungen, nur weichgespült, also nicht so hardcoremäßig. Außerdem fordern die Piraten religiöse Neutralität dies Staates und die gilt sowohl im Guten als auch im Schlechten für den Islam genauso wie für die Christen. Und die Argumentation mit islamisch orientierten Ländern ist völlig daneben, sie stützt nicht die Forderung, in Deutschland ebenso zu verfahren; wir heben schließlich auch nicht die Menschenrechte für Bürger aus Ländern, welche diese nicht beachten, auf. Hier kann die Forderung nur heißen, dass sich die Piraten dafür einsetzen, dass sich auch diese Länder in Bezug auf die Religionen neutral verhalten! Kurz und gut, denke noch einmal über den Inhalt deines Beitrags intensiv nach, da deine Meinung, wie Andreas zu recht festgestellt hat, in dieser Frage wirklich bedenklich ist. --Homosapiens1957 09:54, 27. Apr. 2012 (CEST)


Ich lehne diesen Antrag aus anderen Gründen ab. Ich sehe primär die Aufgabe zu definieren, welchen Regeln sich eine Glaubensgemeinschaft zu unterwerfen hat, damit sie anerkannt werden kann. Dazu gehören für mich solche Regeln wie Verzicht auch gegenseitige Missionierung, Verzicht auf Zwangsmitgliedschaft, Anerkennung der Religionsfreiheit auch der Andersgläubigen, Anerkennung des Rechts auf religiöse Kritik, Verzicht auf irdische Verfolgung von Glaubensverfehlungen sowie als wichtigster Punkt die Zustimmung zum Grundgesetz.
Nur mit solchen oder ähnlichen Regeln ist ein friedliches Miteinander gewährleistet, deshalb sind sie notwendig. Diese Regeln habe ich nicht gegen die Muslime geschrieben, vielmehr möchte ich die Hürde für andere religiöse und pseudoreligiöse Vereinigungen, die aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich sind, sehr hoch legen. Auch den Christlichen Kirchen würde ein entsprechendes Bekenntnis gut tun und den Dialog fördern.
--[Benutzer:Ajae61|Andreas]]

Ich bitte zu beachten, den gesamten rechtlichen Rahmen einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu betrachten. Im speziellen die Sonderform für Religionen und deren Gemeinschaften. Auch wenn Formal die Hürden gering erscheinen, so hat das Bundesverfassungsgericht "Rechtstreue" für "kirchliche" Gemeinschaften verlangt, wobei einzelne Rechtsverletzungen nicht genügen um die Rechtstreue zu verneinen. Da es jedoch eine hohe Zersplitterung von Islamischen Religionsgemeinschaften gibt, deren Rechtstreue nicht immer gegeben ist, ist es schwierig Sie allgemein als Körperschaft öffentlichen Rechts zu definieren.