Offenlegung des Vorstandsbeschlusses

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Ich beantrage die Offenlegung des Beschlusses zur Erteilung einer Ordnungsmaßnahme (http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/3/39/Jinx_OM.pdf) vom 30. Dezember 2013 durch den vorherigen Vorstand unter Sebastian Seeger.

Begründung: Der ehemalige Vorstand der Piratenpartei Hamburg hat gegen mich (damals Mitglied im LV Hamburg) eine Ordnungsmaßnahme erlassen. Obwohl die Ordnungsmaßnahme durch das Schiedsgericht Niedersachsen zum größen Teil für nichtig erklärt wurde (http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/9/90/Urteil-LSG-NI-2014-05-21-1_public.pdf), stellt sich die generelle Frage nach der Gültigkeit aller Beschlüsse wegen satzungswidrigen Verhaltens bei Abstimmungen.

Der ehemalige Vorsitzende Sebastian Seeger hat von einem doppelten Stimmgewicht bei Stimmengleichheit Gebrauch gemacht. Dies ist auch in einem der wenigen veröffentlichten Protokolle nachzulesen (https://lv-hamburg.piratenpad.de/2014-02-24Protokoll-Vorstand-Hamburg, Beschluss zur Mailingliste "Aktive", Screenshot kann bei Bedarf übersandt werden).

Die Wahrnehmung dieses gefühlten Doppelstimmrechts verstößt jedoch gegen die Satzung der Piratenpartei Hamburg, §8.b, wo die Stimmengleichheit aller Vorstandsmitglieder explizit niedergelegt wurde.

Da dies bedeutet, dass alle Beschlüsse mit Doppelstimme per se ungültig sind, ersuche ich um Überprüfung und Übersendung des entsprechenden Dokumentausschnitts in glaubwürdiger und nachvollziehbarer Form. Als ehemaliges Mitglied dieses LV habe ich durchaus ein Anrecht, Dinge, die während meiner Mitgliedschaft im LV HH vorgefallen sind, klären zu lassen, wie auch das BSG befand, das das anhängige Verfahren wegen des virtuellen Hausverbots an das SG Hamburg verwies.

Anne Alter