BY:Mittelfranken/KV Nürnberg/Mitgliederversammlung 2010.2/Anträge/S02

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Antrag S02

Antragsteller

--Rico 'mc' Gloeckner sprichmitmir 11:02, 3. Jul. 2010 (CEST)

Antragstext

  • Ich beantrage, dass die in S01 verabschiedete Satzung wie folgt geändert wird:
    • Paragraph 7 Absatz 1 und 2
      • "(1) Die Gliederung des Kreisverbandes regelt die Bundes-, Landes- und Bezirkssatzung."
      • "(2) Ein dem Kreisverband untergeordneter Ortsverband führt diese Satzung des Kreisverbandes Nürnberg in analoger Auslegung. Diese Satzung kann vom Ortsverband durch Beschluss einer eigenen Satzung ergänzt oder ersetzt werden."
      • wird ersetzt durch:
      • "Unterhalb des Kreisverbandes Nuernberg gibt es keine Ortsverbaende"
    • Alle Referenzen auf niedrigere Gliederungen werden gestrichen.
      • P1(4)
        • "Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes ist die Stadt Nürnberg und deren zugehörige Wahlkreise bis zur Gründung eigener Untergliederungen in den politisch anders gegliederten Wahlkreisteilen."
        • wird ersetzt durch
        • ""Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes ist die Stadt Nürnberg und deren zugehörige Wahlkreise."
      • P4(1)
        • "Die Regelungen von Rechten und Pflichten der übergeordneten Gliederungen gelten für den Kreisverband und seine untergeordneten Gliederungen entsprechend. Eine hiervon abweichende Regelung durch untergeordnete Gliederungen ist unzulässig."
        • wird ersetzt durch
        • "Die Regelungen von Rechten und Pflichten der übergeordneten Gliederungen gelten entsprechend für den Kreisverband."
      • (P7 siehe oben)
      • P8
        • "Der Kreisverband verpflichtet sich, den Regelungen der übergeordneten Satzungen bezüglich des Verhältnisses der einzelnen Gliederungen zueinander Folge zu leisten und seine Untergliederungen zu ebensolchem Verhalten anzuhalten."
        • wird gestrichen

Begruendung

Dies ist ein Antrag zur Moeglichkeit der Formung von Untergliederungen im Kreisverband Nuernberg:

  • S02 schliesst die Gruendung von Untergliederungen vom KV explizit aus

Begruendung:

  • Die Piratenpartei moechte sowenig Buerokratie wie moeglich.
  • Die Flaeche des Kreises Nuernberg ist deckungsgleich mit der Flaeche des Ortes Nuernberg.
    • Nuernberg ist eine kreisfreie Stadt.
    • Daher waere es sinnvoll, den KV wegzulassen, und einen OV zu gruenden.
    • Die Satzungen der uebergeordneten Gliederungen sehen diese Moeglichkeit nicht explizit vor.
    • Umgekehrt koennen wir aber einen KV gruenden, und die OVs darunter weglassen.
    • => Eine Untergliederung erscheint nicht sinnvoll; da KV theoretisch deckungsgleich mit OV.
      • Eine Untergliederung von Stadtteilen ergibt zu kleine Einheiten.
      • Eine Untergliederung in Nord/Sued und aehnliche Konstrukte ist auch FORMLOS moeglich, zB in Form von Stammtischen. Sollten formelle Organe (mal wild: "StadtteilParteitag Nuernberg Nord") noetig werden, so kann der Vorstand des KVs aufgefordert werden, diese Organe einzurichten; sie sind dann vom Vorstand des KVs einzurichten.
  • Werden OVs gegegruendet, so werden die finanziellen Mittel 50/50 zwischen dem KV/OV aufgeteilt (laut Landessatzung), das wuerde heissen, dass potentiell sich das Geld im Stadtgebiet zwar den Mitgliedern entsprechend verteilen wuerde, aber die Geldmittel in den OVs zu gering sind, um was zu reissen. Die Geldmittel sollten zu 100% (30% des Mitgliedsbeitrages) in den KV zur Verteilung fliessen.
    • Das heisst konkret von 36 Euro Mitgliedsbeitrag bleiben 14,40 Euro beim BV haengen, sowie jeweils 5,40 Euro bei LV, BzV, KV und OV.
    • Bei 180 Mitgliedern im KV bleiben also ca 180 Piraten * 10.80 Euro = etwa 2000 Euro bleiben im KV haengen; gibt es OVs, werden die 2000 euro auf 1000 euro fuer den KV und 1000 euro fuer ALLE OVs aufgeteilt. Ich halte es definitiv fuer sinnvoller, 2000 Euro im KV zu haben, als 1000 Euro im KV plus vielleicht 200 euro pro OV (Angenommen, wir haetten 5 OVs: Nord, Sued, Ost, West, Mitte)

Diskussion

  • Der Antrag widerspricht potentiel dem PartG, das in §7 das Fördern der Gründung von Gliederungen fordert. Rein Argumentativ bin ich voll bei dir, hier sollte einfach der gesunde Menschenverstand das Gründen von Untergliederungen unterhalb einer sinnvollen Größe ausschließen. -- Merl 09:54, 6. Jul. 2010 (CEST)
  • Die ursächliche Annahme, dass es keine Orte unterhalb der Kreisfreien Stadt Nürnberg gibt ist falsch. Zum Beispiel ist der Ort Reutles oder auch Großgründlach ein eigener Ort innerhalb der Kreisfreienstadt Nürnberg. Damit ist es sehr wohl möglich, dass es OV unterhalb des KV geben könnte, auch wenn ich das zurzeit nicht als sinnvoll erachte.
  • Würden wir statt KV Nürnberg nur OV Nürnberg machen, würde sich das nur auf die reine Stadtgrenzen beziehen und müsste einzelne Orte (z.B. siehe oben) ausgrenzen. --Pingu 12:28, 8. Jul. 2010 (CEST)