Benutzer:Frl.smilla/Basisbeteiligung

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Der Vorstand des Kreisverbands München möge folgende Punkte in seine Geschäftsordnung aufnehmen:

Die Einreichungsfrist für Anträge ist Samstag 20:00 Uhr vor der Vorstandssitzung, bei Verschiebungen in der Regel spätestens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn. Bis dahin eingegange Anträge werden, sofern es sich nicht um Ordnungsmaßnahmen gegen Personen handelt, bis Sonntag, 12:00 Uhr (bzw 12:00 des Tages vor der Situng, bzw spätestens 48 Stunden nach Antragseingang, sofern der Antrags vor Donnerstag vor der Vorstandssitzung eingegangen ist) einzeln auf der Diskussionsliste der Münchner Piraten veröffentlicht. Bis zum selben Zeitpunkt wird eine Zusammenfassung in Form der vorbereiteten Tagesordnung auf der Münchner Ankündigungsliste veröffentlicht. Zudem wird jeder Antrag in einem Antragsportal im Wiki veröffentlicht, auf dem Basismitglieder ihre Zustimmung bzw. Ablehnung der Anträge bekunden können. Ausnahmen gibt es nur in begründeten Fällen (z.B. bei Umlaufbeschlüssen, s.u.).

(Alternative: Die Antragsstellter sind verpflichtet, ihre Anträge bei Antragsstellung selbst auf beiden Mailinglisten zu veröffentlichen, spart dem Vorstand etwas Arbeit)

Anträge auf Umlaufbeschlüsse sind sofort nach Kenntnissnahme durch einen Vorstand ebenfalls auf beiden Mailinglisten zu veröffentlichen. Über den Ausgang wird sofort nach Abstimmung ebenfalls auf beiden Mailinglisten informiert.

Änderungen von Formulierungen bzw. Einschränkungen der Anträge während der Vorstandssitzung sind davon nicht betroffen und weiter möglich. Ist bei Antragseingang jedoch klar, dass ein Antrag aus formalen Gründen abgelehnt oder geändert werden muss, ist der Antragsteller umgehend zu informieren.

Anträge auf Ordnungsmaßnahmen werden anonym ohne Antragstitel, beteiligte Personen oder Begründung im Protokoll der folgenden Vorstandssitzung notiert. Veröffentlicht wird dabei lediglich jeweils der Stand des Verfahrens (Antragseingang, Beratung durch den Vorstand, Verfahrensabschluss).

Antragsteller werden bei Kenntnissnahme eingegangener Antragä durch ein Vorstandsmitglied per E-Mail informiert.

Begündung:

Transparenz und Mitbestimmung geht nicht nur durch Liquid Feedback oder ähnliches. Bisher waren die Möglichkeiten zur Beteilgung allerdings auch dadurch stark beeiträchtigt, dass Anträge zu kurzfristig eingereicht wurden und es keine Veröffentlichung zur Diskussion auf Mailinglisten gab. Um das zu ändern soll die Antragsfrist auf eine Zeit festgelegt werden, die eine ausreichende Diskussion durch die Basis ermöglicht. Um den Vorstands in seinen Entscheidungen zu unterstzützen soll durch das Antragsposrtal zudem ein Meinungsbild abgefragt werden (kann langfristig auf LQFB/Liquidzier o.ä. geändert werden).

Ein negatives Beispiel mangelnder Absprache mit der Basis ist der Antrag auf (finanzielle) Unterstützung der INDECT-Demo am 28.07.2012, der in der Sitzung vorher gestellt und beschlossen wurde. Als sich im Laufe der Woche herausgestellt hatte, dass sich andere Gruppierungen wegen der Demoleitung durch die "Partei der Vernunft" von der Demo zu distanzieren drohten hat der Antragsteller selbst vorgeschlagen, den Antrag nachträglich zurück zu ziehen. Zu diesem Zeitpunkt hatte jedoch die PDV bereits angeboten, sich aus der Demoorga zurück zu ziehen. Eine frühzeitige Veröffentlichung des Antrags hätte gleich ein Stimmungsbild ergeben bzw. anmelden von Bedenken seitens der Basis möglich gemacht (Stichwort: "Schwarmintelligenz").

Warum bleibt eine Änderung der Anträge während der Sitzung möglich? Bisher kam es häufig zu dem Fall, dass der Vorstand Anträge während der Sitzung abgeändert hat. Das betraf vor allem einzelne Geldbeträge bei Zusagen finanzieller Unterstützung bzw Formulierungsänderungen, die Erweiterungen oder Einschränkungen der Anträge darstellten. Beides sollte Ergebnis der Diskussion auf den Mailinglisten sein, auf die der Vorstand durch Anpassungen eingehen können muss. Manchmal ist jedoch bereits bei Antragseingang klar, dass der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt werden muss. Ist das der Fall, sollte zumindest der Antragsteller gleich informiert werden.

Das Entscheidungsbuch des letzens Vorstands zählt über die gesamte Zeit 48 Anträge, dabei werden geädnerte und zum Teil aufgeteilte Anträge doppelt bzw dreifach genannt. Es gab über die gesamte Zeit etwa 30 Anträge. Da sowieso die Tagesordnung vorher veröffentlicht wird, stellt das zusammenstellen der Anträge kaum zusätzlichen Aufwand dar. Die Veröffentlichung der Anträge auf den Mailinglisten stellt ebenfalls keinen wesentlichen zusätztlichen Aufwand dar. Dass über die Anträge diskutiert und auch Kritik eingebracht werden darf, auf die die Vorstandsmitglieder Rücksicht nehmen sollten ist gewollt.

Die laufende Dokumentation von Anträgen auf Ordnungsmaßnahmen dient der Transparenz.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die diesen Antrag unterstützen

    1. ?

Piraten, die diesen Antrag nicht unterstützen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion/ Anregungen

Bitte hier das für und wider eintragen.