SN Diskussion:Landesparteitag/2009.2/Satzungsänderungsantrag Vorstandsgröße

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Ist nicht notwendig, weil in der Satzung §6a drin steht:"(1) Dem Landesvorstand gehören mindestens drei Piraten an: Ein Vorsitzender, der Landesschatzmeister und der Generalsekretär." Durch das Wort mindestens erübrigt sich das.Wir können im Vorstand auch 20 sein. ABER wenn Einer aussteigt, und es weniger als 3 sind, ist dieser Vorstand nicht handlungsfähig. Wenn man es auf 5 erhöht und es fällt Einer weg, ist der Vorstand wiederum nicht handlungsfähig. Fazit: bei 3 lassen und 2 zusätzlich benennen,zB einen Stellvertreter des Vorsitzes und einen politischen Geschäftsführer.

Als Kompromiß: "Der Vorstand besteht aus üblicherweise 5, mindestens jedoch 3 Mitgliedern." (oder so ähnlich...)