Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung 010

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Vorlage:Antragsfabrikat BPT


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • "Falls weniger als doppelt soviele Bewerber, wie benötigt ..." "Falls weniger als doppelt so viele Bewerber wie Parteiämter" würde ich besser verstehen. Bei weniger denke ich an halb so viele. Das meint aber etwas anderes. Was meinst du? Natalie 20:21, 16. Okt. 2011 (CEST)
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Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argument: ...

Die folgend beschriebene Rechtslage geht mir nicht nur gegen den Strich, vielmehr passt sie mir überhaupt nicht, und ich suche seit mehr als zwei Jahren einen Weg darum herum zu kommen, aber sowohl nach der ständigen Rechtsprechung als auch nach der ganz herrschenden Lehre ist die Sache schon im Parteigesetz völlig eindeutig geregelt:

  • Das Parteigesetz kennt Parteitage nur als Versammlungen; nach § 8 Abs.1 Satz 2 PartG können das entweder Mitgliederversammlungen sein, oder aber Versammlungen gewählter Delegierter, aber keinesfalls ein Mischsystem (s. mein Komentar zu SÄA 015). Parteitage haben nach § 9 Abs. 3 bis 5 PartG gesetzlich definierte Zuständigkeiten (wie z.B. Vorstandswahlen, Satzung, Programm, etc.), die ausschließlich ihnen vorbehalten sind und deshalb schon von Rechts wegen nicht durch andere Zuständigkeit verdrängt werden dürfen (statt vieler: Steffen Augsberg in Kersten/Rixen: Parteiengesetz-Kommentar, Kohlhammer Verlag 2009, Rn.18 f zu § 9 PartG, S.219 f, m.w.N.); dieser so genannte "Parteitagsvorbehalt" besagt nichts anderes, als dass die rechtlich zwingenden Regelungen des § 9 Abs. 3 bis 5 PartG auch durch die Satzung nicht modifiziert werden dürfen, auch nicht durch direktdemokratische Elemente (Augsberg, op.cit., Rn.19 auf S.220, m.w.N.).
  • Im Rechtsbegriff der "Versammlung" steckt des Sachbegriff des "Sammelns"; die gefestigte Rechtsprechung versteht deshalb unter einer "Versammlung" ausschließlich eine physische Zusammenkunft an einem bestimmten Ort, an dem die Teilnehmer in unmittelbaren Kontakt zu einander treten. Augsberg zum Parteitagsvorbehalt wörtlich:
"Die Vorschrift beinhaltet insoweit eine Garantie gerade für die Willensbildung in Mitglieder- oder Vertreterversammlungen. Der allein hier mögliche direkte persönliche Austausch von Positionen in Rede und Gegenrede kann allenfalls durch andere, gleichwertige Möglichkeiten des binnendemokratischen Diskurses ersetzt werden. Weder Urabstimmungen ohne Versammlungscharakter noch gar Telefonkonferenzen, virtuelle Versammlungen o.ä. sind adäquate Surrogate für eine tatsächliche Zusammenkunft." (Steffen Augsberg in Kersten/Rixen: Parteiengesetz-Kommentar, Kohlhammer Verlag 2009, Rn.19 zu § 9 PartG, S.220, m.w.N.; Hervorhebungen von mir).

Aus dieser (wohlgemerkt: ganz herrschenden!) Rechtslage folgt mit zwingender Logik, dass eine Stimmberechtigung auch Abwesender für Parteitage von Rechts wegen ausscheidet; selbst Urabstimmungen können immer nur einen bereits gefassten Parteitagsbeschluss bestätigen oder aufheben (§ 6 Abs.2 Nr.11 Satz 2 PartG i.V.m. § 9 Abs.3 PartG). Würden wird das in der Satzung anders regeln, dann wäre die Satzung insoweit nichtig, und würden wir rein tatsächlich anders verfahren als im Parteigesetz nun mal ausdrücklich vorgeschrieben, dann wären alle so zu Stande gekommenen Wahlen und Beschlüsse (einschließlich der Kandidaten-Aufstellungen) von vorn herein ungültig und die Zulassung zu Wahlen damit geplatzt; m.a.W.: Das deutsche Parteigesetz verbietet direkte Demokratie in jeder anderen Form als der unmittelbar-physischen Versammlung. Wie gesagt passt mir diese Rechtslage überhaupt nicht, doch sie ist nun mal geltendes Gesetz; weiter ist selbst eine Stimmrechtsübertragung durch § 10 Abs.2 Satz 1 PartG ausgeschlossen (s. mein Komentar zu SÄA 015). Wenn wir direkte Demokratie praktizieren wollen, dann bleibt uns nichts anderes übrig als das dt. Parteiengesetz dahingehend zu ändern, dass es auch andere Formen der Teilnahme erlaubt; das aber ist eine politische Forderung, die ins Wahlprogramm gehört. --Roguemale 09:52, 27. Okt. 2011 (CEST)


Pro/Contra-Argument: ...

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Deuterium 16:49, 8. Okt. 2011 (CEST)
  2. ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Andena Wie auf dem letzten BPT gesehen, sind Spontanbewerbungen gut und nützlich
  2. Monarch 16:54, 8. Okt. 2011 (CEST) Ich werde gegen alle Anträge stimmen, die eine Frist für Bewerbungen beinhalten
  3. Spearmind 23:41, 8. Okt. 2011 (CEST) dezentral ist super aber nicht vorzeitig, wie wäre ein Zeitfenster am Wahltag?
  4. alios 20:15, 9. Okt. 2011 (CEST) Habe auch ein Problem mit den Bewerbungsfristen. Könnte man die nicht einfach weg lassen? Ein Spontankandidatur hat dann einfach weniger aussicht auf dezentral erfasste Stimmen.
  5. Magnus R.
  6. Roguemale 09:52, 27. Okt. 2011 (CEST) Nur wegen der Rechtslage (s.o.)
  7. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...