Mittelfranken/Plakatierungsverordnungen

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Nach wie vor ist Plakatwerbung ein wichtiger Teil des Wahlkampfes. Plakate darf man aber nicht einfach überall anbringen, denn es gibt diverse Verordnungen dazu. Viele Gemeinden haben eigenen Regelungen, die sich zum Teil stark von einander unterscheiden. Was in der einen Gemeinde erlaubt oder sogar gewünscht ist, kann im "Nachbardorf" schon verboten sein. Wir haben für die Bundestagswahl 2021 die Plakatierung bei allen Städten, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, usw. zentral angefragt, damit das nicht jeder, der uns bei der Plakatierung unterstützen will, separat tun muss. Aufgrund der Vielzahl an verschiedenen Regelungen und weil noch nicht alle Antworten eingegangen sind, ist die Liste derzeit noch in der Entstehungsphase. Wenn also bei einer für dich interessanten Kommune noch keine Informationen vorhanden sind, schau in ein paar Tagen nochmal vorbei oder wende dich an CptS (josef.reichardt@piraten-niederbayern.de).

Allgemeine Plakatierungsrichtlinien

Wie gesagt, haben die meisten Kommunen eigene Plakatierungsverordnungen in denen geregelt wird, was erlaubt ist und was nicht. Im Allgemeinen lassen sich folgende Punkte zusammenfassen, die man immer beachten sollte (im Zweifel gilt aber natürlich die lokale Plakatierungsverordnungen).

  1. Prüfe in der folgenden Liste, ob die Plakatierung bei der Gemeinde angemeldet ist.
  2. Beachte, ob die Gemeinde Plakatwände bereitstellt oder ob zusätzlich oder stattdessen auch anderweitig plakatiert werden darf. Achte dabei auch auf das erlaubte Plakatformat, die Anzahl und ob in dem Ort gewisse Bereiche/Straßen nicht plakatiert werden dürfen.
  3. Grundsätzlich nicht an Ampeln, Brückengeländern, Bushäuschen (oder Ähnliches) und Verkehrszeichen (ausgenommen sind Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr, z. B. Parkplatzschilder).
  4. Um Wahllokale darf in einem Umkreis von 50 Meter keine Wahlwerbung angebracht werden.
  5. Achte immer darauf, dass Verkehrsteilnehmer in keiner Weise behindert werden oder deren Sicht beeinträchtigt wird.
  6. Auch wenn manche Gemeinden das explizit erlauben, ist von einer Plakatierung an Bäumen abzusehen, da diese zu Schäden an der Rinde des Baumes führen kann.
  7. Plakate dürfen im Normalfall ausschließlich innerhalb geschlossener Ortschaften angebracht werden. Ausnahmen sind der Liste unten beim jeweiligen Landkreis zu entnehmen.
  8. Private Gebäude, Gartenzäune, Lampen, etc. sind selbstverständlich nicht bzw. nur nach vorheriger (schriftlicher) Genehmigung zu verwenden.
  9. Während der Wahlkampfzeit sollten alle Plakate in regelmäßigen Abständen immer wieder kontrolliert und beschädigte Plakate repariert, ausgetauscht oder entfernt werden.
  10. Plakate sollten grundsätzlich so schnell wie möglich nach der Wahl abgehängt werden. Von Kommune zu Kommune gibt es hier unterschiedliche Vorschriften von 1 Tag bis hin zu mehreren Wochen, also: Je früher, desto besser.
  11. Großplakate (Bauzaunbanner/Wesselmänner) müssen immer mit der Gemeinde abgesprochen werden.

Außerdem ist folgende Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu beachten: Datei:Bek IMS vom 130213 - IC2-2116 1-0.pdf

Verordnungen

Solltest du dich für einen Ort interessieren, von dem noch keine Antwort vorliegt oder noch Infos fehlen, wende dich am besten direkt an die Ortsverwaltung. Sollte bereits ein E-Mail-Verkehr bestehen, kannst du auch gerne eine Anfrage an lukas.kueffner@piraten-mfr.de senden, dann wird diese weitergeleitet.


Regierungsbezirk Mittelfranken

Ort Internet E-Mail Antwort erhalten Zeitraum Plakatwand Plakatierung an Laternen usw. Plakate pro Plakatwand oder Ort Maximale Größe Sonstiges Dokumente
Kreisfreie Stadt Ansbach http://www.ansbach.de/ mailto:stadt@ansbach.de Datei:BzTW23 Ansbach.pdf
Kreisfreie Stadt Erlangen http://www.erlangen.de/ mailto:poststelle@stadt.erlangen.de Jeder Aufstell- und Befestigungsort kann nur mit einem Plakatträger belegt werden. An einigen Plätzen dürfen keine Plakate angebracht werden, siehe Dokument. An Straßenbeleuchtungsmasten ist das Befestigen von Plakaten untersagt, Ausnahmen davon sind der Anlage 2 zu entnehmen. Datei:BzTW23 Erlangen.pdf, Datei:BzTW23 Erlangen Anlage1.pdf, Datei:BzTW23 Erlangen Anlage2.pdf
Kreisfreie Stadt Fürth http://www.fuerth.de/ mailto:buergerinfo@fuerth.de Datei:BzTW23 Fuerth.pdf, Datei:BzTW23 Fuerth Vollzugsrichtlinie.pdf, Datei:BzTW23 Fuerth Infostaende Auflagen und Bedingungen.pdf, Datei:BzTW23 Fuerth Lautsprecherwerbung.pdf
Kreisfreie Stadt Nürnberg http://www.nuernberg.de/ mailto:poststelle@stadt.nuernberg.de Insgesamt 500 DIN A0 Plakatierung muss beantragt und die Plakate mit entsprechenden Aufklebern gekennzeichnet werden. Der Antrag ist zu gegebener Zeit auf der Homepage des Liegenschaftsamtes zu finden.
Kreisfreie Stadt Schwabach https://www.schwabach.de/ mailto:info@schwabach.de Ja 25.08-15.10 Nein Ja Insgesamt 100 Standorte (max. Dreieckständer) DIN A0 Plakatierung muss beantragt und die Plakate mit entsprechenden Aufklebern gekennzeichnet werden. Zusätzlich können 3 Bauzaunbanner beantragt werden. Datei:BzTW23 Schwabach.pdf
Landkreis Ansbach (außerhalb geschlossener Ortschaften) https://www.landkreis-ansbach.de/ mailto:poststelle@landratsamt-ansbach.de Plakatierung außerorts sollte generell unterbleiben. Ausnahmen müssen für Staatsstraßen und Bundesstraßen beim Staatlichen Bauamt bzw. für Kreisstraßen bei der Tiefbauverwaltung des jeweiligen Landkreises beantragt werden.
Markt Arberg http://www.arberg.de/ mailto:poststelle@arberg.de DIN A1 Plakate müssen mit Aufklebern gekennzeichnet werden. Aufkleber sind in der LGS, bei Bedarf bitte melden. Datei:BzTW23 Arberg-Aufkleber.pdf
Gemeinde Aurach http://www.aurach.de/ mailto:info@aurach.de DIN A0 Datei:BzTW23 Aurach.pdf
Markt Bechhofen http://www.markt-bechhofen.de/ mailto:rathaus@bechhofen.com Ja Ab 6 Wochen vor der Wahl bis 16.06 Nein Ja Es darf zu keinen Beeinträchtigungen der Fußgänger und des Straßenverkehrs sowie Einschränkungen des Sichtbereichs für Kraftfahrer, insbesondere in den Einmündungsbereichen, kommen. Die Schilder dürfen nicht reflektieren. Der Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit, Konstruktion und statischer Beanspruchung (Windlast) den einschlägigen Vorschriften entsprechen und müssen regelmäßig daraufhin geprüft werden. Öffentliche Standflächen dürfen nicht beschädigt werden und müssen nach dem Entfernen der Plakattafeln wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Bei Beanstandungen durch den Markt Bechhofen, die schriftlich oder auch telefonisch erfolgen können, müssen die Werbeträger umgehend, spätestens nach 4 Tagen, beseitigt werden. Mit der Plakatierung darf frühestens 6 Wochen vor der Bezirkswahl begonnen werden. Die Entfernung sämtlicher Plakattafeln hat bis spätestens 16.10.2023 zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass in dem Bereich um den Kreisverkehr in Bechhofen (Plärrer) sowie an Schulen, Kindergärten und Bushaltestellen das Plakatieren verboten ist.
Gemeinde Burgoberbach http://www.burgoberbach.de/ mailto:poststelle@burgoberbach.de Plakatierung an den Hauptstraßen der Gemeinde Burgoberbach muss mit dem Landratsamt Ansbach abgestimmt werden.
Markt Colmberg http://www.colmberg.de/ mailto:info@colmberg.de Plakatständer DIN A0 Plakatierung wurde an Gehwegen entlang der Staatsstraße 2250 genehmigt, siehe Dokument. Datei:BzTW23 Colmberg.pdf
Markt Dietenhofen http://www.dietenhofen.de/ mailto:poststelle@dietenhofen.de
Große Kreisstadt Dinkelsbühl http://www.dinkelsbuehl.de/ mailto:info@dinkelsbuehl.de DIN A0 Plakatierung muss beantragt werden. Keine Plakate in der Altstadt. Die Distanz zu den Altstadttoren muss gewahrt werden (siehe Dokument). Plakate dürfen nicht an Straßenschildern befestigt werden. Datei:BzTW23 Dinkelsbuehl Antrag.pdf, Datei:BzTW23 Dinkelsbuehl Auflagen Plakatierung Altstadttore.pdf
Markt Dürrwangen http://www.duerrwangen.de/ mailto:info@duerrwangen.de 1 Plakat je Ortsteil DIN A0 Ergänzende Informationen können ebenfalls über das Landratsamt Ansbach in Erfahrung gebracht werden.
Stadt Feuchtwangen http://www.feuchtwangen.de/ mailto:info@feuchtwangen.de Ja Ab dem 26.08 8 Uhr Nein Ja Die Plakate sind an Laternen/Brückengeländer etc. mit Kabelbinder o.ä. anzubringen. Ein Metalldraht ist nicht gestattet. Das Anbringen an Bäumen oder Verkehrsschildern ist nicht gestattet. Zusätzlich dürfen Großflächenplakaten/Bauzaunbanner/Wesselmänner aufgestellt werden. Ein Plakat pro Partei/Wählergruppe pro Standort (siehe Dokumente), maximal 12m². Auf den entsprechenden Flächen für Großflächenplakate dürfen keine (weiteren) Standardplakate angebracht werden. Datei:WahlwerbungWesselmännerBauAkademie.pdf, Datei:WahlwerbungWesselmännerDinkelsbühlerstr.pdf, Datei:WahlwerbungWesselmännerSchulzentrum.pdf
Markt Flachslanden http://www.flachslanden.de/ mailto:poststelle@flachslanden.de Ja Plakatierung muss beim Staatlichen Bauamt Ansbach (Würzburger Landstraße 22, 91522 Ansbach) beantragt werden und ist nur nach Genehmigung nur in der Ansbacher Straße, Bad Windsheimer Straße und Neustetter Straße möglich.
Stadt Heilsbronn http://www.heilsbronn.de/ mailto:rathaus@stadt-heilsbronn.de
Stadt Herrieden http://www.herrieden.de/ mailto:mail@herrieden.de DIN A0 Für Großplakate müssen die Standorte der Gemeinde im Vorfeld zur Genehmigung mitgeteilt werden. https://www.herrieden.de/media/seiten-stadt/pdf/satzungen/oeffentlicherraum/gestaltung/2019_plakatierungsverordnung.pdf
Gemeinde Langfurth https://langfurth.de/ mailto:poststelle@langfurth.de Ja 6 Wochen Nein Ja DIN A0 Nicht entlang der Hauptstraße Datei:BzTW23 Langfurth Auflagen.pdf
Markt Lehrberg https://www.lehrberg.de/ mailto:poststelle@lehrberg.de DIN A0
Stadt Leutershausen https://www.leutershausen.de/ mailto:stadt@leutershausen.de DIN A1 Die beiden historischen Tortürme in Leutershausen sind von Plakaten freizuhalten.
Markt Lichtenau https://www.markt-lichtenau.de/ mailto:poststelle@markt-lichtenau.de Ja Nein Ja DIN A1 Plakate dürfen nicht an blauen Laternen entlang der Ansbacher

Straße, An der Brücke und entlang der Kreisstraße zur Roggenberg-Siedlung sowie an den blauen Straßenlaternen in den Ortsteilen Schlauersbach, Wattenbach und Unterrott- mannsdorf befestigt werden. Auflagen aus Dokument beachten!

Datei:BzTW23 Lichtenau.pdf
Stadt Merkendorf http://www.merkendorf.de/ mailto:stadt@merkendorf.de DIN A1 Keine Plakatierung in der gesamten Altstadt einschließlich Stadtmauer- und Stadtgrabenbereich, an den historischen, gusseisernen Straßenlaternen, in der Grünanlage an der Hauptstraße/St.2220 bei der Einmündung in die B 13 und an den „Herzlich Willkommen“-Schildern an den Ortseingängen Datei:BzTW23 Merkendorf.pdf
Gemeinde Neuendettelsau https://www.neuendettelsau.eu/ mailto:rathaus@neuendettelsau.eu DIN A0 Zur Anbringung an Laternenmasten darf kein Draht verwendet werden. Datei:BzTW23 Neuendettelsau.pdf
Gemeinde Oberdachstetten http://www.oberdachstetten.de/ mailto:poststelle@oberdachstetten.de DIN A1 Datei:BzTW23 Oberdachstetten.pdf
Gemeinde Petersaurach http://www.petersaurach.de/ mailto:rathaus@petersaurach.de Insgesamt 50 DIN A1 Plakatierung muss kostenpflichtig (50 €) beantragt werden (mailto:wahlen@peteraurach.de) Datei:BzTW23 Petersaurach Antrag.pdf, Datei:BzTW23 Petersaurach.pdf
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber https://www.rothenburg.de/ mailto:stadt@rothenburg.de Ja 25.08-16.10.2023 Nein Ja DIN A0 In der Altstadt (innerhalb der Stadtmauer) ist zur Wahrung des historischen Ortsbildes jegliche Werbung untersagt. Außerhalb der Altstadt ist die Aufstellung von Werbeträgern reglementiert. Um eine ungewollte Häufung von Werbeträgern zu vermeiden, bitten wir um einen Abstand von mindestens 50 Meter zum nächsten eigenen Werbeträger einzuhalten. Bei der Befestigung von Werbetafeln an Lichtmasten u. ä. bitten wir darauf zu achten, dass kein rostiger oder scharfkantiger Draht verwendet wird, da dies, wie die Vergangenheit gezeigt hat, zu Schäden an den Lichtmasten führen kann. Datei:BzTW23 Rothenburg ob der Tauber.pdf
Gemeinde Sachsen b.Ansbach http://www.sachsen-b-ansbach.de/ mailto:gemeinde@sachsen-b-ansbach.de
Gemeinde Schnelldorf http://www.schnelldorf.de/ mailto:poststelle@schnelldorf.de 10 Plakate DIN A1 Einige Ausnahmen sind im Dokument erwähnt. Im örtlichen Gemeindeblatt kann Anzeigenwerbung geschaltet werden Datei:BzTW23 Schnelldorf.pdf
Markt Schopfloch https://www.schopfloch-mittelfranken.de/ mailto:poststelle@schopfloch-mittelfranken.de DIN A0 Datei:BzTW23 Schopfloch.pdf
Stadt Wassertrüdingen http://www.wassertruedingen.de/ mailto:poststelle@stadt-wassertruedingen.de DIN A1 Datei:BzTW23 Wassertruedingen.pdf
Stadt Windsbach http://www.windsbach.de/ mailto:poststelle@windsbach.de
Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber (Adelshofen, Gebsattel, Geslau, Insingen, Neusitz, Ohrenbach, Steinsfeld, Windelsbach) http://www.vg-rothenburg.de/ mailto:poststelle@vg-rothenburg.de DIN A0 Plakatierung nur in den Ortsdurchfahrten. Datei:BzTW23 VG Rothenburg Tauber.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst (Buch a.Wald, Diebach, Dombühl, Schillingsfürst, Wettringen, Wörnitz) http://www.schillingsfuerst.de/ mailto:stadt@schillingsfuerst.de Ja Abplakatierung bis 3 Tage nach der Wahl DIN A1 nur an den Ortsstraßen und im Ortsbereich Datei:BzTW23 Schillingsfuerst.pdf, Datei:AuflagenSchillingfürst.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Weihenzell (Bruckberg, Rügland, Weihenzell) https://www.weihenzell.de/ mailto:poststelle@vg-weihenzell.de DIN A1
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf (Ornbau, Weidenbach) https://www.weidenbach-triesdorf.de/ mailto:verwaltung@weidenbach-triesdorf.de Insgesamt 5 Standorte mit je 2 Plakaten; Je Ortsteil aber nur 1 Standort DIN A1 Plakatierung muss beantragt und die Plakate mit entsprechenden Aufklebern gekennzeichnet werden.
Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst (Burk, Dentlein a.Forst, Wieseth) https://www.dentlein.de/ mailto:info@dentlein.de DIN A0 Genehmigung muss eingeholt werden
Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten (Mönchsroth, Weiltingen, Wilburgstetten) http://www.wilburgstetten.de/ mailto:info@wilburgstetten.de DIN A0 Möglichen Standorte für Großplakate (Flurnummern 930/0 und 1078/0) sind dem Dokument zu entnehmen. Datei:BzTW23 Wilburgstetten.pdf, Datei:BzTW23 Wilburgstetten Standort 1.pdf, Datei:BzTW23 Wilburgstetten Standort 2.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg (Ehingen, Gerolfingen, Röckingen, Unterschwaningen, Wittelshofen) https://vg-hesselberg.de/ mailto:poststelle@vg-hesselberg.de Ja Ab sofort bis 1 Woche nach Wahl In Wittelshofen Nicht in Wittelshofen 5 je Ortschaft DIN A0 In Wittelshofen steht im Bereich der Sulzachbrücke eine Plakatwand. Eine Plakatierung darf nur auf dieser Plakatwand erfolgen. In der Ortschaft Unterschwaningen gilt im Kreuzungsbereich der Straßen Ansbacher Straße, Gunzenhäuser Straße, Hauptstraße und Markgrafenstraße Plakatierverbot.
Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach (Mitteleschenbach, Wolframs-Eschenbach) http://www.wolframs-eschenbach.de/ mailto:rathaus@wolframs-eschenbach.de 10 je Gemeinde DIN A1 in Mitteleschenbach; DIN A0 in der Stadt Wolframs-Eschenbach Keine Plakatierung an historischen Straßenlampen sowie Verkehrszeichen. Außerdem keine Plakatierung in der Altstadt und im Bereich des „Oberen Tores“ und „Unteren Tores“. Datei:BzTW23 Wolframs Eschenbach.pdf
Landkreis Erlangen-Höchstadt (außerhalb geschlossener Ortschaften) https://www.erlangen-hoechstadt.de/ mailto:poststelle@erlangen-hoechstadt.de Keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften
Gemeinde Adelsdorf http://www.adelsdorf.de/ mailto:gemeinde@adelsdorf.de DIN A1 Plakatierung muss angemeldet werden: mailto:verkehrswesen@adelsdorf.de, Werbeträger dürfen nicht an Verkehrszeichen angebracht werden. Werbeträger dürfen nicht an schwarz gestrichenen Laternenmasten im Bereich des Marktplatzes Adelsdorf, Hauptstraße, Erlanger Straße, Neuhauser Hauptstraße und Schloßstraße angebracht werden. Werbeanlagen die in unmittelbarer Nähe zur Kreisstraße/Staatsstraße und Bundesstraße aufgestellt werden sollen, bedürfen der gesonderten Erlaubnis des Landratsamtes Erlangen- Höchstadt. Datei:BzTW23 Adelsdorf.pdf
Stadt Baiersdorf http://www.baiersdorf.de/ mailto:rathaus@baiersdorf.de Insgesamt 40 (Doppelplakate werden als 2 Stück gewertet) DIN A0 Keine Plakatierung an Straßenlaternen. Zusätzlich wurden Bauzaunbanner genehmigt. Datei:BzTW23 Baiersdorf.pdf
Gemeinde Bubenreuth http://www.bubenreuth.de/ mailto:info@bubenreuth.de DIN A0 Die Werbeträger müssen allseits abgerundete Kanten haben. Datei:BzTW23 Bubenreuth.pdf, Datei:BzTW23 Bubenreuth Beiblatt Plakatierung Kreuzung Hauptstraße.pdf
Markt Eckental http://www.eckental.de/ mailto:markt@eckental.de Insgesamt 150 DIN A0 Plakatierung muss mindestens 2 Wochen vorher beantragt werden. Datei:BzTW23 Eckental.pdf
Gemeinde Hemhofen http://www.hemhofen.de/ mailto:gemeinde@hemhofen.de
Markt Heroldsberg http://www.heroldsberg.de/ mailto:gemeinde@heroldsberg.de 20 im Hauptort; je 5 in Groß- und Kleingeschaidt DIN A0 Plakate müssen mit Aufklebern gekennzeichnet werden. Aufkleber sind in der GS, bei Bedarf bitte melden. Großflächenplakate können zusätzlich beantragt werden. Datei:BzTW23 Heroldsberg-Aufkleber.pdf
Stadt Herzogenaurach http://www.herzogenaurach.de/ mailto:rathaus@herzogenaurach.de
Stadt Höchstadt a.d.Aisch https://www.hoechstadt.de/ mailto:stadt@hoechstadt.de DIN A0 Plakatierung muss beantragt werden. Datei:BzTW23 Hoechstadt Aisch Antrag.pdf
Gemeinde Kalchreuth http://www.kalchreuth.de/ mailto:gemeinde@kalchreuth.de 1 Plakat DIN A1 Die Plakate sind mit Klammern anzubringen und dürfen nicht geklebt werden. Datei:BzTW23 Kalchreuth.pdf
Gemeinde Möhrendorf http://www.moehrendorf.de/ mailto:internet1@moehrendorf.de DIN A0 Datei:BzTW23 Moehrendorf.pdf
Gemeinde Röttenbach http://www.roettenbach-erh.de/ mailto:gemeinde@roettenbach-erh.de DIN A1 Datei:BzTW23 Roettenbach Erh.pdf
Markt Wachenroth http://www.wachenroth.de/ mailto:info@wachenroth.de
Markt Weisendorf http://www.weisendorf.de/ mailto:markt@weisendorf.de Insgesamt 30 DIN A1 Plakatierung nur an den Ortsdurchfahrten (Staatsstraße 2259 und 2263) Datei:BzTW23 Weisendorf.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a.d.Aisch (Gremsdorf, Lonnerstadt, Mühlhausen, Vestenbergsgreuth) http://www.vg-hoechstadt.de/ mailto:poststelle@vg-hoechstadt.de Ja Ab dem 28.08.2023 DIN A1 Für die Zeit zur Plakatierung der Landtags- und Bezirkstagswahl im Oktober finden die Plakatierungsverordnungen keine Anwendung. Wir gestatten das Plakatieren ab dem 28.08.2023 mit bis zu 10 Plakattafeln pro Gemeinde. Bitte das angehängte Schreiben beachten. Datei:BzTW23 Hoechstadt.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal (Aurachtal, Oberreichenbach) https://www.aurachtal.de/ mailto:gemeinde@aurachtal.de 8 in Aurachtal, 5 in Oberreichenbach DIN A0 Plakatierung muss beantragt werden Datei:BzTW23 Aurachtal.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth (Buckenhof, Marloffstein, Spardorf, Uttenreuth) http://www.vg-uttenreuth.de/ mailto:vg@uttenreuth.de
Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf (Großenseebach, Heßdorf) http://www.hessdorf.de/ mailto:info@hessdorf.de DIN A0 Datei:BzTW23 Hessdorf.pdf, Datei:BzTW23 Strassenbauamt Nuernberg.pdf
Landkreis Fürth (außerhalb geschlossener Ortschaften) http://www.landkreis-fuerth.de/ mailto:landrat@lra-fue.bayern.de Keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften
Markt Ammerndorf http://www.ammerndorf.de/ mailto:rathaus@ammerndorf.de Insgesamt 25 Plakatierung muss spätestens 14 Tage vorher beantragt werden. Datei:BzTW23 Ammerndorf.pdf, Datei:BzTW23 Ammerndorf Antrag.pdf
Markt Cadolzburg http://www.cadolzburg.de/ mailto:markt@cadolzburg.de DIN A0 Plakatierung muss 14 Tage vorher beantragt werden. Datei:BzTW23 Cadolzburg Antrag.pdf, Datei:BzTW23 Cadolzburg Auflagen.pdf, Datei:BzTW23 Cadolzburg Verordnung.pdf
Gemeinde Großhabersdorf http://www.grosshabersdorf.de/ mailto:info@grosshabersdorf.de Insgesamt 15 Plakatständer DIN A1 Plakatierung nur innerhalb der Ortsdurchfahrt Großhabersdorf. Zusätzlich dürfen 2 Großraumplakate aufgestellt werden, siehe Lageplan. Datei:BzTW23 Grosshabersdorf.pdf, [[Datei:BzTW23_Grosshabersdorf_Lageplan_Grossraumwahlplakate.pdf]
Stadt Langenzenn http://www.langenzenn.de/ mailto:stadt@langenzenn.de DIN A0 Weitere Infos folgen. Datei:BY-PV90579.pdf
Stadt Oberasbach http://www.oberasbach.de/ mailto:stadt@oberasbach.de DIN A1 An Kreuzungen und Einmündungen nur ein Plakatständer pro Partei, im Ortszentrum ausschließlich an den Litfaßsäulen, zum Ortszentrum zählen die gesamte Fußgängerzone und die Parkplätze an der Hochstraße und an der Kurt-Schuhmacher-Straße Datei:BzTW23 Oberasbach.pdf
Gemeinde Puschendorf http://www.puschendorf.de/ mailto:gemeinde@puschendorf.de Ja Nein Ja 15 Werbeträger DIN A1 Sondernutzungserlaubnis bezieht sich auf Gemeindestraßen in Puschendorf und auf die Kreisstraße (Fürther Straße und Neustädter Straße) Datei:PlakatierungsverordnungPuschendorf.pdf, Datei:AuflagenundBedingungenPuschendorf.pdf, Datei:PlakatierungsgenehmigungPuschendorf.pdf
Markt Roßtal http://www.rosstal.de/ mailto:markt@rathaus.rosstal.de Insgesamt 100 DIN A1 Ein Antrag auf Genehmigung der Plakatierung ist spätestens 8 Tage vor Beginn der Plakatierung schriftlich oder per E-Mail an mailto:standesamt@rathaus.rosstal.de zu stellen. Es ist Verantwortlicher mit Name und Telefonnummer dem Markt Roßtal unter der Telefonnummer 09127/9010-444 zu benennen. Im Kreisverkehr Pelzleinstraße, Nürnberger Straße, Untere Bahnhofstraße und Fürther Straße sowie in allen Verkehrsinseln und Fahrbahntrennstreifen ist das Plakatieren aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs untersagt.
Stadt Stein http://www.stadt-stein.de/ mailto:info@stadt-stein.de Komplizierte Regelung, siehe Dokument DIN A1 Bei den Plakatierungen entlang der B 14 sind zusätzlich die Vorgaben des Staatl. Bauamtes zu beachten. In einigen Bereichen darf nicht plakatiert werden, siehe Dokument. Datei:BY-PV90547.pdf
Markt Wilhermsdorf http://www.markt-wilhermsdorf.de/ mailto:rathaus@markt-wilhermsdorf.de DIN A0 An Brückengeländern sowie am Laternenmast Nr. 222 vor dem Rathaus dürfen keine Wahlplakate angebracht werden. Angaben vorbehaltlich der Beschlussfassung unseres Gemeinderats (7.5.2021).
Stadt Zirndorf http://www.zirndorf.de/ mailto:stadt@zirndorf.de 150 Plakate erlaubt DIN A0 Beantragung erforderlich, 50 Meter um Kirchen und Friedhöfe freihalten Datei:BzTW23 Zirndorf.pdf, Datei:BzTW23 Zirndorf Antrag.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn (Seukendorf, Veitsbronn) https://vg-veitsbronn-seukendorf.de/ mailto:gemeinde@veitsbronn.de 60 in Veitsbronn; 30 in Seukendorf DIN A0 Datei:BzTW23 Veitsbronn Genehmigung.pdf, Datei:BzTW23 Veitsbronn Seukendorf Genehmigung.pdf, Datei:BzTW23 Veitsbronn Antrag.pdf, Datei:BzTW23 Veitsbronn Plakatierungsrichtlinien.pdf, Datei:BzTW23 Veitsbronn Anlage 1.pdf, Datei:BzTW23 Veitsbronn Anlage 2.pdf, Datei:BzTW23 Veitsbronn Seukendorf Plakatierungsrichtlinien.pdf, Datei:BzTW23 Veitsbronn Seukendorf Verordnung Anschlaege.pdf, Datei:BzTW23 Veitsbronn Verordnung Anschlaege.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach (Obermichelbach, Tuchenbach) http://www.obermichelbach.de/ mailto:vg@obermichelbach.de DIN A1 Die Plakatierung muss beantragt werden. Die Gebühren für eine Plakatierungsgenehmigung belaufen sich auf € 47,50. Datei:BY-PV90587.pdf
Landkreis Nürnberger Land (außerhalb geschlossener Ortschaften) https://www.nuernberger-land.de/ mailto:poststelle@nuernberger-land.de Keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften
Stadt Altdorf b.Nürnberg http://www.altdorf.de/ mailto:stadt@altdorf.de
Gemeinde Burgthann http://www.burgthann.de/ mailto:info@burgthann.de Ja Ab 6 Wochen vor der Wahl, unverzügliche Beseitigung nach der Wahl Nein Ja Insgesamt 30 DIN A0 Im Bereich des Rathausplatzes dürfen keine Plakate angebracht werden, während der Wahlzeit in und an Gebäuden, in denen sich Wahlräume befinden, sowie unmittelbar vor dem Zugang auch nicht. Wahllokale sind in Dokument aufgeführt. Datei:BzTW23 Burgthann.pdf, Datei:WahllokaleBurgthann.pdf
Markt Feucht http://www.feucht.de/ mailto:poststelle@feucht.de 5 Plakatständer DIN A1 Plakatierung muss angemeldet werden. Plakatständer bzw. Plakattafeln dürfen nur an Straßenlampen angebracht werden. Dabei gibt es Ausnahmen, siehe Dokument. Datei:BzTW23 Feucht.pdf, Datei:BzTW23 Feucht Formular.pdf
Stadt Hersbruck http://www.hersbruck.de/ mailto:stadt@hersbruck.de DIN A1 Die Plakatierung muss mindestens eine Woche vorher angemeldet werden. Keine Plakatierung in der Altstadt, siehe Dokument. Plakate müssen Bodenkontakt haben. Außerhalb des freigegebenen Zeitraums kann eine gebührenpflichtige Plakatierung für 25 € beantragt werden. Datei:BzTW23 Hersbruck.pdf
Gemeinde Kirchensittenbach http://www.kirchensittenbach.de/ mailto:info@kirchensittenbach.de Ja "im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Wahl" Nein Ja Das schreiben des Innenministeriums ist zu beachten Datei:IMSWahlwerbung.pdf
Stadt Lauf a.d.Pegnitz http://www.lauf.de/ mailto:info@lauf.de Am Marktplatz darf nur 1 Plakat pro Partei aufgehängt werden. DIN A1 Auf der Wasserbrücke dürfen keine Plakate angebracht werden.
Gemeinde Leinburg http://www.leinburg.de/ mailto:gemeinde@leinburg.de Insgesamt 30; max. je 4 pro Ortsdurchfahrt DIN A1 Datei:BzTW23 Leinburg.pdf
Markt Neuhaus a.d.Pegnitz http://neuhaus-pegnitz.de/ mailto:info@neuhaus-pegnitz.de Insgesamt 6 DIN A0 Bei den Ortsdurchfahrten in Neuhaus a.d. Pegnitz handelt es sich um die Staatsstraßen St 2162 und 2163 sowie um die Kreisstraße LAU 17, für die das Landratsamt Nürnberger Land bzw. das Staatliche Bauamt Nürnberg zuständig sind. Datei:BzTW23 Neuhaus.pdf
Gemeinde Neunkirchen a.Sand http://www.neunkirchen-am-sand.de/ mailto:gemeinde.neunkirchen@neunkirchen-am-sand.de DIN A0 Keine Plakatierung an Verkehrszeichen. Die Plakatierung soll mit den zuständigen Fachbehörden (bei Staatsstraßen: Staatliches Bauamt Nürnberg; bei Kreisstraßen: Tiefbauamt des Landratsamtes Nürnberger Land) abgestimmt werden.
Gemeinde Ottensoos http://www.ottensoos.de/ mailto:info@ottensoos.de Ja 6 Wochen vor Wahl Nein Ja DIN A0 Datei:WahlwerbungauföffentlichenStraßen.pdf
Gemeinde Pommelsbrunn https://www.pommelsbrunn.de/ mailto:info@pommelsbrunn.de DIN A1 Die Plakatierung muss mindestens eine Woche vorher schriftlich (Post oder Mail) unter Nennung der geplanten Anzahl angezeigt werden. Die Plakate sollten grundsätzlich nur „hängend“ befestigt werden.
Gemeinde Reichenschwand http://www.reichenschwand.de/ mailto:gemeinde@reichenschwand.de Ja 25.08 bis 09.10.2023 Nein Ja Insgesamt 4 Plakatständer DIN A1 Plakatierung begrenzt auf höchsten 10 Stück für eine Wahl.

Sonstige Plakatierungen gehen nur mit 4 Plakaten.

Datei:BzTW23 Reichenschwand.pdf
Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz http://www.roethenbach.de/ mailto:poststelle@roethenbach.de DIN A0
Gemeinde Rückersdorf http://www.rueckersdorf.de/ mailto:info@rueckersdorf.de DIN A0 Datei:BzTW23 Rueckersdorf.pdf
Markt Schnaittach http://www.schnaittach.de/ mailto:info@schnaittach.de
Gemeinde Schwaig b.Nürnberg http://www.schwaig.de/ mailto:info@schwaig.de Ja 25.08 bis 14.10 Nein Ja Insgesamt 20 Plakate (doppelseitig) DIN A0 Plakate sind ausschließlich innerhalb der straßenverkehrsrechtlichen Ortsdurchfahrt aufzustellen. Datei:BzTW23 Schwaig.pdf
Gemeinde Schwarzenbruck http://www.schwarzenbruck.de/ mailto:gemeinde@schwarzenbruck.de Für die Plakatierungsgenehmigung werden noch Informationen benötigt, siehe Dokument. Datei:BzTW23 Schwarzenbruck.pdf
Gemeinde Simmelsdorf http://www.simmelsdorf.de/ mailto:info@simmelsdorf.de
Gemeinde Winkelhaid http://www.winkelhaid.de/ mailto:buergerinfo@winkelhaid.de
Verwaltungsgemeinschaft Velden (Hartenstein, Velden, Vorra) https://www.vgvelden.de/ mailto:rathaus@velden.de DIN A0 In der Gemeinde Vorra (PLZ: 91247) ist im Bereich der Anwesen Hirschbacher Straße 1 sowie Hauptstraße 40 keine Wahlwerbung erwünscht. In Vorra sowie deren Ortsteilen (Düsselbach, Alfalter, Artelshofen) sind maximal jeweils 2 Wahlplakate zugelassen (Ortsbild). In der Gemeinde Hartenstein (PLZ 91235) ist bei Lungsdorf 8 an dessen Straßenbeleuchtung keine Wahlwerbung zugelassen, da es sich dort um Privatgrund handelt. Keine Plakatierung an Verkehrszeichen. Wahllokale: In der Stadt Velden: Musikhalle, Nürnberger Straße 10, 91235 Velden; In der Gemeinde Hartenstein: Kulturhalle, Höflaser Straße 3 a, 91235 Hartenstein; In der Gemeinde Vorra: Turnhalle, Am Schlosspark 19, 91247 Vorra
Verwaltungsgemeinschaft Happurg (Alfeld, Happurg) http://www.happurg.de/ mailto:info@happurg.de DIN A0
Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld (Engelthal, Henfenfeld, Offenhausen) https://www.henfenfeld.de/ mailto:info@vg-henfenfeld.de DIN A1
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (außerhalb geschlossener Ortschaften) https://www.kreis-nea.de/ mailto:poststelle@kreis-nea.de Keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften
Stadt Bad Windsheim http://www.bad-windsheim.de/ mailto:info@bad-windsheim.de
Markt Burghaslach http://www.burghaslach.de/ mailto:gemeinde@burghaslach.de DIN A0 Datei:BzTW23 Burghaslach.pdf, Datei:BzTW23 Burghaslach Anschlagtafeln.pdf
Gemeinde Dietersheim https://www.dietersheim.de/ mailto:gemeinde@dietersheim.de Ja Ab dem 25.08 Nein Ja DIN A1 Folgende Regeln sind zu beachten: Die Sicherheit des Verkehrs muss gewahrt werden. Deshalb sind Plakatständer außerhalb des Verkehrsraums für den Fahrverkehr aufzustellen. Sie dürfen Fußgänger nicht übermäßig behindern. Plakate dürfen keine amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen überdecken oder beeinträchtigen. Eine Behinderung des Fahrverkehrs ist in jedem Fall unzulässig. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden. Flächen oder Straßenlaternen die mit „Plakatieren verboten“ gekennzeichnet sind dürfen nicht verwendet werden. Zur Befestigung ist vorrangig Draht zu verwenden. Der Boden darf durch das Aufstellen von Werbeträgern nicht beschädigt werden, insbesondere dürfen keine Löcher gegraben werden. Außerhalb geschlossener Ortsdurchfahrten und Ortslage dürfen im Interesse der Verkehrssicherheit keine Werbungen angebracht werden. Es ist ein Ansprechpartner zu benennen der bei Angelegenheiten mit den Plakaten kontaktiert werden kann. Plakate zur Wahlwerbung dürfen maximal 6 Wochen vor Wahltermin, ab 25.08. angebracht werden und müssen zeitnah, nach dem Wahltag wieder beseitigt werden.
Markt Emskirchen http://www.emskirchen.de/ mailto:info@emskirchen.de DIN A0 Plakatierung muss angezeigt werden, siehe Dokument. Datei:BzTW23 Emskirchen.pdf
Markt Ipsheim http://www.ipsheim.de/ mailto:info@ipsheim.de DIN A0 Genehmigung notwendig, Gebühren für Anschläge: 16 € Datei:BzTW23 Ipsheim.pdf, Datei:BzTW23 Ipsheim Antrag.pdf
Markt Markt Erlbach http://www.markt-erlbach.de/ mailto:info@markt-erlbach.de
Stadt Neustadt a.d.Aisch http://www.neustadt-aisch.de/ mailto:stadt@neustadt-aisch.de Ja Ab 6 Wochen vor der Wahl Ja Nein DIN A1 Anschlagtafeln: Bamberger Straße beim Rondell (ggü. Hs.Nr. 61); Parkplatz „Nürnberger Tor“; Parkstraße / Mühlstraße bei der Bürgermeister-Vogel-Anlage ; Schnizzersweg bei der Fußgängerbrücke / Parkplatz „Zentrum“; Plärrer beim Kriegerdenkmal; Zusätzlich drei beweglichen Wahlplakatständern in den Stadtteilen Birkenfeld, Diebach, Eggensee, Herrnneuses, Hasenlohe, Kleinerlbach, Obernesselbach, Oberschweinach, Oberstrahlbach, Schauerheim, Schellert, Unternesselbach, Unterschweinach, Unterstrahlbach sowie im Gewerbegebiet „Kleinerlbach“. Die Zahl „drei“ bezieht sich auf max. drei Standorte. Die Plakatständer dürfen nicht an oder um Rohrpfosten von Verkehrszeichen oder Ampelanlagen angebracht werden - Ausnahme: Haltverbotszeichen. Auch dürfen keine Sichtdreiecke von Straßeneinmündungen oder -kreuzungen verdeckt sowie der Fußgängerverkehr behindert werden. Datei:BzTW23 NeustadtAisch.pdf
Markt Obernzenn http://www.obernzenn.de/ mailto:info@obernzenn.de DIN A1 Datei:BzTW23 Obernzenn.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld (Langenfeld, Markt Bibart, Markt Taschendorf, Oberscheinfeld, Scheinfeld, Sugenheim) https://www.vgem-scheinfeld.de/ mailto:info@vgem.scheinfeld.de DIN A0 Keine Plakate an Verkehrszeichen und vor dem Rathaus in Scheinfeld (Hauptstraße 1 und 3). Bei Wahlwerbung vor den Ladengeschäften in der Hauptstraße in Scheinfeld ist ein Einvernehmen mit dem jeweiligen Ladenbesitzer zu erzielen.
Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim (Ergersheim, Gollhofen, Hemmersheim, Ippesheim, Markt Nordheim, Oberickelsheim, Simmershofen, Uffenheim, Weigenheim) https://www.uffenheim.de/ mailto:info@uffenheim.de Je Mitgliedsgemeinden und den dazugehörigen Ortsteilen 2 Plakatständer DIN A1 Im Markt Ippesheim ist die Plakatierung nur an den öffentlichen Anschlagtafeln möglich. Die Plakattafeln befinden sich in Ippesheim Ortsmitte Molkereistraße und an der Pferdeschwemme bei Hauptstraße Hs-Nr.: 25; in Bullenheim Richtung Gnötzheim in der Nähe vom Anwesen Hs-Nr.: 105 und in Herrnberchtheim Ortstmitte (bei Bushäuschen). https://www.uffenheim.de/fileadmin/Stadt_Uffenheim/Rathaus_und_Buergerservice/Politik/Satzungen_und_Verordnungen/Verordnung_ueber_das_Plakatieren_in_der_Stadt_Uffenheim_vom_22.11.07.pdf, Datei:BTW21 VG Uffenheim.pdf, Datei:BTW21 VG Uffenheim Mitgliedsgemeinden Ortsteile.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf (Hagenbüchach, Wilhelmsdorf) http://www.hagenbuechach.de/ mailto:info@hagenbuechach.de
Verwaltungsgemeinschaft Diespeck (Baudenbach, Diespeck, Gutenstetten, Münchsteinach) https://www.diespeck.de/ mailto:gemeinde@diespeck.de In Münchsteinach: 5 Plakate im Ortsbereich von Münchsteinach, je 2 Plakate in den Ortsteilen Abtsgreuth, Altershausen, Mittelsteinach und Neuebersbach; In Baudenbach: 5 Plakate im Ortsbereich von Baudenbach, je 2 Plakate in den Ortsteilen Frankenfeld, Hambühl, Höfen, Mönchsberg und Roßbach; DIN A0 Für Diespeck und Gutenstetten werden derzeit neue Plakatierungsverordnungen erarbeitet. Infos folgen.
Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld (Dachsbach, Gerhardshofen, Uehlfeld) http://www.vg-uehlfeld.de/ mailto:info@vg-uehlfeld.de Insgesamt 20 Plakate/Plakatständer in der VG DIN A0 Plakatierung muss angemeldet werden, einige ausgenommenen Gebiete sind im Dokument aufgezählt Datei:BzTW23 Uehlfeld.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim (Burgbernheim, Gallmersgarten, Illesheim, Marktbergel) http://www.burgbernheim.de/ mailto:info@burgbernheim.de DIN A0 In Burgbernheim und Illesheim ist die Plakatierung an lackierten und pulverbeschichteten Straßenlaternen nicht erlaubt
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn (Neuhof a.d.Zenn, Trautskirchen) https://www.vg-neuhof.de/ mailto:info@vg-neuhof.de DIN A1 Plakatwänden in der Industriestraße und Hauptstraße Datei:BzTW23 Neuhof Zenn.pdf
Landkreis Roth (außerhalb geschlossener Ortschaften) https://www.landratsamt-roth.de/ mailto:info@landratsamt-roth.de Ja Plakatierung ist nur innerhalb der Ortschaften erlaubt
Stadt Abenberg http://www.abenberg.de/ mailto:info@stadt-abenberg.de DIN A1 Plakate dürfen nur getackert werden. https://www.abenberg.de/de/buerger/rathaus/ortsrecht
Markt Allersberg http://www.allersberg.de/ mailto:info@allersberg.de DIN A1 Am historischen Marktplatz in Allersberg darf nicht plakatiert werden. Datei:BzTW23 Allersberg.pdf
Gemeinde Büchenbach http://www.buechenbach.de/ mailto:info@buechenbach.de 10 in Büchenbach-Ort; Je 2 in den Ortsteilen DIN A0 Der Verwaltung der Gemeinde ist eine verantwortliche Person mit Telefon-Nr. zu nennen. Der Altort von Büchenbach, d.h. der Rathausplatz (= Rother Straße im Bereich von Schwabacher Straße bis Abzweigung Schulgasse) und der Kreuzungsbereich Rother Straße / Breitenloher Straße ist von jeglicher Plakatierung ausgenommen. Das Anbringen von Plakaten/Schildern/Transparenten an gestrichenen Lichtmasten oder Kandelaberlaternen ist nicht gestattet. Plakate des gleichen Erlaubnisinhabers müssen mindestens 100 Meter - gerechnet nach allen Seiten - voneinander entfernt sein. Das Anbringen an Verkehrszeichenanlagen ist nicht gestattet. Datei:BzTW23 Buechenbach.pdf
Gemeinde Georgensgmünd http://www.georgensgmuend.de/ mailto:info@georgensgmuend.de DIN A1 Datei:BzTW23 Georgensgmuend.pdf
Stadt Greding http://www.greding.de/ mailto:info@greding.de DIN A0 Außerhalb der straßenverkehrsrechtlichen Ortsdurchfahrt dürfen keine Werbeanlagen aufgestellt werden. Die Werbeanlagen dürfen nicht an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht werden. Datei:BzTW23 Greding.pdf
Stadt Heideck http://www.heideck.de/ mailto:info@heideck.de DIN A0
Stadt Hilpoltstein http://www.hilpoltstein.de/ mailto:amt1@hilpoltstein.de DIN A0 Es gelten die Auflagen von Schweig, siehe Dokument. Datei:BzTW23 Schwaig.pdf, Datei:BzTW23 Hilpoltstein Plakatierungsregeln.pdf, Datei:BzTW23 Hilpoltstein Plakatierungsverbotszone.pdf, Datei:BzTW23 Hilpoltstein Plakatierungsverordnung.pdf
Gemeinde Kammerstein http://www.kammerstein.de/ mailto:info@kammerstein.de
Markt Schwanstetten http://www.schwanstetten.de/ mailto:markt@schwanstetten.de Ja Ab dem 27.08.2023 Ja Nein 1 DIN A1 Der Markt Schwanstetten hat im Ortsgebiet 6 Plakatwände errichtet. Auf den beigefügten Lageplan sind die genauen Orten angegeben. Pro Stellplatz können Sie 1 Plakat der Größe DIN A1 auf den zugewiesen Platz Nr. 9 ab Sonntag, den 27.08.2021 anbringen. Andere Plätze dürfen nicht belegt werden! Datei:BzTW23 Schwanstetten Lageplan Plakatwaende.pdf, Datei:BzTW23 Schwanstetten Plakatstaender.pdf, Datei:BzTW23 Schwanstetten Plakatierungsverordnung.pdf
Gemeinde Rednitzhembach http://www.rednitzhembach.de/ mailto:info@rednitzhembach.de
Gemeinde Röttenbach http://www.roettenbach.de/ mailto:info@roettenbach.de Die Piratenpartei darf auf den Plakattafeln auf Platz plakatieren. Ein Bauzaunbanner/Großflächenplakat kann zusätzlich beantragt werden. Datei:BzTW23 Roettenbach.pdf
Gemeinde Rohr http://www.rohr-mfr.de/ mailto:info@rohr-mfr.de DIN A0 Die Werbeanlagen sind ausschließlich innerhalb der straßenverkehrsrechtlichen Ortsdurchfahrt aufzustellen. Werbeanlagen die sich außerhalb dieser Grenzen befinden, werden von den Straßenmeistereien kostenpflichtig entfernt. Datei:BzTW23 Rohr Plakatständergenehmigung.pdf, Datei:BzTW23 Schwaig.pdf (Auflagen identisch zu denen in Schwaig)
Stadt Roth http://www.stadt-roth.de/ mailto:info@stadt-roth.de 1 je Plakattafel (27 Standorte) DIN A1 Plakatierung muss kostenpflichtig (4,29 € pro Plakat) beantragt werden. Datei:BzTW23 Roth.pdf
Stadt Spalt http://www.spalt.de/ mailto:poststelle@spalt.de Insgesamt 18; Im Altstadtbereicht 8; In den Ortsteilen je 2 (siehe Dokument) DIN A1 Plakate müssen mit Aufklebern gekennzeichnet werden. Aufkleber sind in der LGS, bei Bedarf bitte melden. Datei:BzTW23 Spalt.pdf
Markt Thalmässing http://www.thalmaessing.de/ mailto:info@thalmaessing.de DIN A1
Markt Wendelstein http://www.wendelstein.de/ mailto:info@wendelstein.de Ja sechs Wochen vor dem Wahltermin bis zwei Wochen danach Nein Ja 50 Plakatstandorte DIN A0 Plakatierung muss angemeldet werden. Zwischen zwei eigenen Anschlägen muss ein Mindestabstand von vier Laternen eingehalten werden. Keine Plakatierung im Altort, an der Schwabacher Straße im Bereich des Neuen Rathauses und außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Datei:BzTW23 Wendelstein.pdf, Datei:BTW21 Wendelstein Lageplan Ensemble Altort.pdf, Datei:BTW21 Wendelstein Lageplan NR.pdf
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (außerhalb geschlossener Ortschaften) https://www.landkreis-wug.de/ mailto:poststelle.lra@landkreis-wug.de Keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften
Gemeinde Muhr a.See https://www.muhr-am-see.de/ mailto:gemeinde@muhr-am-see.de Insgesamt 4 DIN A1 Die Plakatierung muss beantragt und die Plakate mit entsprechenden Aufklebern gekennzeichnet werden. Es ist verboten, Werbeträger entlang der B13 Ortsdurchfahrt anzubringen. Datei:BzTW23 Muhr am See.pdf
Stadt Gunzenhausen https://gunzenhausen.de/ mailto:stadt@gunzenhausen.de
Gemeinde Langenaltheim http://www.langenaltheim.de/ mailto:gemeinde@langenaltheim.de 6 in Langenaltheim, je 2 in Büttelbronn und Rehlingen DIN A0 Datei:BzTW23 Langenaltheim.pdf, Datei:BzTW23 Langenaltheim Auflagen.pdf
Stadt Pappenheim http://www.pappenheim.de/ mailto:stadtpappenheim@pappenheim.de DIN A1 Plakatierung nur auf den von der Gemeinde aufgestellten Bauzäunen. Plakatierungsverordnung folgt. Datei:BzTW23 Pappenheim.pdf, Datei:BzTW23 Pappenheim Anlage 1.pdf, Datei:BzTW23 Pappenheim Standorte.pdf
Markt Pleinfeld http://www.pleinfeld.de/ mailto:mail@pleinfeld.de DIN A0 Keine Plakate im innerörtlichen Bereich Pleinfeld um das Rathaus und das Spalter Tor, siehe Dokument. Datei:BzTW-PV91785.pdf
Gemeinde Polsingen http://www.polsingen.de/ mailto:info@polsingen.de 5 je Gemeindeteil DIN A1 Datei:BzTW23 Polsingen.pdf
Gemeinde Solnhofen http://www.solnhofen.de/ mailto:gemeinde@solnhofen.de
Stadt Treuchtlingen http://www.treuchtlingen.de/ mailto:info@treuchtlingen.de
Große Kreisstadt Weißenburg i.Bay. http://www.weissenburg.de/ mailto:stadt@weissenburg.de Ja 6 Wochen / 27. August 2023 Nein Ja DIN A1 Plakatierung muss beantragt werden. Von der Plakatierung ausgenommene Bereiche sind dem Dokument zu entnehmen. An Laternen dürfen nur Kabelbinder, kein Draht, verwendet werden. Datei:BzTW23 Weissenburg.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen (Absberg, Haundorf, Pfofeld, Theilenhofen) http://www.vggunzenhausen.de/ mailto:vg-gun@vggunzenhausen.de Siehe Dokument DIN A1 Datei:BzTW23 Absberg.pdf, Datei:BzTW23 Haundorf.pdf, Datei:BzTW23 Pfofeld.pdf, Datei:BzTW23 Theilenhofen.pdf
Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal (Alesheim, Dittenheim, Markt Berolzheim, Meinheim) http://www.dittenheim.de/ mailto:info@vgem-altmuehltal.de DIN A0 Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen angebracht werden.
Verwaltungsgemeinschaft Ellingen (Ellingen, Ettenstatt, Höttingen) http://www.ellingen.de/ mailto:info@vgem-ellingen.de
Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen (Bergen, Burgsalach, Nennslingen, Raitenbuch) https://www.vg-nennslingen.de/ mailto:info@vg-nennslingen.de DIN A0
Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm (Gnotzheim, Heidenheim, Westheim) https://vg.hahnenkamm.de/ mailto:info@hahnenkamm.de 2 Plakatständer je Gemeindeteil DIN A0 Beantragung erforderlich Datei:BzTW23 Hahnenkamm.pdf