Benutzer:Wigbold/Whitepapers/Keine Änderung des Grundgesetzes!

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oben. Besten Dank wigbold 


Antrag

... folgendes durch den BPT klarzustellen:

Die in den beschlossenen Wahlprogramme verfaßten Grundsätze sind für die PIRATEN verbindlich. Beschlossene Wahlprogramme dürfen deswegen nicht ignoriert werden, sondern müssen in den Legislaturperioden auch außerparlamentarisch programmatisch umgesetzt werden!

Das gilt insbesondere für Kapitel 1 des Wahlprogrammes 2009: "Grundgesetz bewahren!"

Begründung

In dem Nachsatz des Wahlprogramms 2009 wird die Grundsätzlichkeit des Wahlprogramms betont.

Auch wenn üblicherweise Wahlprogramme im Gegensatz zum Grundsatzprogrammen, nur für die Wahl und im Erfolgsfalle gegebenfalls als Norm für die Legislaturperiode dienen, sind die im Wahlprogramm der PIRATEN festgelegten Grundsätze und Forderungen als verbindlich anzusehen, da sie einen Zwischenstand der Ausarbeitung dieser Themen seitens unserer Partei darstellen.

Die PIRATEN müssen zu den Grundsätzen in ihren Wahlprogrammen stehen und diese auch in den Legislaturperioden außerparlamentarisch programmatisch umsetzen.

Kapitel 1 | Wahlprogramms 2009 bestimmt: "Grundgesetz bewahren "

Absatz 2 " Das Grundgesetz bewahren, Bürgerrechte verteidigen"

Gemeinsam mit den Menschenrechten bilden die Bürgerrechte die Grundrechte der Bürger, die sich im deutschen Staat zusammengefunden haben. Wir stehen hinter dem Grundgesetz in der grundsätzlichen Form, wie es unsere Gründungsvater 1949 ausgearbeitet haben. Insbesondere lehnen wir Änderungen an dem die Grundrechte umfassenden ersten Abschnitt (Art.1 bis 19) kategorisch ab, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass diese immer nur zu einem Abbau von Bürgerrechten führen. Die Piratenpartei setzt sich für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung der Grundrechte ein und will die Bürgerrechte insbesondere auch gegenüber dem sie bedrohenden Staat bzw. dessen Einrichtungen verteidigen.


Beispiele betrofferner Anträge:

Laizismus - Trennung von Kirche und Staat

Dieser Antrag setzt "Laizismus" mit der "Trennung von Kirche und Staat" gleich, jedoch ist diese Analogie irreführend, man kann sagen, ein Etikettenschwindel. Die Trennung von Kirche und Staat muß historisch differenziert betrachtet werden.

Deutschland unterscheidet sich in seiner Geschichte von anderen laizistischen Staaten. Und diese Geschichte ist im Hinblick auf ein Verhältnis Staat / Kirche beispiellos, betrachtet man Mittelalter, Aufklärung, Säkularisation, ...

Probleme ergaben sich 1918 aber dadurch, dass nicht selten die politische Linke trotz ihrer Forderung nach Trennung von Staat und Kirche die Kirchenherrschaft fortsetzte, freilich unter umgekehrten Vorzeichen.

Alleine 60.000 Demonstranten in Berlin und eine Sammlung von sieben Millionen Unterschriften ließen die Weimarer Nationalversammlung aber von einer radikalen Umkehrung des geltenden Staatskirchenrecht Abstand nehmen. Das „Weimarer System“ schrieb die Trennung von Staat und Kirche und die weltanschauliche Neutralität des Staates fest. 1

So wurde In der Weimarer Republik eine Trennung von Kirche und Staat geschaffen: Religionsfreiheit - Jedoch blieb die Religionsausübung eine öffentliche Angelegenheit, die aber dem Staat entzogen ist. - Das Grundgesetz übernimmt dieses Konstrukt aus der Weimarer Verfassung (GG Art. 140)

Eine Trennung von Staat und Kirche ist so in Deutschland gegeben. Ebenso die weltanschauliche Neutralität des Staates, der sich mit keiner Religionsgemeinschaft identifizieren darf. Jedoch entstehen durch die öffentlichen Angelegenheiten der Kirche sowie des Staates „gemeinsame Angelegenheiten“ (res mixtae)

Diese „gemeinsamen Angelegenheiten“ sind allgemein rechtlich geregelt. Und hier kann Politik ansetzen.

Die Forderung einer Grundgesetzänderung im Bezug auf einen Laizismus ist unangemessen und unverhälnismäßig und widerspricht dazu noch dem Wahlprogramm der PIRATEN von 2009.

Kein Gottesbezug in Gesetzen / Rechtspositivismus vs. Naturrecht

Der Gottbezug in den Gesetzen ist Rechtsphilosopisch als Hinweis auf ein überpositives Recht (Naturrecht) zu sehen: Ein Recht was das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. So ist z.B. der Gottbezug in der Präambel des GG ist ein Hinweis auf das rechtsbegründende Naturrecht.

Das Recht als Mensch frei geboren zu sein (Art.1. Menschenrechte) leitet sich aus einem überpositiven Recht (Naturrecht) ab.

Dem Naturrecht gegenüber steht der Rechtspositivismus. Er bezeichnet eine Lehre, die die Geltung von Normen allein auf deren positive Setzung („kodifiziertes Recht“) und ihre soziale Wirksamkeit zurückführt. - Einen von Natur aus Freien Menschen gibt es so nicht in einer rechtspositivistischen Gesellschaft. Die Gesellschaft bestimmt absolut, was Gesetz ist, und was nicht - Sie bestimmt auch den "freien Menschen".

Wenn nun "Gott" aus der Präambel des GG entfernt wird, muß ein anderer Hinweis auf die Wirksamkeit überpositiven Rechts (Naturrecht) gefunden werden. Ansonsten wird die Rechtsrundlage der BRD erschüttert, die im Naturrecht zu sehen ist.

In der Auseinandersetzung um den Gottbezug bzw. das Naturrecht treffen so libertäre Anarchisten auf autoritäre Sozialisten.

Ich plädiere dafür, daß die PIRATEN einer libertären Grundhaltung folgen, die uns das jetzige Grundgesetz ermöglicht.

Abschaffung von theologischen Fakultäten

Die von den Laizisten geforderte Abschaffung der theologischen Fakultäten und der Einführung von staatlich bestimmten neutralen Religionswissenschaften, verstößt gegen Art 5. Abs 3 GG: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Kein Religionsunterricht an staatlichen Schulen

Wie auch in den höheren Bildungsstufen, muß die Lehre inhaltlich frei sein.

Eine freie Ethische Bildung kann nicht durch staatlichen ethischen Unterricht erzeugt werden, sondern nur durch Vielfalt für den Bürger, in der er selbst frei entscheiden und Handeln kann.

Statt Religionsuntericht an Staatlichen Schulen zu exkludieren, muß Religionsunterricht von verschiedenen Kirchen und Glaubensgemeinschaften inkludiert werden.

Artikel 7 des Grundgesetzes führt aus: (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

Auch hier implizieren die Laizisten eine GG-Änderung bzw. eine staatliche Bestimmung von Unterrichts-Inhalten.

Keine kirchliche Einflussnahme auf staatliche Medien

Die von den Laizisten geforderte Ausgrenzung von Kirchen aus gesellschaftlichen Beiräten verstößt gegen den grundrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatz: Religiöse Organisationen müssen geichberechtigt zu anderen bürgerlichen Gesellschaften an z.B. den Rundfunkräten teinehmen können.

Der Rundfunkrat z.B. soll einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden. Mitglieder sind Gewerkschaften, politische Fraktionen, Frauenverbände, ...etc. Wieso sollen ausgerechnet Kirchenvertreter kategorisch ausgeschlossen werden?!

Keine Gesetze die nur christliche Moralvorstellungen umsetzen

Die Forderung der Laizisten Gesetze zu streichen, die "nur christliche Moralvorstellungen umsetzen" mißachtet vollkommen die Grundrechtliche Ordnung der BRD.

Auch diese Gesetze sind in den Parlamenten diskutiert und verabschiedet worden.

Zusammenfassung

Die Forderungen der Laizisten stehen im Konflikt mit geltendem Recht. Sie wirken totalitär im Sinne eines Rechtspositivismus und sozialistisch im Bezug auf eine Ethische Bildung

Die sich aus den Forderungen ergebenden Eingriffe in das Grundgesetz dürfen nicht so leichtfertig am verzerrenden Thema "Laizismus - Trennung von Kirche und Staat" festgemacht werden. Gerade weil die PIRATEN sich für eine Bewahrung des Grundgesetzes ausgesprochen haben und gerade weil die Eingriffe die rechtlichen Fundamente unserer Gesellschaftsordnung gefährden, wie das von Natur aus gegebene Recht des Menschen frei zu sein.

Zudem wird nicht regstriert, daß das „Weimarer System“ und somit auch das Grundgesetz die Trennung von Staat und Kirche _und_ die weltanschauliche Neutralität des Staates festschreibt.

Eine politische Gestaltung der Trennung von Staat und Kirche kann paradoxer Weise nur über die Gestaltung der „gemeinsamen Angelegenheiten“ im existierenden rechtlichen Rahmen erfolgen. - Und darauf müssen sich die Laizisten der PIRATEN beschränken.