Benutzer Diskussion:Wigbold/Whitepapers/piratiger Standpunkt

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Bei zugegen kritischer Lesung sehe ich einen Widerspruch zwischen den Punkten (1) und (3). Einerseits Naturrecht, andererseits Sittengesetz durch Übereinkunft.

Das Sittengesetz folgt dem Naturrecht. Sitten als Übereinkunft von Gemeinschaften schließen das natürliche mit dem Menschen individuell verbundene Recht nicht aus. - So gibt es auch nicht nur ein Sittengesetz sondern vielfältige. Z.B. Handelsbrauch unter Kaufleuten - sogar in verschiedenen Branchen gibt es verschiedene Bräuche, die rechtsverbindlich sind. Man kann also sagen: Das Sittengesetz ist das Recht von Gemeinschaften. Jedoch ist so das natürliche Recht des Menschen auch hierfür orginär. -- wigbold 15:36, 1. Nov. 2011 (CET)


Kommentierung

Im folgenden möchte ich die obenstehenden Grundsätze inhaltlich kommentieren. Besonders Diskussionen mit Anderen haben mich diese Notwendigkeit erkennen lassen, auf diesem Weg entstehenen Widerspruch zu nihilieren.

Das groß geschiebene Wort "PIRATEN" stellt die Kurzform für "Piratenpartei Deutschland" dar bzw für deren Untergliederungen.


zu (1): Naturrecht

Naturrecht oder natürliches Recht ist an sich ist kein generell einklagbares Recht, sondern es ist als der Ursprung von Recht zu verstehen - also die Antwort auf die Frage: Wie entsteht Recht?! - Recht wird es mit jedem Menschen geboren. Naturrecht ist so individuell an den Menschen gebunden und ebenso unbestimmt.

Gesetze als gesetztes Recht sind tatsächlich notwendig für die staatliche Rechtssprechung - praktisch als Handlungsanweisung für den Staat. Natürliches Recht wie auch die darauf beruhenden Menschenrechte müssen so erst durch das Staatswesen ratifiziert d.h: gültig gemacht werden. Jedoch kann sich das Staatswesen nicht auf ein absolutes Recht berufen und z.B. Menschen als rechtlos bestimmen.

Das Naturrecht an sich widerspricht als Erkenntnis von überpositivem Recht dem Rechtspositivismus, der den Ursprung von Recht nur in dessen positiver Setzung als Gesetz sieht. Der Rechtspositivist erkennt alle nicht von Gesetz bestimmten Räume als rechtsfreie Räume.

Dem Rechtspositivisten ist es mit Berufung auf seine gesetzgebende Instanz auch möglich, Menschen rechtsfrei zu setzen, und über sie (totalitär) mit Staatsgewalt zu bestimmen. - Die individuell willkürliche Aberkennung von Bürgerrecht ist ein extremes Beispiel rechtspositivistischer Weltanschaung.

Die Berücksichtigung von Naturrecht durch die Gesetzgebung, setzt ein natürliches Recht des Menschen voraus. Jeder Raum den Menschen füllen ist ebenso mit Recht gefüllt - es gibt quasi keinen rechtsfreien Raum. Auch wird Recht ohne Staat als gesetzgebende Instanz möglich.

Machtpolitik, die sich per Gesetz über Menschen hinwegsetzt, bedient sich des Rechtspositivmus. Das Staatswesen ist die totale gesetzgebenden Instanz. Machtpolitik kann den Menschen keinen Freiraum erlauben, keine Abwesenheit von Staat dulden, da dies die gesetzgebende Instanz als Quell der Machtpolitik in Frage stellt.

Dagegen ist die Vorstellung von Naturrecht die Grundlage jedes Freiheitlichen Gemeinwesens: Der Staat als Garant der Individuellen Freiheit seiner Bürger ist die wesentliche Voraussetzung für legitime gesetzgebende Macht.

Quellen des Naturrechtes

Ebenso vielfältig wie Naturrecht an sich sind auch die Quellen des Naturrechts. Um einer spezifischen Quelle wie z.B. "Gott" vorzubeugen, wählte ich die Formulierung: "Die individuelle Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens, die Natur an sich und die Vernunft.", die die Quelle individuell auf den Menschen bezieht und unbestimmt beläßt.

zu (2): Menschen- / Grundrechte

Absatz (2) ist der Bezug der PIRATEN auf den Artikel 1 der UN Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 und Artikel 1 Abs.2 des Grundgesetzes

zu (3): Sittengesetz / Grundrecht

Absatz (3) interpretiert den Begriff "Sittengesetz" in Anlehnung an Artikel 2 GG.