Benutzer:ThYpHoOn/SÄALPT

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Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland und der Piraten Niedersachsen zu beteiligen.
  2. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat.
  3. Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht.
  4. Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.
  5. Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der Gliederung dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt. Auf unteren Ebenen ist die Zustimmung des Landesvorstands notwendig.
  6. Piraten die eine Funktion oder ein Amt innerhalb der Piraten Niedersachsen ausgeführt haben, sind auch nach Beendigung ihrer Verpflichtungen zur Verschwiegenheit, über die ihnen in Ausübung ihrer Funktion oder ihres Amtes bekannt gewordenen Tatsachen, verpflichtet.
  7. Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich). Bei Ausfüllung eines Amtes oder einer Funktion des Piraten, hat dieser für eine ordentliche Übergabe Sorge zu tragen.
  1. Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland und der Piraten Niedersachsen zu beteiligen.
  2. Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat.
  3. Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht.
  4. Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.
  5. Eine Ämterkumulation auf Landesebene ist nur in den Fällen zulässig, in denen der Landesparteitag dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt. Eine Ämterkumulation mit Ämtern auf verschiedenen Untergliederungsebenen muss vom wählenden Gremium per Beschluss gestattet werden. Dieser Absatz gilt nur für Wahlämter und nicht für ernannte Ämter. Es dürfen nicht mehr als zwei Wahlämter kumuliert werden. Versammlungsämter sind davon nicht betroffen.
  6. Piraten die eine Funktion oder ein Amt innerhalb der Piraten Niedersachsen ausgeführt haben, sind auch nach Beendigung ihrer Verpflichtungen zur Verschwiegenheit, über die ihnen in Ausübung ihrer Funktion oder ihres Amtes bekannt gewordenen Tatsachen, verpflichtet.
  7. Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich). Bei Ausfüllung eines Amtes oder einer Funktion des Piraten, hat dieser für eine ordentliche Übergabe Sorge zu tragen.