Schiedsgerichte/Archivurteile/2008-05-18 1 - Stellungnahme Bundesvorstand

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Liebe Schiedspiraten, Liebe Verfahrensteilnehmer,

im Namen des Bundesvorstands gebe ich folgende Stellungnahme zu dem Fall ab: --- Ich halte die Klage zunächst rein formal für berechtigt. Als Teilnehmer des damaligen BPT und Mitglied der Piratenpartei hat der Kläger aus meiner Sicht die Berechtigung, gegen eine Auslegung der 2/3-Mehrheit wie geschehen vorzugehen, wenn er sie für nicht satzungskonform hält.

Zur damaligen Situation wie ich mich erinnere:

Angesichts der Problematik, dass immer wieder Teilnehmer den Saal verließen, stellte sich die Frage der genauen 2/3-Mehrheit zum ersten Mal bei dem betreffenden Satzungsänderungsantrag, der primär eine Ausnahmeregelung für Fälle wie den des Antragstellers Winni einführen sollte. Nachdem der Antrag abgestimmt worden war, zeigte sich das Dilemma, dass die Auszählung der Ja- und Nein-Stimmen eine relative 2/3 Mehrheit erreichten, aber nicht eine absolute (bezogen auf die beim BPT anwesenden Stimmberechtigten). Daher kam es zu einer Diskussion über die genaue Auslegung der Mehrheitsregelung, die in den im Protokoll aufgelisteten GO-Anträgen gipfelte. (Bundesparteitag_2008.1/Protokoll#GO-Antrag:_2.2F3_der_abgegebenen_Stimmen_werden_gewertet) und folgende. Der strittige Antrag zur Satzungsänderung wurde dann damit (mit einer (bestimmten) 2/3 Mehrheit!) vom BPT angenommen. Nach meiner Erinnerung fanden am Sonntag dann keine dermäßen knappen Entscheidungen mehr statt, die von dem Unterschied in der Auslegung der Mehrheit betroffen gewesen wären.

Bewertung:

Zunächst einmal ist in der Satzung die genaue Mehrheitsauslegung nicht erwähnt, man kann aber m.E. wohl allgemein davon ausgehen, dass üblicherweise eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefordert wird. Das Problem der An- und Abreise und der ständigen Veränderung der Stimmberechtigtenzahl dadurch müsste dennoch einmal genau betrachtet werden. Eigentlich sollten diese Fragen aber in der dem BPT zugrundeliegenden Wahl- und Geschäftsordnung geklärt sein. Der BPT 2008/1 hat nach meiner Erinnerung die WO und GO des vorherigen BPTs übernommen, diese Dokument sollten auf eine Präzisierung der Mehrheitsauslegung geprüft werden. Ob man die Änderung der einmal beschlossenen Ordnungen nun während des Parteitags noch zulässt (zB durch GO-Anträge), kann ebenfalls darin stehen. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass eine Präzisierung einer bisher nicht ausreichend geklärten Frage während des BPT mit GO-Antrag zulässig und sinnvoll ist. Besser wäre es natürlich diese Fragen im Vorfeld zu klären und zu Beginn des BPT in dessen GO festzulegen und dann nicht mehr zu ändern. Dass die genaue Auslegungsfrage erst bei einer knappen Entscheidung aufkommt, liegt in der Natur der Sache. Ich sehe den Vorwurf, dass der BPT sich in diesem Fall die Mehrheiten nach Belieben zurechtgebogen hätte, als nicht zutreffend an.

Inhaltlich habe ich diesen Satzungsänderungsantrag für sehr sinnvoll gehalten. Die konkreten Vorteile für die besseren Beteiligungsmöglichkeiten aktiver Mitglieder in Regionen ohne bisherige Regionalverbände standen da den eher grundsätzlichen Bedenken von Vertretern existierender Gliederungen gegenüber. Allerdings spielt der Inhalt des Antrags ja wahrscheinlich keine Rolle in der Beurteilung des Vorgehens.

Abschliessend sei gesagt, dass das betroffene Mitglied (Winni) inzwischen m.W. aus der Partei ausgetreten ist (nach den Querelen um den BV Köln). ---

Viele Grüße, Jens