Benutzer Diskussion:Wigbold/Whitepapers/Keine Besteuerung von Zuwendungen!

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Anmerkungen Michael Ebner

In ihrem Willen werden die Sparsamen durch die Erbschasftssteuer und die Freigiebigen durch die Schenkungsteuer diskriminiert. - Ebenso die Beschenkten und Erben; - besonders wenn sie in keinem familiären Verhältnis zum Erblasser bzw. Schenkenden stehen.

Es sollte sorgfältiger dargelegt werden, worin die Diskriminierung besteht. Würde das betreffende Vermögen nicht vererbt oder verschenkt, sondern verkonsumiert, so würde darauf Umsatzsteuer entfallen sowie beim entsprechenden Anbieter Einkommen erzielt werden, das ebenso zu versteuern wäre.

Die Diskriminierung ist die unterscheidliche Akzeptanz des Sparerwillens zu den Konsumenten. - Die Relation zu einem verkonsumiert ist willkürlich ebenso wie die angenommene Umsatzbesteuerung. Vermögen gerade Real-Vermogen ist natürlicher Weise nicht für einen Konsum geeignet. --wigbold

Vererben ist wie das Schenken eine besonder Form der Zuwendung. Der Eingriff des Staatswesens in den Akt des Schenkens ist ein Eingriff in das Eigentum des Schenkenden.

Verfassungsrechtler würden unter "Eingriff" jetzt eher Enteignung und den enteignungsgleichen Eingriff verstehen, aber bevor wir jetzt um Begrifflichkeiten streiten, könnte ja zunächst mal geklärt werden, wo das Problem bei einem solchen "Eingriff" liegen soll...

Einer Enteignung muß rechtlich auch immer eine Entschädigung folgen. - Der Eingriff ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes. --wigbold

Die Umverteilung und sozialpolitischen Korrektur einer sogn. ungleichen Vermögensverteilung durch das Erheben einer Schenkungssteuer erzeugt keine Soziale Gerechtigkeit.

Es sollte vielleicht noch etwas näher erläutert werden, warum die ungleiche Vermögensverteilung nur "sogn." ist.

Es sollte festgestellt werden, was "Vermögen" ist und wer sich anmaßt "Vermögen" zu verteilen. Es ist die Ermächtigung durch das Wort "Vermögensverteilung" die das "sogn." persifliert. --wigbold

Um beurteilen zu können, wie sich eine Schenkungssteuer (von Erbschaftssteuer ist hier ja nicht die Rede) auf die "Soziale Gerechtigkeit" auswirkt, sollte diese erst mal präzise definiert werden.

oK - Da gibt es entsprechende Anträge von mir - "Soziale Gerechtigkeit" ist eine politische Worthülse. "Soziale Gerechtigkeit" ist keine Gerechtigkeit, die Politik herstellen kann - Politik eines Rechtsstaates kann nur juristische Gerechtigkeit üben. "Soziale Gerechtigkeit" ist Sache der bürgerlichen Gesellschaft auf die sich das "sozial" bezieht. --wigbold

Im Gegenteil das Vermögen wird aus der Bürgerlichen Gesellschaft abgezogen, um durch die politische Elite verteilt zu werden.

Solange es kein Volksentscheid auf Bundesebene gibt, werden wir an Entscheidungen dieser "politischen Elite" (also des Bundestages) kaum vorbeikommen. Und wie Steuern erhoben werden sollen, ohne dass irgendwo Vermögen abgezogen werden soll, ist mir auch noch nicht ganz klar.

Die politische Elite wird auch die Volksentscheide bestimmen. Die "politische Elite" ist nicht der Bundestag. Die politische Elite bestimmt die Politik des Bundestages ihr zuzuordnen sind auch die Lobbyisten. Die Politische Elite ist überparteilich.

(Geld drucken zieht Vermögen über den Umweg der Inflation ab, andere Länder überfallen und ausbeuten lehnen wir wohl alle ab...)

Geld drucken tut die politische Elite sowieso. Und sie flutet andere Länder mit Geld bzw. mit Krediten, im Sinne die Enteignung von Vermögen. - Die Politische Elite muß weniger Geld in die Hände bekommen. Die Politische Elite ist ein Geld-Junkie. --wigbold

Zudem wird nicht nur bürgerliches Vermögen umverteilt, sondern es wird bürgerliches Vermögen verhindert.

Verhindert im Sinne von "vollständig verhindert" wird es augenscheinlich nicht, sonst gäbe es kein bürgerliches Vermögen.

Produktion im Sinne eines BruttoSozialProduktes benötigt (bürgerliches) Vermögen ... Die Frage ist: Wer kontrolliert das Vermögen der bürgerlichen Gesellschaft, . das Privatvermögen?! --wigbold

Verhindert im Sinne von "was der Staat an Steuern einnimmt, kann nicht gleichzeitig dem Aufbau bürgerlichen Vermögens dienen": ja - aber was wäre die Alternative? Ein spendenfinanzierter Staat?

Nein - Was dem Bürger entzogen wird kann nicht mehr als Vermögen genutzt werden. Vermögen wird einfach aufgelöst. Z.B: Du benötigst ein Schüssel um Kuchen zu backen. Die Schüssel ist das Vermögen - Du vermagst, Kuchen zu backen. Nimmt man Dir die Schüssel, kannst Du keinen Kuchen mehr backen. - Bzw. jemand bestimmt über die Schüssel und über Deinen Kuchen. --wigbold

Der Konsumverzicht, der in der Regel zu angespartem Vermögen führt wird bestraft.

Unter Juristen wird Strafe anders definiert, aber ok: Wenn man es so definieren möchte: Geld verdienen wird bestraft, Geld ausgeben wird bestraft, Autofahren wird bestraft, Rauchen wir bestraft - warum ausgerechnet der Konsumverzicht hier eine Ausnahme machen soll, ist noch nicht überzeugend dargelegt.

"Strafe" ist nicht nur juristisch verankert. "Überwachen und Strafen" im Sinne Foucault's ist (willkürliche) Machtausübung. --wigbold

- Ein Vorgang der meist über lange Zeit läuft und von vielen Menschen getragen wird. So wird kollegtive Vermögensbildung verhindert: Private Altervorsorge, kollegtive Vorsorge, die Zuwendung zu Einzelnen und privaten Gemeinschaften im Sinne einer bürgerlichen Selbstversorgung.

Ich verweise auf das eben ausgeführte.

ich auch;)

Statt dessen sind Parteispenden steuerfrei und werden sogar noch durch politische Subvention mehr als aufgedoppelt. - Hier wird ein sozialer Zweck vollkommen willkürlich angenommen.

Die Obergrenze sowohl für die Steuerabzugsfähigkeit wie auch durch die Subventionierung durch staatliche Mittel liegt bei 1650 Euro (3300 Euro für zusammen veranlage Ehepaare). Der Freibetrag bei der Schenkungssteuer bei Schenkungen unter Nichtverwandten liegt bei 20.000,- Euro, bei Verwandten deutlich höher.

Daneben sollte vielleicht nicht gänzlich unberücksichtigt gelassen werden, dass die jetzige Form der Parteienfinanzierung dem Gesetzgeber vom BVerfG de facto diktiert wurde, um damit eine näherungsweise Gleichbehandlung der Parteien unabhängig von der Finanzkraft ihrer Unterstützer zu fördern.

Doch diese Forderung des BVerfG wurde politisch umgesetzt, oder nicht?! Hier von einem Diktat zu sprechen ist zumindest merkwürdig. --wigbold

Da das Aufkommen dieser Steuern eigentlich recht gering ist, scheint es der Fordernden gemein darum zu gehen, ihrem Neid und ihrer Mißgunst Ausdruck zu geben, bzw. am Neid und der Mißgunst anderer zu partizipieren. Eine Vermutung, ob der Beschenkte "es sich verdient hat, noch in der Lage ist verantwortungsvoll damit umzugehen" ist eine anmaßende. ignorate, respektlose Haltung dem Schenkenden sowie dem Beschenkten gegenüber. Respektlose Gestalten spalten so die Gesellschaft in Arme und Reiche sowie in Menschen, die es sich verdient haben und andere.

Soll man das so verstehen, dass jeder, der diese Initiative nicht unterstützt, eine respektlose Gestalt ist, die die Gesellschaft spaltet?

Na wer polarisiert nun?! - Ich mit meiner Aussage jedenfalls nicht. Ich beziehe mich auf den von mir zitierten Satz: - ob der Beschenkte "es sich verdient hat, noch in der Lage ist verantwortungsvoll damit umzugehen" ... ist anmaßend, ignorant und respektlos.

Wenn es wirklich um eine Umverteilung im Sinne der Sozialen Gerechtigkeit ginge, wäre eine Steuer gegen die Umverteilung von /Unten nach Oben/ wirksamer. - Eine Steuer, die an der Ursache der Eigentumsübertragung ansetzt: Statt einer Erbschafts- und und Schenkungsteuer, die letztendlich Vermögenswerte besteuert, ist es denkbar, Geldschöpfung und Geldhandel zu besteuern, die Geldwerte zu besteuern, die den Vermögen gegenüber stehen. Die Geldschuld kann direkt aus dem Geldstrom bedient werden, ohne die Schuld Dritter.

Eine Besteuerung von Schenkungen führt aufgrund der Besteuerung des ggf. Realvermögens zu Geldschuld und weiterer Geldschöpfung. Statt eine befreiende Zuwendung zu erhalten, steht der Beschenkte nun in einer Schuld, die er bedienen muß.

Das Finanzwesen wird es freuen: Es kann das Vermögen der Bürger mittels aus dem Nichts geschöpften Geldes übernehmen. Und die politischen Elite erhält das geschöpfte Geld. So funktioniert Machterhalt ... die Banken verscherbeln das Vermögen, die Lobby der politische Elite kauft es, dem Bürger bleiben die Schulden und die Verpflichtung, sie zu bedienen ... und so werden alle /benachteiligten/ Bürger weiter buckeln und sparen, um für sich selbst und ihre Lieben vorzusorgen.

Statt hier eine Argumentationslinie aufzubauen, die wie eine absurde Verschwörungstheorie klingt, wäre es sinnvoller, die Ideen zur Besteuerung von Geldschöpfung und Geldhandel präzise und nachvollziehbar zu beschreiben.

?! - Es geht hier um die Verschuldung des Beschenkten ... ich verweise lediglich auf Möglichkeit Geld zu besteuern. Details auch hier LQFB 559 --wigbold