Benutzer:Tamino/Rente

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Armut im Alter trotz Rentenversicherung!

Kein Thema für die junge Generation?

Wenn die Rentenversicherung (RV) in ihrer heutigen Form unverändert erhalten bleibt, dann wird es in ungefähr zehn Jahren zur Einheitsrente kommen. M. a. W.: Unabhängig davon ob der beitragsverpflichtete Arbeiter oder Angestellte (der Beitragsverpflichtete, kurz Bv) viel oder wenig einbezahlt hat, die Rentenhöhe wird für jeden ungefähr dieselbe sein. Unter sozialen Aspekten kann man dies möglicherweise akzeptieren - in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt dasselbe Prinzip: Der geringverdienende Familienvater mit zwei Kindern zahlt weniger Beitrag als der gutverdienende Single, erhält aber für sich und seine Kinder dieselbe Leistung. Doch es kommt schlimmer: Die Einheitsrente wird auf Sozialhilfeniveau liegen! Ist diese Entwicklung zufällig oder Schicksal? Ganz sicher nicht! Sie ist von Menschen geschaffen und von diesen zu verantworten.

Die Wahrheit über das Rentendilemma

„Die demographische Entwicklung ist schuld daran: Immer mehr alte Menschen stehen immer weniger beitragszahlenden Arbeitnehmern (=Bv) gegenüber„, so oder ähnlich lamentieren viele Politiker. Entspricht dies der Wahrheit? Diese Behauptung ist einerseits richtig, und entspricht dennoch nicht der Wahrheit! Die Wahrheit ist eine andere: Wäre das bei Gründung der Rentenversicherung im Jahre 1953 eingeführte kapitalgedeckte Rentenverfahren beibehalten worden, dann gäbe es heute und auch in Zukunft keine finanziellen Engpässe. Im Gegenteil, die Rentenbezüge wären deutlich höher. Das kapitalgedeckte Rentenverfahren war ehrlich im Interesse der Arbeitnehmer. Doch es wurde abgeschafft, um den Bedürfnissen der politischen Elite zu genügen! Und die betroffenen Arbeitnehmer ( AN ) wurden nicht über die bösen Folgen dieser Maßnahme aufgeklärt! Die Geschichte der Rentenversicherung sich näher anzuschauen lohnt sich. Sie ist von Eigennutz und „ Sünden „ der politischen und wirtschaftlichen Elite gekennzeichnet!

Der erste Sündenfall im Jahre 1957: Umwandlung des kapitalgedeckten Verfahren in das Umlageverfahren

Als Bismarck gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Rentenversicherung in Deutschland eingeführt hatte, geschah dies aus der Erkenntnis, dass die Arbeitnehmer jener Zeit nicht in der Lage gewesen wären aus eigenem Antrieb Monat für Monat einen Teil des Einkommens fürs Alter zur Seite zu legen. Denn die Einkommen waren äußerst knapp bemessen und gingen in voller Höhe in den – ohnehin mageren – Konsum. Ein individuelles Ansparen hätte die Menschen überfordert. Das Ansparen wurde daher folgerichtig einer öffentlichen Einrichtung, der Rentenversicherung übertragen. Im Nachkriegsdeutschland hat man dieses Modell – mit der Gründung der BfA Bundes-versicherung für Angestellte im Jahre 1953 - übernommen. Die Einzahlungen der Arbeit-nehmer wurden für den Einzahler und nur für den Einzahler und seine Familie angespart. Ein Zugriff von dritter Seite und Verwendung für versicherungsfremde Zwecke war damit ausgeschlossen. Das Kapital wurde für jeden einzelnen Beitragszahler angespart und das schnell anwachsende Geldvermögen - um es zu mehren - an solvente Kreditnehmer vergeben, zum Beispiel an die Bundesrepublik Deutschland als Schuldner: Im Jahre 1955 hatte diese bereits knapp die Hälfte ihres Bundeshaushaltes von damals rund 50 Mrd. DM über Darlehen der BfA finanziert. Die Rückzahlungen dieser Darlehen sollten vertragsgemäß aus den Steuereinnahmen erfolgen. Leider Fehlanzeige! Warum? Damals wie heute dasselbe Bild: die Steuerkasse war leer! Woher das Geld nehmen wenn nicht stehlen? Ein genialer(!) Einfall brachte die Lösung: Die Rentenversicherung in Form der Kapital-deckung wurde abgelöst durch das – heute noch bestehende - Umlageverfahren. Der Effekt? Die Darlehen und die aufgelaufenen Zinsen wurden nicht getilgt. Statt dessen wurde der Darlehensvertrag mit der BfA ( = RV ) rückwirkend für null und nichtig erklärt. Mit einem Federstrich hatte der Bund rund 25 Mrd. DM eingespart. Zu jener Zeit sehr viel Geld, als ein Brötchen noch 8 Pfennige gekostet hatte. Die politische Elite bemühte sich eine Begründung nachzuschieben. Sie behauptete, dass das auflaufende Geldvermögen in Milliardenhöhe zu umfangreich wäre,um es gewinnbringend anzulegen. Daher sei die Umstellung notwendig gewesen! Welche Scheinheiligkeit! Als ob die Staaten und Großkonzerne Europas als Darlehensnehmer nicht kreditwürdig gewesen wären!

Der zweite Sündenfall: Der Zweiklassen-Sozialstaat: Die Freien verfügen nach Gutsherrenart über das Sparvermögen der Bv

Wie soll dies auch gut gehen? Auf der einen Seite die Arbeiter und Angestellten, die zur Beitragszahlung verpflichtet werden, ob sie wollen oder nicht! Auf der anderen Seite Personen bestimmter Kreise, die sich selbst von der Einzahlungsverpflichtung befreit haben, gleichwohl aber - nach Gutsherrenart, wie wir später noch erfahren – über deren Vermögen frei verfügen. Die oben erwähnten rund 25 Mrd. DM hatte man Mitte der 50er Jahre zur Ankurbelung der Wirtschaft ausgegeben, finanziert aus der Altersversorgung der Bv.. Diese 25 Mrd. DM waren angespart und zurückgelegt einzig zur Auszahlung der Renten an die Berechtigten, den Bv. Mit der Aufkündigung des Darlehensvertrages durch den Staat war dieses Vermögen weg. Es handelt sich hier um die erste versicherungsfremde Entnahme! Den Politikern tat es nicht weh, es war ja nicht ihr Vermögen! Sie hatten sich ja selbst befreit von der Einzahlungsverpflichtung in die Rentenkasse, ebenso die Unternehmer, die Vorstände von Aktiengesellschaften, die Beamten. Nennen wir diese fortan die „Freien„.

Drängt sich doch die Frage auf, wie sich dies mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz verträgt? Hätte die politische Elite Moral besessen, dann hätte sie es gemacht wie die Schweiz wo sämtliche Einkünftebezieher ohne Bemessungsgrenze zur Einzahlung verpflichtet sind: Die Politiker, die Unternehmer, die Vorstände, die Beamten, und auch die Bezieher von Kapital-, Zins- und Mieterträgen. Oder waren es ehrenwerte Motive, die sie anders entscheiden ließ? Es gibt nur ein Argument, welches zu ihrer Entlastung vorgebracht werden könnte: Mit der Umwandlung der RV in das Umlageverfahren war das Versprechen gekoppelt, in späterer Zeit auftretende Finanzierungslücken aus der Steuerkasse zu begleichen. Doch wie glaubhaft ist dieses Argument?, Zur Mindestverzinsung bzw. zum Inflationsausgleich wurden keine Versprechen gemacht. Erst der Bundesgerichtshof hatte dann im Jahre 1990 ein – von der Warte der Bv aus gesehen - niederschmetterndes Urteil gesprochen, wie wir weiter unten noch sehen werden.

Der dritte Sündenfall: Der Missbrauch der Rentenkasse für fremde Zwecke nimmt kein Ende

Soll man es einen Witz der Rentengeschichte nennen oder einen Skandal? Die Rentenversicherung hatte man eingeführt, weil man den Arbeitern und Angestellten nicht zutraute selbst für ihr Alter vorsorgen zu können. Doch die so dachten und handelten, haben dann ihrerseits das angesparte Vermögen für fremde Zwecke missbraucht. Eigentlich ein Fall für das Strafgesetzbuch: Veruntreuung von fremdem Vermögen. War es die Gier, die die Politiker verleitete, immer wieder in die Rentenkasse zu greifen, um Wahlversprechen zu finanzieren? Tatsache ist, die Schamlosigkeit der politischen Eliten kannte keine Grenzen. Hierzu nur ein paar Beispiele:

  • Die oben erwähnte ersatzlose Streichung der Staatsschulden bei der BfA im Jahre 1957.
  • Anfang der 70er Jahre erhielten Selbständige das Angebot unterbreitet, durch eine vergleichsweise niedrige Einmalzahlung in die RV (damals BfA) vergleichsweise hohe Rentenanwartschaften zu erwerben. Diese Einmalzahlungen haben nicht ausgereicht, die späteren Renten zu finanzieren. Somit haben Arbeiter und Angestellte die Rentenzahlungen an Selbständige zum Teil mitfinanziert.
  • In den 80er Jahren kamen Landfrauen in den Genuss von Rentenanwartschaften. Sie hatten zuvor nie selbst einbezahlt.
  • Die Renten an Überlebende des Holocaust wurden und werden der Rentenkasse entnommen.
  • Im Jahre 1980 wurde ein deutsch-israelisches Rentenabkommen vereinbart, wonach Menschen aus Israel – wohlgemerkt keine Opfer des Holocaust oder deren Nachkommen – rückwirkend vergleichsweise hohe Rentenanwartschaften gegen eine vergleichsweise geringe Einmalzahlung – die auch noch kreditiert werden konnte -erwerben konnten.
  • Rentenzahlungen an die in Deutschland lebenden Russlanddeutschen wurden und werden der RV entnommen.
  • Die Rentner aus der früheren DDR: Sie hatten bis dato nie in die westdeutsche RV einbezahlt gehabt. Gleichwohl aber die Rente daraus erhalten.

Dies sind nur einige Beispiele. Die Liste ließe sich noch fortsetzen. Die Frage stellt sich: Was ist der gemeinsame Nenner all dieser Entnahmen? Der gemeinsame Nenner ist die Tatsache, dass die Empfänger der oben aufgeführten Rentenzahlungen zuvor nur geringe oder aber keine Beiträge in die RV gezahlt haben. Es handelt sich in allen genannten Fällen um sozialstaatliche Leistungen, zu deren Übernahme sich die jeweilige Regierung veranlasst sah, und für die die Gesamtheit aller bundesdeutschen Steuerzahler – also auch die Freien - hätten aufkommen müssen und nicht allein die willkürlich ausgewählte Gruppe der Bv, also der Arbeiter und Angestellten.

Der vierte Sündenfall: Keine Rechenschaftslegung!

Die politische Elite verfügt seit 55 Jahren über Geldvermögen, die ihr nicht gehören! Selbstherrlich! Sie hat niemals Rechenschaft abgelegt über die von ihr vorgenommenen Entnahmen für versicherungsfremde Zwecke! Oder gibt es eine Art Rechnungshof, der die Rechtmäßigkeit der Entnahmen jemals überprüft hat? Und hatten die zur Beitragszahlung gezwungenen Arbeitnehmer jemals eine Gelegenheit gehabt Einblick und Einfluss auf die Verwendung ihres Geldvermögens zu bekommen? Die Antworten auf alle Fragen lauten „Nein „! Stellt sich die Frage: Wo und in welcher Zeit leben wir? Sind dies nicht Merkmale einer Feudalherrschaft?

Der fünfte Sündenfall: Keine Aufsichts- oder Prüfungsbehörde

Die Arbeitgeber haben ihre Arbeitgeberverbände, die Beamten haben ihre Interessenvertreter bestehend aus Beamten. Die Steuerzahler lassen ihre Interessen vom Bundesrechnungshof prüfen. Und wo ist der Rechnungshof, der die Interessen der Bv vertritt und aus betroffenen beitragsverpflichteten Arbeitnehmern besteht? Fehlanzeige! Ja halt, es gibt doch den VdK! Verkauft sich die Dame an der Spitze nicht gut? Bemüht sie sich nicht aufrichtig um die Wahrung der Interessen der Bv?. Doch hat sie jemals über das Rentendilemma und die Hintergründe aufgeklärt? Warum sollte sie? Kommt sie nicht aus demselben Stall wie ihr Gegenüber am Verhandlungstisch? Ist sie nicht Beamtin mit lebenslanger Einkommens-garantie? Kann man von ihr erwarten, dass sie sich und ihresgleichen – freiwillig und ohne Not – an den versicherungsfremden Entnahmen beteiligt?

Der sechste Sündenfall: Die Medien - von den Freien beherrscht - verstecken die Tatsachen

Gab und gibt es irgendwo Aufklärung? Ja richtig, es gibt Ausnahmen. Die Zeitschrift STERN tat sich in der Vergangenheit gelegentlich hervor und berichtete über verschiedene Missstände in der RV. Bis zum Jahr 2003 hatte sich auch DIE ZEIT für die Interessen der Bv eingesetzt. Gibt es Aufklärung im Internet? Ist es nicht das moderne Medium für freie und umfassende Information? Was liest man in Wikipedia zu „versicherungsfremde Leistungen„? Es sind harmlose Beispiele: Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und weitere Nichtigkeiten! Doch immerhin, schon diese kleinen Positionen addieren sich auf 58 bis 93 Mrd. Euro, je nach Abgrenzung! So steht es in Wikipedia am 15. April 2012. Von den oben im „ dritten Sündenfall „ erwähnten Positionen ist nichts zu finden, keine Spur, unterschlagen. Die Menschen möchten doch bitteschön unwissend bleiben! Aufklärung ist nicht erwünscht. Stellt sich die Frage: Wer beherrscht den Zugang zu Wikipedia? Wer entscheidet was da reinkommt und was draußen bleibt?

Der siebte Sündenfall: Die Veruntreuung fremden Vermögens wird vom Bundesgerichtshof legalisiert.

Der Bundesgerichtshof entscheidet in letzter Instanz im Jahre 1990 folgendes (inhaltliche Wiedergabe): Eine Rente ist rechtmäßig, solange die Rentenanwartschaft eines Arbeitnehmers dem Volumen seiner nominalen Beitragszahlungen entspricht. An einem Beispiel konkretisiert bedeutet dies: Ein Arbeitnehmer, geboren im Jahre 1954, erhält für seinen Jahresbeitrag im Jahre 1980 von beispielsweise DM 12.000,- bei seiner Berentung im Jahre 2020 eine daraus resultierende Rentenanteilszahlung von € 6.000,-. Dies entspricht einer Verzinsung von null Prozent! Und dies steht im Einklang mit unserem Grundgesetz, so der Bundesgerichtshof. Die Geldentwertung über 40 Jahre trägt allein der Bv! Die Kaufkraft hat sich in diesem Zeitraum halbiert bis gedrittelt. Die Richter am Bundesgerichts-hof fanden dies in Ordnung! Die oben erwähnten versicherungsfremden Entnahmen wurden nicht in Frage gestellt! Sie liegen in der Verfügungsmacht der jeweiligen Regierung.

Der achte Sündenfall: Anspruch auf Rente erst mit 67 Jahren,

„weil die Menschen immer älter werden!„ so verkünden die Freien immer wieder! Diese Begründung stellt eine besondere Unverfrorenheit dar. Dabei gilt es mehrere Aspekte zu beleuchten:

  • Arbeiter mit schweren Berufen haben eine Lebenserwartung von rund 70 Jahren.

Man versetze sich in ihre Situation: 45 Jahre einbezahlt, drei oder auch fünf Jahre Rente bezogen! Konsequenz: Ihre Beiträge von 20% in die RV waren und sind nahezu in voller Höhe Sondersteuern.

  • Die Rentner von heute erhalten eine Verzinsung von 2% p.a. auf ihre Beitragszahlungen. Die höhere Lebenserwartung ist da bereits eingerechnet. Mit der Anhebung des Rentenalters auf 67 wird die Verzinsung deutlich unter die 2% - Marke gelegt.
  • Die höhere Lebenserwartung wird von der Elite über die Maßen bemüht. Tatsache ist, dass die höhere Lebenserwartung zum Teil auf ein statistisches Phänomen zurückzu -führen ist: Der Anteil der Menschen, die die Schwelle von 60 Jahren überschreiten, ist stark gewachsen. Diesem Umstand ist es zu verdanken, dass die Lebenserwartung statistisch gewachsen ist. Der Verweis auf die höhere Lebenserwartung ist reines Ablenkungsmanöver, um vom Eigennutz und Eigenprivileg der politischen Elite abzulenken!

Der neunte Sündenfall: Der Arbeitgeberanteil zur RV: Ein Geschenk des Arbeitgebers ( AG )?

Dieser Eindruck wird immer wieder vermittelt, von Politikern als auch in den Medien. Doch die Wirklichkeit ist eine andere! Warum? Aus der Sicht des AG sind sämtliche Lohnbestandteile gleichermaßen Kosten, egal ob AG – oder AN-Anteil zu den Sozialkassen wie RV, GKV oder ALV oder der eigentliche Lohn. Und der AN muss all diese Kosten ins „Verdienen „ bringen. Anders formuliert: Wenn aus der Sicht des AG die von seinem AN verursachten Kosten höher sind als der vom AN erwirtschafteten Ertrag, dann muss der AG handeln, wenn er nachhaltig Verluste verhindern möchte. Der AG hat nur drei Handlungs– und Lösungsmöglichkeiten:

  1. Er verlegt den Arbeitsplatz in ein Niedriglohn-Land. Der AN hat seinen bisherigen Job los.
  2. Der Arbeitsplatz des AN wird durch eine Maschine ersetzt, also wegrationalisiert. Der AG spart sich den Lohn und sämtliche Sozialaufwendungen. Auch in diesem Fall hat der AN seinen Job los.
  3. Der AG drängt auf Lohnkürzung, entweder offen oder versteckt über Zeitarbeitsverträge o.ä., in diesem Fall behält der AN seinen Arbeitsplatz, verdient aber weniger als zuvor.

Ausschlaggebend für diese Handlungsweisen der AG waren in vielen Fällen die hohen Kosten für die Sozialkassen, die exorbitant gestiegen sind. So sind bei der RV die Beiträge von ehedem 10% auf 20% angewachsen. Durch die oben erwähnten Maßnahmen 1) und 2) konnte sich der AG dieser Sozialabgaben in voller Höhe entledigen, zum Schaden des AN, der seinen Job verlor.

Die vergangenen 30 Jahre, insbesondere aber die vergangenen zehn Jahre seit Einführung der Agenda 2010, Hartz IV, Zeitarbeitsverträgen und 1-Euro-Jobs -, waren gekennzeichnet von den oben erwähnten drei Handlungsweisen der AG, und fallenden netto verfügbaren Einkommen für einen großen Teil der AN. Die Schere zwischen Reich und Arm hat sich weiter geöffnet. Auch diese Entwicklung war weder Zufall noch Schicksal. Sie war gewollt und beabsichtigt, um den Standort Deutschland als Exportnation zu stärken, so die offizielle Begründung. Die Arbeiter und Angestellten in Deutschland sind schwer geprüft worden in der Vergangenheit und sie werden weiterhin zur Ader gelassen werden, wenn sie nicht in die Politik eingreifen und ihre berechtigten – und in der Vergangenheit völlig vernachlässigten -Interessen zum Ausdruck bringen und für deren Umsetzung kämpfen.

Sind die Rentner weniger hart geprüft worden? Die Rentner von heute werden gelegentlich beneidet und nicht selten auch angegriffen: „ Ihr lebt auf Kosten der jungen Generation „ so oder ähnlich lautet einer der eher zurückhaltenden Vorwürfe. Stimmt dies? „Teile und herrsche!„ Dies ist seit Cäsar die beliebteste Methode Menschen mit gemeinsamen Interessen zu teilen und auf diese Weise unter Kontrolle zu halten. In den 60er und 70er Jahren hat man die Arbeiter und Angestellten gegeneinander aufgebracht. Heute wird ein Zwist zwischen den tätigen Arbeitnehmern und den Rentenbeziehern angefacht. Doch diesmal darf es den Verantwortlichen nicht wieder gelingen die beiden Gruppen gegeneinander aufzubringen. Die Interessen der Bv und der Rentner sind identisch. Sie lassen sich nicht gegeneinander aufwiegeln.

Der zehnte Sündenfall: Der Begriff „ versicherungsfremde Leistungen „ ist nicht definiert!?

Man möchte es nicht glauben. Es ist vermutlich der einzige Begriff, der nicht definiert ist! Da gibt es in Freiburg einen Lehrstuhl für Generationenfragen und Finanzen, geleitet von Professor Raffelhüschen. Er und sein Kollege Meinrad Miegel sind die höchste wissenschaftliche Instanz für Rentenfragen. Es geht um viele 100 Mrd. Euro, die in den vergangenen 57 Jahren für versicherungsfremde Zwecke aus der Rentenkasse entnommen wurden und nur zum kleinen Teil durch Zuschüsse aus der Steuerkasse kompensiert wurden. Auf Anfrage beim Lehrstuhl erhielt man die Antwort, dass die versicherungsfremden Leistungen eine Tatsache sind, aber ihre Höhe nicht zu beziffern sei, da – man höre und staune - die Herren Raffelhüschen und Miegel sich nicht auf eine einheitliche Definition einigen konnten. Dabei liegt die Definition bei interessenfreier Betrachtung auf der Hand: Leistungen aus der Rentenkasse sind – ganz oder teilweise - versicherungsfremd, soweit ihnen keine bzw. keine adäquaten zuvor geleisteten Beitragszahlungen gegenüberstehen. Liegt die Annahme nicht viel näher, dass die beiden Herren persönliches Interesse hatten, eine Definition dieses Begriffes auf jeden Fall zu verhindern?. Denn was wäre die Folge? Die beitragsverpflichteten Arbeiter und Angestellten hätten eine Rechtsgrundlage zum Klagen! Zu Recht, denn die versicherungsfremden Entnahmen aus der Rentenkasse müssten von der Gesamtheit aller Einkünftebezieher finanziert werden, also auch von den Freien! Der Rententopf würde wieder gefüllt werden und die Rentenanwartschaften der Bv würden deutlich steigen! Ein konkretes Beispiel: Eine Verzinsung von nur 3,3% p.a. bei 40 Jahren Beitragszahlung bedeutet bereits eine Verdoppelung (!) der Rente gegenüber der heute zugrunde gelegten Verzinsung von 2% p.a.. Eine Verzinsung von 3,3% ist eher knapp bemessen angesichts einer Festanlage von 40 Jahren und einer statistisch ermittelten Inflationsrate von 2,3% p.a.. (Anm.: Machen wir uns nichts vor. Alle Artikel für den täglichen Bedarf wie Benzin, Heizöl, Gas, Nahrungsmittel u.v.m. haben eine deutlich stärkere Preiserhöhung erfahren), bedeutet dies eine Realverzinsung von 1% p.a.. Hätte unsere Politelite das kapitalgedeckte Verfahren – wie oben beschrieben - beibehalten, wäre ein Nettoertrag aus Geldanlagen von 3,3% p.a. mehr als realistisch gewesen. Die Renten von heute wären doppelt so hoch! Und was noch wichtiger ist: Die Rentenzahlungen auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten wären gesichert. Es gäbe kein Rentendilemma!

Mein Fazit:

Im Unterschied zur Schweiz hat die politische Elite in Deutschland in der Rentenfrage nur an ihren eigenen Vorteil gedacht, sich selbst Privilegien geschaffen und alles getan diese zu schützen. Bei der im Jahre 1957 erfolgten Umstellung vom kapitalgedeckten in das Umlage-verfahren wurden die betroffenen Bv völlig außer Acht gelassen. Aufklärung über Konsequenzen und Risiken gab es nicht. Im Gegenteil, es wurde alles getan die betroffenen Arbeitnehmer in völliger Unwissenheit zu halten. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Forderungen, die Basis der RV auf ein breites Fundament zu stellen, d.h. sämtliche Einkünftebezieher für die Beitragszahlung heranzuziehen, gab es bereits im Jahre 1957. Doch dies war von der Elite nicht gewünscht. Den oben beschriebenen Missbrauch der Rentenkasse hätte es nicht gegeben, wenn alle Einkünftebezieher zur Beitragszahlung herangezogen worden wären. Die Elite hätte diesen Missbrauch nicht zugelassen. Und wenn doch, dann wäre wenigstens die Gesamtheit aller Einkünftebezieher betroffen gewesen.

Die Forderung an die politische Elite kann daher nur lauten:

Stellt die beitragsverpflichteten Arbeiter und Angestellten so, als würde noch heute das kapitalgedeckte Verfahren bestehen!