Benutzer:Ka'imi/LQFB/NRW/Änderung der Antragsfrist für LPT: Einladung vor Ende der Antragsfrist für Satzungs- und Programmänderungen

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Änderung der Antragsfrist für LPT: Einladung vor Ende der Antragsfrist für Satzungs- und Programmänderungen

Link zur Initiative (#501}

Diskussion und Anregungen bitte auf der Vorlage:Diskussionsseite.

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

§6a, (3), Satz eins, wird wie folgt geändert:

alt:

Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage.

neu:

Die Einladungsfrist beträgt 56 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage.

§6a, (4), Satz drei wird wie folgt geändert:

alt:

Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen, sie sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen.

neu:

Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen.

Begründung

Wer nicht die NRW-Info-Mailingliste liest und/oder Vorstandsprotokolle mitverfolgt, erfährt im Zweifel erst vom Termin eines Parteitages, wenn er die Einladung erhält. Aktuell ist zu dem Zeitpunkt dann leider die Frist für Satzungs- und Programmänderungen bereits abgelaufen.

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