Benutzer Diskussion:Andi nRw/Antrag Rauchen BPT&action=edit&redlink=1

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Moin Piraten! Ich habe vor Kenntnis von der von Andi_nRW verfassten Wiki-Seite (Dank an DaveKay für die Info und Andi für die Verfassung) folgende Email an den BuVo geschickt:

Lieber BuVo,

ich bin der Auffassung, dass euch eine solche Entscheidung (siehe Beschluss im Betreff) in Gänze nicht mit Wirksamkeit für den Parteitag zugänglich ist. Der Beschluss bezieht sich auf Bereiche, in denen das Haus- und Versammlungsrecht bzgl. des Parteitags auf Seiten des BuVo und späterhin auf Seiten der Versammlungsleitung nach meiner Einschätzung nicht gilt (Außenbereich des Versammlungsraums), sondern die Hausordnung des Hallenbetreibers.

Was den Versammlungsraum selbst angeht, so sehe ich es zweifelsfrei, dass Konsens über einen Nichtraucherstatus besteht, soweit sich hierüber voraussichtlich auch die Hausordnung des Hallenbetreibers und feuerpolizeiliche Auflagen verhalten dürften.

Hinzu kommt aber insbesondere, dass mit eurem Beschluss gerade diejenige Bevormundungspolitik - insbesondere der Grünen - fortgesetzt wird und schon im Vorfeld über den Parteitag *gekippt* wird, die wir u.a. in NRW nachhaltig bekämpfen.

Um es gleich vorwegzunehmen: Nichtraucherschutz ist richtig und wichtig. Nur es zu übertreiben finde ich suboptimal.

Man wird über Rauchverbot oder E-Zigarettenverbot in der Halle, sprich im Versammlungsraum kurz reden und abstimmen können, wobei insofern allerdings die Grenzen durch die vom Hallenbetreiber aufgestellte Hausordnung die Richtschnur sein dürfte. Ich kann mir ohnehin nicht vorstellen, dass die Halle eine Raucherhalle ist; egal welchen Umfang ein Nichtraucherschutzgesetz in Bremen hat. Ob etwas zur E-Zigarette in der Hausordnung steht, weiß ich nicht.

Das Rauchverbot jedoch auch auf Außenbereiche zu erstrecken, respektive kraft BuVo-Beschluss zu verhängen und überdies auch noch die E-Zigarette einzubeziehen, überschreitet imho jede Grenze.

Unabhängig davon gibt es in mehreren Landesverbänden Programmpunkte und Beschlüsse, welche genau das, die E-Zigaretten betreffende Petitum "E-Zigarette = Rauchen" konterkarieren; u.a. Wahlprogramm NRW [1] etc.

In NRW existiert ein Gutachten [2], welches zunächst von der Landesregierung unter Verschluss gehalten wurde und auf Betreiben unserer Fraktion mit Datum vom 20.11.2012 seitens des Gesundheitsministeriums vorgelegt wurde.

Das Gutachten kommt tendenziell zu dem eher als eindeutig zu bezeichnenden Fazit, dass der Konsum einer EZigarette nicht als "Rauchen" i.S. des NiSchG NRW einzustufen ist.

Und ferner verweise ich auf unser Bundestagswahl-Programm zur E-Zigarette [3]. Zur aktuellen Situation in Bremen bzgl. Nichtraucherschutzgesetz -> http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/einigungzumrauchverbot100.html

Hinzu kommt, dass wir nicht nur in Bezug auf Cannabisprodukte auf Aufklärung, Rücksichtnahme und Einsicht setzen. Dies gilt auch für die meisten anderen Lebensbereiche, wobei es stets einer Güterabwägung in Anbetracht der Rechte des jeweils anderen bedarf. Mit dem Beschluss wird daher aus meiner Sicht ein wesentliches Merkmal der Programmatik der Piratenpartei ausgehebelt.

Es wird also aus meiner Sicht eines Beschlusses des Parteitags bedürfen. Ich bezweifle indessen, dass das über die Geschäftsordnung abgehandelt werden kann (aus formalen Gesichtspunkten), weil hierin eine materielle Fragestellung mit überwiegend politischem Inhalt zu behandeln ist, die nur über entsprechende Programmanträge geregelt werden kann. Die Frist dafür ist abgelaufen und ein entsprechender Antrag fehlt.

Ich bin nicht wirklich gespannt auf eine ggf. mehrstündige GO-Debatte gleich am Anfang in Bremen über Nichtraucherschutz im Allgemeinen und im Besonderen pp.

Stattdessen sehe ich einen Appell an gegenseitige Rücksichtnahme als das Mittel der Wahl. Dem steht selbstverständlich nicht entgegen, dass im Außenbereich Raucherbereiche eingerichtet werden mögen, um deren bevorzugte Frequenz im Rahmen des Appells an die Raucher gebeten wird.

Vielleicht diskutiert ihr das noch einmal intern.

Beste Grüße Dietmar aka DSLawFox

On Twitter: @dslawfox

[1] Wahlprogramm NRW [2] Gutachten [3] Wahlprogramm BTW


Hier die Antwort des BuVo (Klaus Peukert):

Guten Tag,

vielen Dank für Dein Feedback. Deiner Auffassung, dass das Hausrecht unmittelbar hinter den Außentüren enden soll, muss hier widersprochen werden. Das Hausrecht erstreckt sich selbstverständlich auf das gesamte von uns genutzte Veranstaltungsgelände. So musste der islamfeindliche Störer in Bochum den Hallenvorplatz verlassen und durfte nur außerhalb des Geländes auf dem öffentlichen Fußweg demonstrieren.

Auch in Neumarkt gehörte das Außengelände zur Veranstaltung, der mit einem Hausverbot belegte Christian Jacken musste dies ebenfalls beachten und durfte die unter freiem Himmel zur Veranstaltung gehörenden Angebote, etwa den Grill und den Eiswagen nicht mehr in Anspruch nehmen. Ebenso durfte der Jacken-Verkauf eines Piraten nicht auf dme Gelände statfinden. Ein an der Außenmauer endendes Hausrecht entspricht auch nicht der allgemeinen Lebensrealität.

Der Bundesvorstand konnte also selbstverständlich einen solchen Beschluß fassen, wobei wir uns mehrheitlich in der Abwägung widerstreitender Rechte und Interessen für "Better safe than sorry" und eine weitreichende Regelung entschieden haben. Sofern sie im Bereich der E-Zigarette "zu weit" gehen sollte, weil (wie verschiedentlich behauptet) diese Produkte 100% unschädlich sein sollen, entsteht jedenfalls niemandem ein Schaden, da das Aufsuchen eines Raucherbereichs auch für Nutzer der E-Zigarette zumutbar ist und keine bleibenden Schäden hinterläßt.

Für die Planbarkeit von Raucherpausen wird durch den BuVo, wie schon in Neumarkt, eine möglichst klare Tagesordnung geplant, bei der bereits im Voraus möglichst genau klar ist, was wann passiert. Obendrein wird jeder verständige BPT-Teilnehmer das Stattfinden von Wahlgängen dechiffrieren können. Üblicherweise stehen dabei etwa 10-15min für die Stimmabgabe zur Verfügung, in der auch keine Anträge o.ä. behandelt werden. Damit besteht genügend Gelegenheit für Konsum und Genuß, ohne sich der Gefahr auszusetzen, die persönlich als am wichtigsten empfundenene Debatte zu verpassen.

Mit der gewählten Regelung wird ein (möglicherweise auch nur sehr unwahrscheinlicher) körperlicher Schaden an unbeteiligten Teilnehmern des BPT jedenfalls komplett ausgeschlossen, ohne das Konsumenten von Rauch- oder Dampfprodukten einen unzumutbaren Nachteil dadurch erleiden, spezielle Bereiche auf dem Gelände aufsuchen zu müssen. Für Konsumenten brennbarer fossiler Produkte ist dies sowieso bereits fraglose und akzeptierte betriebliche Übung.

Für den konkreten Veranstaltungsort in Bremen liegt mittlerweile auch eine Aussage der Hallenbetreiberin vor, dass die Nutzung der E-Zigarette bereits durch die Betreiberin nicht gestattet ist. Insofern ergäbe sich auch unter Anwendung Deiner Rechtsauffassung und den Richtlinien der Betreiberin letztlich keine Änderung.

mit freundlichen Grüßen,

Klaus Peukert
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