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Teilnahmeberechtigung

Aktuell sind in LQFB alle Mitglieder der Piratenpartei Abstimmungsberechtigt.

Alternativ (Quelle: ML AG LD. 31.05.2012; Wido Günther): Die Teilnahme an Abstimmungen wird, analog zu Stimmberechtigung für Bundesparteitage geregelt: Stimmberechtigt ist, lt Satzung, wer mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als 3 Monate im Rückstand ist.

  • Die Clearingstelle bekommt am 01.04. eines jeden Jahres eine Liste vom

Bundesschatzmeister, welche Mitglieder im Rückstand sind. Diese werden dann auf "nicht stimmberechtigt" geschaltet.

  • In regelmäßigen Abständen (Wochentakt, Monatstakt) gibt es eine aktualisierte

Liste, welche Mitglieder die Stimmberechtigung wieder erhalten haben.

Zugriff für Nicht-Piraten

In einem guten Abstimmungstool können auch NichtPiraten über Initiativen abstimmen oder solche einbringen.

Die Stimmen von Nichtparteimitgliedern werden jedoch anders behandelt und getrennt angezeigt. So sieht man eine Gegenüberstellung von Piraten - Bevölkerung. Dadurch lässt sich abschätzen bei welchen Themen die Piraten auf wenig oder viel Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen werden.

Bürger die nicht in die Partei eintreten möchten jedoch trotzdem ein dringendes Anliegen als Initiative einbringen möchten sollen auch dazu die Möglichkeit erhalten. Interessant könnte diese Möglichkeit insbesondere für Politiker anderer Parteien sein, die für Ihre Anträge im Parlament eine Mehrheit suchen. Dadurch könnten schon in naher Zukunft Koalitionsverhandlungen unnötig werden. (Quelle: ML AG LD 29.5.2012 Lars!)

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