HB:SÄA 2010.1/Überarbeitung von §4 - Rechte und Pflichten

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80px Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Sven im Auftrag der Bremer Satzungskommission.

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Titel = Überarbeitung des §4
Änderungsantrag Nr.
A07
Beantragt von
Sven im Auftrag der Bremer Satzungskommission
Betrifft
HB:Satzung / §4
Beantragte Änderungen

Hiermit wird die untenstehende veränderte Fassung des §4 beantragt.

Begründung

Änderung: Überarbeitung der Formulierung bei dem angezeigtem Wohnsitz und was das Stimmrecht bedeutet. Außerdem wurden die Handlungspflichten für Mitglieder entfernt.

Begründung: Die Redaktionellen Änderungen sind leichter verständlich und die Pflichten wurden entfernt, da man niemanden zum Mitmachen zwingen kann.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:hilope|Sven]] im Auftrag der Bremer Satzungskommission“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Änderung: Überarbeitung der Formulierung bei dem angezeigtem Wohnsitz und was das Stimmrecht bedeutet. Außerdem wurden die Handlungspflichten für Mitglieder entfernt.Begründung: Die Redaktionellen Änderungen sind leichter verständlich und die Pflichten wurden entfernt, da man niemanden zum Mitmachen zwingen kann.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.

§ 4 Rechte und Pflichten der Piraten

  1. Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland und der Piraten Bremen zu beteiligen.
  2. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat.
  3. Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht.
  4. Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.
  5. Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt. Auf unteren Ebenen ist die Zustimmung des Landesvorstands notwendig.
  6. Piraten die eine Funktion oder ein Amt innerhalb der Piraten Bremen ausgeführt haben, sind auch nach Beendigung ihrer Verpflichtungen zur Verschwiegenheit, über die ihnen in Ausübung ihrer Funktion oder ihres Amtes bekannt gewordenen Tatsachen, verpflichtet.
  7. Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich). Bei Ausfüllung eines Amtes oder einer Funktion des Piraten, hat dieser für eine ordentliche Übergabe Sorge zu tragen.


Neue Fassung

§ 4 Rechte und Pflichten der Piraten

  1. Jeder Pirat hat das Recht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland und der PIRATEN Bremen zu beteiligen.
  2. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in dem er Mitglied ist.
  3. Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht.
  4. Die Ausübung des aktiven, wie auch des passiven Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied in dem Gebietsverband ist, in dem abgestimmt wird, und er mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.
  5. Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt. Auf unteren Ebenen ist die Zustimmung des Landesvorstands notwendig.
  6. Piraten, die eine Funktion oder ein Amt innerhalb der PIRATEN Bremen ausgeführt haben, sind auch nach Beendigung ihrer Verpflichtungen zur Verschwiegenheit über die ihnen in Ausübung ihrer Funktion oder ihres Amtes bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet.
  7. Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich). Bei Ausfüllung eines Amtes oder einer Funktion des Piraten hat dieser für eine ordentliche Übergabe Sorge zu tragen.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Sven
  2. Ruben
  3. Matt
  4. ?
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Erich
  2. ?
  3. ?
  4. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Absatz 1 sollte den "Pflicht-Anteil" weiterhin enthalten, es ist schon klar, dass das eine moralische Aufforderung darstellt, aber wenn man diesen Teil streicht, kann man den gesamten Absatz streichen, da JEDER das Recht hat uns zu unterstützen, das können wir niemandem verwehren. Der Absatz würde dadurch faktisch absolut aussagelos. Man lasse sich das mal ganz langsam auf der Großhirnrinde zergehen: "jeder Pirat hat das Recht die Piraten zu unterstützen"

Ich finde dass die moralische Aufforderung auf jeden Fall enthalten bleiben sollte.

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