NDS Diskussion:AG Piratenfirma

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Rechtsform

Co KG

XYZ & Co KG ermöglicht eine Kapitalbeteiligung von anderen ohne Mitspracherechte abzutreten.

Englische Ltd

Limited ermöglicht, dass die Partei als Executive Director auftritt, also auch in das Tagesgeschäft eingreifen darf

Achtung! Ltd bedeutet auch nach englischen Buchhaltungsregeln zu haushalten und das kann schnell nach hinten losgehen! -- Warui 23:42, 27. Jan. 2010 (CET)
Völlig falsch. Früher hat man die deutsche Buchführung in UK-GAP übertragen. Das ist aber heute nicht mehr nötig. Sowohl in UK als auch in D ist Bilanzierung mittels internationaler Standards (IFRS/IAS) möglich. Ein zusätzlicher Aufwand für die Umwandlung der Buchführung ist damit nicht (mehr) nötig. In der Tat sollte man für die Buchführung einen Fachmann hinzuziehen. Das ist aber auch bei einer rein deutschen Buchhaltung sinnvoll, selbst wenn viele die Buchführung in Deutschland können, anzuwenden beherrschen und zur Not auch selbst vornehmen können. Buchführung ist kein Hexenwerk auch nicht die nach IFRS oder selbst nach UK-GAP. Schon aus Haftungsfragen empfiehlt sich dies, erst recht für eine Gesellschaft an der die Partei beteiligt wäre. Dennis78
IMO ist eine Limited als rein deutsches Unternehmen ziemlich unseriös! Und wenn man es korrekt ins deutsche Handelsregister einträgt, ist es nichts günstiger, als die deutschen Unternehmensformen... UG oder je nachdem wieviel Stammkapital man direkt zusammenbekommt GmbH oder AG. AG hätte den Vorteil, dass man Piraten daran beteiligen kann. Geht zumindest ansatzweise richtung Basisdemokratie, allerdings natürlich sehr teuer sMesHer 23:37, 27. Jan. 2010 (CET)
Die Ltd ist in D als Gesellschaft mittlerweile etabliert und die pauschale Unterstellung der mangelnden Seriösität vergleichbar mit der These "AGs sind grundsätzlich Halsabschneider". Die Ltd. ist auch in der geübten Rechtssprechung in D als europäische Gesellschaftsform etabliert und damit eine Alternative mit entsprechender Rechtssicherheit. Darüber hinaus ist die gesellschaftsrechtliche Gestaltung nicht nur eine Frage der Kosten/Unterhalts sondern richtet sich in erster Linie nach den geplanten Erfordernissen der Gesellschaft selbst. Der finanzielle Unterschied zwischen UG und Ltd ist relativ gering. Eine AG wurde schon wegen dessen hohen Stammkapitalerfordernissen bisher nicht diskutiert bzw. nur am Rande. Dennis78
Eine Ltd wäre wohl nicht wirklich sinnvoll. Nachteile sind insbsondere, weitere Eintragung ins deutsche Handelsregister, Geschäftsbilanz zum engl. Companies House, Briefkasten in England. Die weiteren einmaligen und jährlichen Kosten kann man sich auch sparen. Eber-Jimmy 14:25, 28. Jan. 2010 (CET)
Hier werden viele Sachen miteinander vermengt, die man jeweils einzeln betrachten muss, wenn man eine objektive Aussage treffen möchte. Es existiert sehr viele unvollständige teilweise rudimentäre Kenntnisstände bezüglich Ltds. Man sollte jedoch die einzelnen Punkte sachlich anhand der Fakten betrachten und nicht von vornherein negativ. Die gesellschaftsrechtliche Gestaltung sollte zu dem passen, was man vor hat. Pauschale Ablehnungen sind da wenig hilfreich. Jede Gesellschaftsform hat Ihre Vorteile. Die Ltd bietet durchaus viele Vorteile, die bspw. eine andere Gesellschaftsform wie die UG nicht leisten kann und daher für uns eine sinnvolle Gestaltungsmöglichkeit bietet. Pauschale Vorurteile sind vielfach anzutreffen. So ist die These des Briefkastens eine volkstümliche Schubladenvereinfachung, die mit der Realität wenig zu tun hat (Stichwort: Registered Office inkl. Statutory Books and Records) und nur die Skepsis vor unbekannten Reglementarien schürt. In der Tat gibt es auch Erfordernisse bei der Ltd, wie in Deutschland auch, doch eine pauschale teils falsche Darstellung ist wenig hilfreich. Man muss schon in die Details gehen, wenn man ernsthaft über einzelne Aspekte diskutieren möchte (wird zu lang hier).
Dann nenne doch bitte ein paar deutliche Vorteile. Bisher wurde auf die Ltd. insbesondere darauf eingegangen, ob die "Vorurteile" stimmen oder eben nicht, aber ein wirkliches PRO-Argument ist mir noch nicht über den Weg gelaufen. Insbesondere ist mir nicht klar, was heutzutage noch der Vorteil einer Ltd. im Vergleich zu einer UGmbH sein soll. -- Warui 23:32, 23. Feb. 2010 (CET)

Mini GmbH

Unternehmergesellschaft muss bis zum Erreichen von 25.000 EUR Stammkapital 25% des Gewinns in Kapitalaufbau stecken

Imho nicht schlimm -- Warui 23:42, 27. Jan. 2010 (CET)
Imho Nachteil, da starre Festlegung über Gewinnverteilung, bei einer normalen Einzelgesellschaft vielleicht vertretbar.
Deshalb nicht schlimm, weil 1.) Spenden gewinnmindernd wirken, und 2.) sind entsprechende Kapitaleinlagen nichts schlimmes. -- Warui 23:29, 23. Feb. 2010 (CET)
Mini GmbH unterliegt den gleichen buchhalterischen Regeln wie eine GmbH -- Warui 23:42, 27. Jan. 2010 (CET)
Bedeutet bitte was? Tante Elfriede macht die Buchführung, oder wie soll ich das jetzt deuten?^^ ;-) Im ernst, für eine seriöse Betätigung der Partei ist es ohnehin unerlässlich, dass die Buchführung nicht mal eben selbst verwurschtelt wird. Der Bundesschatzi macht das ja auch nicht mal so eben selbst und reicht es dann der Bundestagsverwaltung ein. Natürlich werden wir schon aus haftungsgesichtspunkten heraus eine professionelle Buchführung machen, ob nach deutschen oder internationalen Buchhaltungsstandards. ;-)
Das war nur ein Hinweis für in der Sache Unbeleckte. Wer die Buchführung macht, ist schnurz, aber es gelten halt die Regeln der GmbH, also mit doppelter Buchführung, etcpp. Auch mit der Haftung hat das kausal erstmal nichts zu tun. -- Warui 23:29, 23. Feb. 2010 (CET)

Unternehmergesellschaft benötigt keinen Briefkasten in England

Noch nicht so sehr angesehen, das könnte aber uns eigtl. egal sein :-) -- Warui 23:42, 27. Jan. 2010 (CET)
Ist es auch, da wir keine unseriösen Offshore-Gesellschaften und Trusts auf den Virgin Islands, Nauru oder sonsteine zweifelhaften kleinen Inseln in diese Richtung gründen. Das britische Recht erfordert mehr als einen Briefkasten... ;-)
Ansehen definiert sich nicht nach dem, was die Firma halt so ok findet, sondern die Kunden. -- Warui 23:29, 23. Feb. 2010 (CET)

Unternehmergesellschaft hat stärkere Informationspflichten

Welche sollen das sein? Die UG gleicht einer GmbH mit ein paar "kleineren" Unterschieden oder wird das mit der Ltd verglichen? Selbst dann sind da eher die Vorteile bei der UG als bei der Ltd.Eber-Jimmy 14:17, 28. Jan. 2010 (CET)

GmbH

Genossenschaft

Übertrag aus der inhaltlichen Seite in die Diskussionsseite (von Dennis übertragen):

Genossenschaft - Vorteil, Piraten könnten sich Anteile kaufen und so die eG kapitalisieren. Vorstände sind wählbar über eine Versammlung. Sehr nah an einer Partei. Gewinne werden über die Anteile ausgeschüttet. Weiterer Vorteil Transparenz. ---

Ist quasi ein Verein (siehe WP) von der Struktur her, der Geld verdienen darf. Es gibt relativ feste Beteiligungsregeln etcpp -- Warui 23:42, 27. Jan. 2010 (CET)

bei mehr als 20 Mitgleidern ist es nötig, dass ein Aufssichtsrat gewählt wird. Nötgi sind dann auch min. 2 Vorstandsmitglieder und min. 3 Aufsichtsratsmitglieder. --Eber-Jimmy 11:15, 29. Jan. 2010 (CET)
Der wirtschaftliche Verein oder als Spezialform seiner die Genossenschaft hat den gravierenden Nachteil der möglichen persönlichen Haftung des Vorstandes. Nicht sehr prickelnd für Leute, die sich dann ggf. engagieren sollen ohne ein entsprechend hohes Festgehalt, oder?
Der Genossenschaftsvorstand haftet imho nur, wenn seine Mitglieder ihn nicht entlasten bei der Genossenschaftsversammlung und es in der Folge Klagen gibt. ie Genossenschaft haftet in Höhe ihrer Einlagen. Ansonsten haftet vor allem erstmal der GF -- Warui 23:23, 23. Feb. 2010 (CET)

GmbH vs. Ltd

Unternehmergesellschaft hat stärkere Informationspflichten

Die Daten der Limited können im Englischen Companies Register einfacher eingesehen werden, als es mit der Unternehmergesellschaft in Deutschland beim Handelsregister möglich wäre

Fragen der Geschäftsführung

(von Dennis aus inhaltlicher Seite in Diskussionsseite übertragen zur Frage der Geschäftsführung)

Anmerkung: Vielleicht jemanden mit Geschäftsf. Erfahrung, um anfängliche Fehler zu vermeiden und schnell arbeitsfähig zu sein. Bzw. bei Genossenschaft entsprechend einen Vorstandsvorsitzenden. (PF 28.01.10)

   Afaik können auch Genossenschaften einen Gf haben oder haben normalerweise einen. -- Warui 12:02, 28. Jan. 2010 (CET) 
   * Die ganze Konstruktion sollte juristisch nicht allzu gewagt aussehen, schließlich wollen wir nicht Steuern hinterziehen sondern ehrliche Geschäfte machen
    • Die gesellschaftsrechtliche Gestaltung wird von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Partei gechecked. ;-)

Allgemeine Fragen

Ich wäre sehr froh über einen allgemeinen Pro/Conta-Teil, da es für mich als wirtschtlich Unbewanderten bisher wenig Information gibt, was diese Firma notwendig/sinnvoll macht, und was dagegen spricht. Ich habe gelesen, dass nach dem Parteiengesetz die Piraten keinen Merch verkaufen dürfen, weil sie keinen Gewinn erzielen dürfen (korrekt?). Andererseits scheint es imo sehr widersprüchlich, dass wir, die wir (als Piraten, größtenteils zumindest) die Unabhängigkeit der Parteien und Politiker von Firmen/Personen/(Lobby)Organisationen fordern, eine parteizugehörige Firma schaffen. Ebenso sehe ich Probleme darin, dass (im Falle einer bspw. Genossenschaft) durch einige Genossen ein schlechtes/falsches Licht auf die Piraten geworfen werden kann, so geschehen als der Bild-Chefredakteur Kai Diekmann bei der taz Genosse wurde, was unter taz-Genossen sehr kontrovers diskutiert wurde. Darüber hinaus scheint mir eine parteinahe Firma, die Gewinne an die Mitglieder ausschüttet sehr unseriös, als ginge es den Beteiligten um Geld statt ernstzunehmender Politik - von solchen Politikern wollten wir uns doch (positiv) abheben. CAM 00:32, 6. Feb. 2010 (CET)

Grade gefunden, evtl interessant: Spiegel 1/2005, CDU-Firma CAM 18:32, 6. Feb. 2010 (CET)

  • Es geht lediglich um eine seriöse wirtschaftliche Betätigung, allerdings würde die umfassende Darstellung hier wirklich den Rahmen mehr als sprengen, das ist schon zu einzelnen gesellschaftsrechtlichen Fragen kaum im Wiki so möglich. Ganz grob gesagt, ist es in der Tat so, dass das Parteiengesetz eine scharfe Trennung zu wirtschaftlichen Betätigungen fordert. Das PartG kennt aber deswegen bspw. explizit den Posten "Vermögensbeteiligungen" für Beteiligungsformen der Parteien. Die SPD verfügt da als bekanntes Negativbeispiel über einen Buchwert von ca. 127 Mio €, wertbereinigt sollen dies sogar ca. 750 Mio. € sein. Angelegt wird das bei der SPD in diversen Beteiligungen bei Mediengesellschaften und Zeitungen, was ich in der Tat nicht unproblematisch wegen der freien Berichterstattung sehe. Nun, wollen wir aber keineswegs Pro7-Sat1 und den Springer Verlag kaufen, selbst wenn wir das Kapital dazu hätten, sondern wir wollen lediglich Einnahmen erzielen, die der Partei wieder zugute kommen sollen (bspw. für Wahlkämpfe). Auch andere Landesverbände wickeln solche Sachen z.B. über Vereine ab (was durchaus gravierende Nachteile hat, weshalb dies eben eher mit einer Kapitalgesellschaft gelöst werden soll). Es gibt verschiedene Betätigungsfelder, wo wir sehr eingeschränkt in der Handlungsweise als Partei sind. Schon wenn Du an Veranstaltungen denkst, die nicht bloß Kosten für die Partei verursachen würden oder dem Merchandising als allgemein bekanntes Paradebeispiel. Aber das sind jetzt hier nur Beispiele, die hauptsächlich der Veranschaulichung dienen(!!!). Solch eine Unternehmung soll keineswegs die Ziele unserer Partei in Frage stellen, da gebe ich Dir und sicher alle anderen durchaus völlig recht, sondern sie befördern und kann auch entsprechend im Einklang damit konstruiert werden. Das ist doch klar, dass dies niemand anders beabsichtigt. Auch ist nicht die Rendite das oberste Ziel. Am Besten ist es aber derartige Fragen irgendwie mündlich zu klären, da einfach der Raum - wie gesagt - hier definitiv dafür nicht ausreicht. Es war ohnehin geplant, im Anschluss an die konzeptuelle Phase nochmal eine abschließende allgemeine Diskussion zu machen, bevor überhaupt eine Umsetzung des Geplanten erfolgen würde. Das Thema wächst seit Mitte letzten Jahres langsam aber stetig und bisher hat die überwiegende Mehrheit der an dieser Diskussion wechselnd Beteiligten (durchaus eine größere Zahl mittlerweile) immer wieder die Sinnhaftigkeit eines solchen Unterfangens bejaht, wenn die Argumente dazu diskutiert wurden. Auch der Bundesschatzi hat dazu keinerlei grundsätzliche Bedenken geäußert. Ich bin also zuversichtlich, dass sich Deine Bedenken zerstreuen lassen. Wenn gewünscht, kann man ja auch gerne noch 'ne große TelKo machen, die das nochmal alles darstellt, was und warum es geplant ist. Denke das wäre am Sinnvollsten dafür. Teilweise ist das auch heute (06.02.) auf der angekündigten TelKo passiert, um allen Interessierten die Infos zum bisherigen Stand zu geben und eine gemeinsame Ausgangsbasis für weitere Planungen zu schaffen. Was ich aber ehrlicherweise natürlich gerne vermeiden möchte ist, immer wieder mit den Planungen bei Null anzufangen, weil man die Details nochmal von Anfang an komplett neu darlegen muss. Es ist klar, dass es dazu viele Fragen dazu gibt und geben wird, die natürlich auch beantwortet werden sollen. Ich fände es jedoch hilfreich, wenn man diese Diskussion dann auch nochmal gebündelt führt statt immer wieder komplett neu über die grundsätzlichen Dinge oder unübersichtlich im Wiki, wo eh die Häfte missverstanden wird. Wäre das ok, wenn man erstmal ein grundsätzliches Konzept erarbeitet und dann für alle eine TelKo macht, wo nochmal die Details vollständig in allen Facetten dargestellt werden? Sonst plane ich 2 TelKos im Wechsel für 1x grundsätzliche Darstellung zur Meinungsbildung und 1x Planung. Sagt Ihr, wie Ihr es gerne wollt.
Ich bin leider zeitlich momentan recht eingeschränkt, daher hatte ich keine Zeit mich groß über irgendwas zu informieren, hab halt nur auf der ML von der Idee dieser Firma gelesen und wollte mal sehen ob das Wiki meine Fragen klären kann. Danke für die Antwort, regelmäßige Updates im Wiki die man nachlesen könnte wären toll um das Ganze nachvollziehen zu können, aber eine Telko (gerne auch erst wenn ein Konzept steht) wäre auch prima. CAM 01:25, 7. Feb. 2010 (CET)

Kapital

Ohne Knete keine Fete. Die Frage also ist: Wieviel Kapital steht zur Verfügung für welche Zeit ? Hgb 18:46, 6. Feb. 2010 (CET)

Gegenwärtig geht es erstmal nur um die gesellschaftsrechtliche Konstruktion. Auch um die Frage, wie man Beteiligungen an der Gesellschaft ermöglichen kann. Zunächst müssen die grundlegenden Bedingungen geklärt sein. Dennis78
Außerdem benötigt nicht jede Gesellschaftsform eine (hohe) Kapitalbeteiligung. Die UgmbH beispielsweise fängt bei 1 € an. (Ok, man muss noch den Gesellschaftervertrag aufsetzen, den Notar und die Eintragung ins Handelsregister uswusf....) -- Warui 23:37, 23. Feb. 2010 (CET)
Richtig heißt es UG (haftungsbeschränkt) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), nicht UGmbH. (sry musste ich nun mal sagen;). Stammkapital soll natürlich entsprechend hoch sein, da Gründungskosten davon meist getragen werden, auch sonstige Anschaffungen. --Eber-Jimmy 02:31, 2. Aug. 2010 (CEST)

Businessplan

Das A und O jedes geschäftlichen Unternehmens ist ein Businessplan. Hgb